LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12579 26.07.2016 Datum des Originals: 25.07.2016/Ausgegeben: 29.07.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4908 vom 30. Juni 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12414 Stärkung der Polizeipräsenz in Bonn-Bad Godesberg durch Beamte der Bereitschaftspolizei und Kommissariats-Anwärter Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nach dem Tod des Schülers N.P. als Folge einer Prügelattacke am 7. Mai 2016 zeigt die Polizei in Bad Godesberg verstärkte Präsenz und bereits nach Bagatelldelikten „klare Kante“, wie die „Kölnische Rundschau“ berichtet (28.06.2016, S. 32). Fuß- und Radfahrstreifen sind künftig in dem Bonner Stadtteil unterwegs, die von Beamten der Bereitschaftspolizei unterstützt werden. Das NRW-Innenministerium stellt der Stadt Bonn mehr Kräfte der Einsatzhundertschaft zur Verfügung sowie Kommissariats-Anwärter. Bereits seit 2008 gibt es ein Präsenzkonzept der Polizei, das jetzt durch ein neues Präventions- und Interventionskonzept fortgesetzt wird. Die Polizei und die Stadt Bonn erarbeiteten es gemeinsam. Zudem wird eine Projektgruppe diskutieren, ob Videobeobachtung im gesamten Bonner Stadtgebiet Sinn macht. Dazu müsste die Polizei aber personell in der Lage sein, im Ernstfall schnell eingreifen zu können. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4908 mit Schreiben vom 25. Juli 2016 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12579 2 1. Wenn bereits seit 2008 ein Präsenzkonzept der Polizei existiert, in dessen Rahmen die Behörde Bad Godesberg beobachtete – warum wurde dann nicht bereits früher konsequent eingegriffen? (Bitte Präsenzkonzept von 2008 sowie aktuell erarbeitetes Gesamtkonzept im vollständigen Wortlaut beifügen.) Das Polizeipräsidium Bonn fertigte erstmals Anfang 2009 ein Präsenzkonzept für Bonn-Bad Godesberg und setzte die polizeilichen Maßnahmen entsprechend des Konzeptes um. Das Präsenzkonzept (Stand: 27.01.2009) liegt hier vor. Das Konzept beinhaltete insbesondere „[…] das konsequente Einschreiten der Polizei […]“. In der Beschreibung der Aktivitäten heißt es: „Bei konsequenter Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten: - Verstärkter Fußstreifendienst - Offensive Ansprache und Kontrolle von Angehörigen jugendlicher Gruppen - Offene und verdeckte Beobachtung der Szene zur Festnahme von Straftätern - Regelmäßiger Informationsaustausch und Kooperation mit den Projektpartnern - Durchführung konzertierter Aktionen (gemeinsame Streifen mit OA und Fachdienststellen) - Vermittlung von Hilfsangeboten an Drogenkonsumenten zur Abwehr von Gesundheitsgefahren“ Das Präsenzkonzept wurde in der Folgezeit entsprechend der jeweiligen Erkenntnislage fortgeschrieben. Die aktuelle „Präsenz- und Interventionskonzeption im Bereich der PW [Polizeiwache] Bad Godesberg“ (Stand: 23.06.2016) liegt hier ebenfalls vor. In Bezug auf die Fragestellung heißt es im Bereich der „Problembeschreibung“: „[…] In den Jahren 2012- 2015 war für den Bereich Bad Godesberg ein kontinuierlicher Rückgang der Gesamtkriminalität zu verzeichnen. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wich in dieser Zeit, trotz des Rückgangs der Gesamtkriminalität, stark von den objektiven statistischen Zahlen ab. Eine PKS-Auswertung für die Monate Januar bis April 2016 zeigt aktuell einen deutlichen Anstieg der Gesamtkriminalität, auch im Bereich der Körperverletzungsdelikte. […]“ Weiterhin heißt es in dem Bereich „Controlling/Ergebnisse“: „[…] Es erfolgt eine monatliche Auswertung der eigenen Maßnahmen/ Aktivitäten. […] Es erfolgt eine monatliche Auswertung des Personalansatzes.[…]“ Die „Präsenz- und Interventionskonzeption im Bereich der PW Bad Godesberg“ wird somit fortlaufend evaluiert. Die Konzeption und somit die polizeilichen Maßnahmen werden entsprechend der Erkenntnislage angepasst. Da die o.g. Konzeption einsatztaktisches Vorgehen der Polizei beinhaltet, kann sie nicht in Gänze veröffentlicht werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12579 3 2. Wie bewertet es die Landesregierung, dass erst ein Mensch durch eine Gewalttat sterben muss, bevor die Polizeipräsenz in einem Brennpunkt wie Bad Godesberg verstärkt wird? Der Schutz menschlichen Lebens hat für die Landesregierung höchste Priorität. Dies gilt uneingeschränkt und unterliegt keinem weiteren Bewertungsspielraum. 3. Wie wird die Polizei in Bonn konkret von der Polizei NRW verstärkt? (Bitte auflisten, unterschieden nach Einsatzhundertschaft / Kommissariats-Anwärtern usw.: Wie viele Einsatzkräfte, in welchem Zeitraum, in welchen Schichten, an welchen Orten, Anzahl der Streifen.) Die Ereignisse in Bonn Bad-Godesberg am 07.05.2016, die zum Tod von Niklas P. geführt haben, waren Gegenstand der Sitzung des Innenausschusses am 02.06.2016 (Aktuelle Viertelstunde). In diesem Zusammenhang wurden die beabsichtigten Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage in Bonn Bad-Godesberg ausführlich dargestellt. Bereitschaftspolizei: Im Rahmen der Antwort der Landesregierung (LT-Drs. 16/12053) auf die Kleine Anfrage 4693 des Abgeordneten Peter Biesenbach der Fraktion der CDU (LT-Drs. 16/11805) wurde die Neuausrichtung der Unterstützung der Kreispolizeibehörden durch Kräfte der Bereitschaftspolizei im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen vor dem Hintergrund der mit dem „Maßnahmenpaket der Landesregierung für mehr Innere Sicherheit und bessere Integration vor Ort“ erfolgten Schwerpunktsetzung dargestellt. Das PP Bonn gehört nicht zu den acht Schwerpunktbehörden, die 70 % der für Schwerpunkteinsätze zur Verfügung stehenden Personalstunden der Bereitschaftspolizei abrufen können. Gleichwohl wurden dem PP Bonn - insbesondere in Anerkennung der aktuellen Situation in Bonn-Bad Godesberg - über den ursprünglich vorgesehenen Stundenanteil hinaus Personalstunden der Bereitschaftspolizei für Präsenzkonzeptionen in den Polizeiinspektionen 1 und 2 für das Jahr 2016 zugewiesen. Kommissaranwärterinnen/ Kommissaranwärter: Eine Unterstützung des PP Bonn durch zusätzliche Kommissaranwärterinnen/ Kommissaranwärter erfolgt nicht. 4. Wo werden die in Bonn einzusetzenden Kräfte der Polizei NRW bzw. Bonner Polizei abgezogen bzw. umverteilt? (Bitte unterscheiden nach Bereitschaftspolizei / Kommissariats-Anwärtern.) Siehe Antwort zu Frage 3. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12579 4 5. Sollten nach Ansicht der Landesregierung auch in anderen Städten in NRW (z.B. Köln) Projektgruppen nach Bonner Beispiel gebildet werden, die sich mit der Möglichkeit der Videobeobachtung im gesamten Stadtgebiet beschäftigen? (Wenn nein: Warum nicht?) Für die Landesregierung hat die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hohe Priorität. Das Ministerium für Inneres und Kommunales hat einheitliche Rahmenbedingungen festgelegt, wodurch eine gleichartige Aufgabenerledigung der Kreispolizeibehörden gewährleistet wird. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen erfolgt die Zielerreichung der Kreispolizeibehörden eigenständig. Dies folgt dem Ansatz, dass unter Berücksichtigung der sehr unterschiedlichen strukturellen Voraussetzungen die Kreispolizeibehörden vor Ort am besten bewerten können, welche Struktur für die Aufgabenerledigung sachgerecht ist. Demnach obliegt die Entscheidung über die Einrichtung von Projektgruppen den Kreispolizeibehörden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12579