LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12607 02.08.2016 Datum des Originals: 29.07.2016/Ausgegeben: 05.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4938 vom 6. Juli 2016 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/12471 Was lief bislang falsch bei der Ausbildung von Veterinärreferendaren? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das LANUV ist die zuständige Stelle und Ansprechpartner für die Ausbildung von Veterinärreferendaren . Hierbei ist es nach eigenen Angaben (Antwort auf meine Kleine Anfrage 4433, Drucksache 16/11345) das Ziel, Tierärzte im Hinblick auf die Tätigkeit im öffentlichen Dienst weiterzubilden. Der Umweltminister hat den bislang sehr gut arbeitenden Kreisveterinären sein Misstrauen ausgesprochen und die Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken nun zentral dem LA- NUV übertragen. Zur Erfüllung der neuen Aufgaben des LANUVs wurde die Ausbildung der Veterinärreferendarinnen und Veterinärreferendare unterbrochen. Dadurch sollten die personellen Defizite beim LANUV ausgeglichen werden, um die ordnungsgemäße Überprüfung der tierärztlichen Hausapotheken überhaupt erst zu gewährleisten zu können. Um diese Hilfestellung durch „Auszubildende“ zu verstetigen, werden die Ausbildungspläne für die Veterinärreferendarinnen und Veterinärreferendare so angepasst, dass die durchgeführten offiziellen Kontrollen der tierärztlichen Hausapotheken zukünftig klassischer Bestandteil der Ausbildung werden. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4938 mit Schreiben vom 29. Juli 2016 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12607 2 Vorbemerkung der Landesregierung Zu der Ausbildung der Veterinärreferendarinnen und Veterinärreferendare gehört ein theoretischer und praktischer Teil. Insofern wird im Rahmen des Veterinärreferendariats auch eine praktische Ausbildung vermittelt, z.B. in Form von Betriebsprüfungen. Diese Ausbildung betrifft die gesamte Sparte des Veterinär- und Lebensmittelrechtes und wird auf allen Ebenen der Ausbildung vermittelt. Insofern ist es nur konsequent, wenn auch das LANUV im Rahmen seiner Ausbildungstätigkeiten die Veterinärreferendarinnen und Veterinärreferendare in praktische Kontrolltätigkeiten im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht einführt und dabei das notwendige Wissen vermittelt. 1. Wann wurde in den zurückliegenden Jahren ebenfalls die Ausbildung der Veterinärreferendare und Veterinärreferendarinnen unterbrochen, um bei der Erfüllung der Aufgaben des LANUVs zu helfen? Eine Unterbrechung der Ausbildung der Veterinärreferendarinnen und Veterinärreferendare fand zu keinem Zeitpunkt statt. Die den Veterinrärreferendarinnen und Veterinrärreferendaren zugeteilten Aufgaben entsprechen dem Rahmenausbildungsplan für das Veterinrärreferendariat . 2. Da derzeit die Ausbildungspläne der Veterinärreferendare und Veterinärreferendarinnen „angepasst“ werden, um die fehlende personelle Ausstattung bei der Überprüfung der tierärztlichen Hausapotheken zu beheben, stellt sich die Frage: Wo sieht das Umweltministerium Versäumnisse oder Fehler in der bisherigen Praxis der Ausbildung, um nun die Ausbildung neu auszurichten? Die Ausbildungspläne der Veterinärreferendarinnen und Veterinärreferendare unterliegen einem ständigen Prozess der Anpassung und Optimierung. Insofern geht es nicht um die Korrektur vermeintlicher Versäumnisse oder Fehler, sondern um eine kontinuierliche Verbesserung in der Ausbildung. 3. Wie sollten die Zeiträume der unterbrochenen Ausbildung nachgeholt werden, bei denen die Veterinärreferendare und Veterinärreferendarinnen bei der Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken ausgeholfen haben? Auf die Beantwortung der Frage 1 wird verwiesen; eine Unterbrechung der Ausbildung lag zu keinem Zeitpunkt vor. 4. Welche weiteren Änderungen soll es bei der Anpassung der Ausbildungspläne für die Veterinärreferendare und Veterinärreferendarinnen geben? Auf die Beantwortung der Frage 2 wird verwiesen; die Anpassung der Ausbildungspläne ist ein kontinuierlicher Prozess, welcher der Optimierung der Ausbildung dient. 5. Welche Ausbildungsbestandteile werden zulasten der Neuausrichtung der Ausbildungspläne entfallen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12607 3 Es entfallen keine Ausbildungsbestandteile, weil die Beteiligung der Veterinärreferendarinnen und Veterinärreferendare an der Kontrolle tierärztlicher Hausapotheken keine Neuausrichtung der Ausbildungspläne bedeutet. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12607