LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12609 02.08.2016 Datum des Originals: 01.08.2016/Ausgegeben: 05.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4929 vom 5. Juli 2016 des Abgeordneten Jens-Peter Nettekoven CDU Drucksache 16/12447 Beratungshilfe: kostenlose Rechtshilfe mit dem Beratungsschein. Wie viele Beratungshilfescheine wurden seit Beginn der 16. Wahlperiode 2012 ausgestellt? Wortlaut der Kleinen Anfrage Wer Rechtshilfe von einem Rechtsanwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann einen Beratungshilfeschein beantragen. Grundlage hierfür ist das Beratungshilfegesetz (BerHG), anwendbar ist die Beratungshilfe auf die Rechtsgebiete Sozialrecht, Verfassungsrecht , Verwaltungsrecht und Zivilrecht. Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4929 mit Schreiben vom 1. August 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Beratungshilfescheine wurden seit Beginn der 16. Wahlperiode in Nordrhein -Westfalen ausgestellt? Über die Erteilung von Beratungshilfe wird in Nordrhein-Westfalen für alle betroffenen Gerichtsbarkeiten zentral durch die Amtsgerichte entschieden. Dort werden Daten quartalsweise über die Geschäftsübersichten der Amtsgerichte in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (GÜ) erhoben . Danach ergeben sich die folgenden Verfahrenszahlen: Beratungshilfe 2. - 4. VJ 2012 2013 2014 2015 1. HJ 2016 Gesamt Berechtigungsschein erteilt auf unmittelbaren Antrag der/des Rechtssuchenden 86.983 124.284 141.073 138.678 68.879 559.897 Beratungshilfe bewilligt und/oder Berechtigungsschein erteilt auf einen mit anwaltlicher Hilfe gestellten Antrag 55.852 70.879 66.856 56.559 27.482 277.628 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12609 2 2. Wie stellt sich diese Zahl auf die Jahre 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016 auf-geschlüsselt dar? Auf die Antwort zu Frage 1 wird insoweit verwiesen. 3. Wie teilen sich die ausgestellten Beratungshilfescheine auf die verschiedenen Rechtsgebiete auf? Im Rahmen der Geschäftsübersichten der Amtsgerichte in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (GÜ) erfolgt keine Differenzierung nach Rechtsgebieten. Eine Ermittlung würde daher eine aufwändige Aktendurchsicht durch jedes Gericht erfordern, was in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten ist. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12609