LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12563 22.07.2016 Datum des Originals: 22.07.2016/Ausgegeben: 27.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4904 vom 27. Juni 2016 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/12392 Sicherheitsdienst verweigert Pressevertretern Zutritt zu Notunterkunft für Flüchtlinge Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie die Aachener Nachrichten am 14.05.2016 berichteten, soll es in der Notunterkunft für Flüchtlinge am Westbahnhof in Aachen zu einer Protestaktion der dort untergebrachten Flüchtlinge gekommen sein. Anlass der Proteste sei eine „allgemeine Unzufriedenheit“ der Flüchtlinge gewesen, die u.a. aus der „miserablen“ Essensqualität, einer unzureichenden medizinischen Versorgung und der prekären Unterbringungssituation für Familien resultiere. Insbesondere für Kinder sei der Aufenthalt in der Notunterkunft „eine Qual“. Im Rahmen ihrer Protestaktion sollen die Flüchtlinge dem Bericht zufolge versucht haben, „Pressevertreter auf das Gelände [zu] holen, was der Sicherheitsdienst jedoch unterband“. Ein vor Ort anwesender Vertreter der Bezirksregierung Köln habe der Presse ebenfalls keine Auskünfte erteilen dürfen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4904 mit Schreiben vom 22. Juli 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie stellt sich die in dem Pressebericht beschriebene Protestaktion der Flüchtlinge aus Sicht der Landesregierung dar? Am 13.05.2016 führten circa 25 bis 30 Personen am Tor der Notunterkunft Aachen Campus West eine Sitzblockade durch, bei der selbst angefertigte Schilder mit der Aufschrift „Help us“ gezeigt wurden. Als Anlass für die Beschwerde wurde die lange Verweildauer in der Notunterkunft angegeben. Initiator dieser Zusammenkunft war nach Kenntnis der Landesregierung eine dort untergebrachte Großfamilie (13 Personen), die bereits seit circa sechs Monaten in verschiedenen Notunterkünften untergebracht worden war und sich über diese Situation unzufrieden zeigte. Durch den vor Ort zuständigen Mitarbeiter der Bezirksregierung Köln war bereits im Vorfeld mehrmals mit dem Ehemann die Situation LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12563 2 besprochen und ihm das Verfahren der Aufnahme von Flüchtlingen, insbesondere unter Berücksichtigung der bis Anfang des Jahres noch hohen Zugangszahlen, erklärt worden. Mit diesen Ausführungen gab der Asylbewerber sich nicht zufrieden und initiierte die Protestaktion, die dann inhaltlich auf die Essensqualität und Unterbringung ausgeweitet wurde. Insgesamt handelte es sich um eine friedliche Demonstration, bei der Dritte nicht behindert oder bedrängt wurden. 2. Inwieweit ist die in dem Pressebericht geäußerte Kritik der Flüchtlinge (miserable Essensqualität, unzureichende medizinische Versorgung, prekäre Unterbringungssituation für Familien/Kinder) aus Sicht der Landesregierung begründet? (Bitte jeweils ausführlich zu den einzelnen Kritikpunkten Stellung nehmen.) Die genannten Kritikpunkte sind aus Sicht der Landesregierung nicht begründet. Miserable Essensqualität: In der Unterkunft werden jeden Tag drei Mahlzeiten angeboten. Mittags wird eine warme Mahlzeit, die in einer Großküche gekocht und warm angeliefert wird, serviert. Der Speiseplan wechselt wöchentlich und wird unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. ausgestaltet. Unzureichende medizinische Versorgung: In der Unterkunft ist der medizinische Dienst des Betreibers täglich von 7.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr erreichbar. Zudem bieten montags und freitags ein/ zwei Ärzte in der Unterkunft ihre Sprechstunde an. In akuten Fällen wird ein Transport zu einem Facharzt oder ins Krankenhaus organisiert. Es ist sichergestellt, dass jeder Flüchtling während seines Aufenthaltes in der Unterkunft jederzeit in vollem Umfang ärztlich untersucht und versorgt werden kann. Die gesundheitlichen Vorgaben werden insoweit konsequent beachtet und bei Bedarf zeitnah umgesetzt. Prekäre Unterbrinqunqssituation für Familien/Kinder: Die Unterkunft Aachen Campus West wurde als Notunterkunft errichtet und bietet eine Kapazität von insgesamt 1000 Plätzen. Die Unterbringung der Asylsuchenden erfolgt in Wohneinheiten von 6 x 6 m, die jeweils Platz für zwölf Personen bieten. Des Weiteren sind separate Bereiche für Sanitäranlagen und Essensausgabe, wie auch eine Sanitätsstation mit Isolationsmöglichkeit und eigenen Sanitäreinrichtungen vorhanden. Es stehen zudem eine ausreichend große Freifläche und ein Kinderspielplatz zur Verfügung. Auf Grund der geringen Belegung der Unterkunft sind der unter Frage 1 genannten Großfamilie zwei gegenüberliegende Wohneinheiten (24 Betten) zur alleinigen Nutzung und Verbesserung der Lebenssituation zur Verfügung gestellt worden. 3. Aus welchen Gründen hat der Sicherheitsdienst Pressevertretern den Zutritt zu der Notunterkunft verweigert? Der Sicherheitsdienst ist im Auftrag der Bezirksregierung tätig und ist für die Sicherheit der untergebrachten Flüchtlinge verantwortlich. Zum Schutz der Flüchtlinge ist der Zutritt zur LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12563 3 Unterkunft grundsätzlich nur den berechtigten Personen gestattet. Der Einsatz des Sicherheitsdienstes und dessen Einlasskontrolle zielt darauf ab, den Flüchtlingen soweit möglich einen privaten Bereich zu bieten, damit sie sich von den Strapazen der Flucht erholen und zur Ruhe kommen können. Da das Flausrecht der Bezirksregierung obliegt, entscheidet diese auch, wem der Zutritt zur Unterkunft gestattet wird. Die Bezirksregierung hat festgelegt, dass ein Besuch der Presse während des laufenden Betriebs einer Einrichtung grundsätzlich nur nach vorheriger Anmeldung bei der Pressestelle der Bezirksregierung und in Begleitung der Pressestelle erlaubt ist. Der Wunsch der Pressevertreter der Aachener Nachrichten, die Unterkunft zu betreten und Informationen einzuholen, war weder bekannt noch genehmigt worden. Auch war die Pressestelle der Bezirksregierung Köln nicht vor Ort, so dass sich der Sicherheitsdienst den Vorgaben entsprechend verhalten hat. 4. Aus welchen Gründen durfte der vor Ort anwesende Vertreter der Bezirksregierung Köln der Presse keine Auskünfte erteilen? Auf Grund von § 43 Landesbeamtengesetz (LBG NRW) i.V.m. § 41 Geschäftsordnung für die Bezirksregierungen (RdErl. des Innenministeriums - 52.18.01.03 vom 26.03.2008) sind Anfragen der Presse grundsätzlich an die Pressestelle zu richten. Alle Mitarbeiter in den Einrichtungen der Bezirksregierung Köln sind angewiesen, nicht ohne vorherige Rücksprache mit der Pressestelle offizielle Auskünfte zu geben. Der Mitarbeiter hat daher weisungsgemäß korrekt gehandelt. 5. Welche landesweiten Richtlinien/Erlasse/Weisungen regeln den Zutritt von Pressevertretern zu Flüchtlingsunterkünften des Landes Nordrhein-Westfalen bzw. den allgemeinen Umgang mit Presseanfragen bzgl. dieser Einrichtungen? (Bitte die ggfs, vorhandenen Richtlinien/Erlasse/Weisungen vollständig beifügen.) Landesweite Richtlinien/Erlasse/Weisungen zum Umgang mit der Presse bzw. dem Zutritt für Pressevertreter in Bezug auf die Landesunterkünfte für Flüchtlinge existieren nicht. Es sind die Vorgaben des Landespressegesetzes NRW unter Beachtung des Hausrechts und der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen, wie auch § 43 LBG NRW i.V.m. § 41 GO für die Bezirksregierungen zu beachten. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12563