LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12610 02.08.2016 Datum des Originals: 02.08.2016/Ausgegeben: 05.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4919 vom 5. Juli 2016 der Abgeordneten Marcel Hafke und Dirk Wedel FDP Drucksache 16/12431 Grundsanierung der JVA Simonshöfchen in Wuppertal-Vohwinkel – Wie sehen die konkreten Planungen aus? Wortlaut der Kleinen Anfrage Das Land Nordrhein-Westfalen plant für die Jahre 2019 bis 2021 eine Grundsanierung der JVA Simonshöfchen in Wuppertal-Vohwinkel mit einem Kostenvolumen von rund 150 Millionen Euro. Dafür ist im Rahmen des 2. Nachtragshaushalts eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 103 Millionen Euro vorgesehen. Laut Medienberichten ist die Anstaltsleitung über die geplante Grundsanierung nicht informiert worden und hat auch keine Information, welche Maßnahmen konkret geplant sind (vgl. Westdeutsche Zeitung vom 4. Mai 2016). Auch der Öffentlichkeit liegen bislang keine Informationen über die geplanten Maßnahmen vor. Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4919 mit Schreiben vom 2. August 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. 1. Welche konkreten Maßnahmen sollen mit den veranschlagten 150 Millionen Euro umgesetzt werden? Die veranschlagten Maßnahmen über 150 Mio. Euro umfassen die Grundinstandsetzung aller Häuser und Funktionsbereiche sowie sonstiger Infrastruktureinrichtungen. Die gesamten bautechnischen Anlagen werden für einen langfristigen Weiterbetrieb der Anstalt instandgesetzt . Daher gehören zur Grundsanierung insbesondere eine Fassadensanierung, eine Sanierung der Umwehrungsmauer, der Einbau von Etagenduschen, die Erneuerung der Küche einschließlich der Geräte, die Erneuerung der haustechnischen Anlagen (u. a. Heizungs- und Sanitärleitungen, Brandmeldeanlage, Aufzüge, Lüftung, Notstromversorgung, Elektrohaupt- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12610 2 und -unterverteilung, Elektroinstallationen, Gebäudeleittechnik), die Erneuerung der vollzugsspezifischen technischen Anlagen (u. a. Sicherheitstechnik, Haftraumkommunikationsanlage, Kameraanlagen) und eine Modernisierung der Zaunanlage. Außerdem soll der bauliche Brandschutz verbessert werden. 2. Inwieweit wird mit den geplanten Maßnahmen der Sanierungsbedarf der JVA Simonshöfchen komplett und nachhaltig abgearbeitet? Derzeit sind viele der vorhandenen technischen Anlagen veraltet und anfällig. Soweit Reparaturen überhaupt möglich sind, steigt der Instandhaltungsaufwand stetig an. Dem soll nun durch die vorgenannte Erneuerung der betreffenden Technik begegnet werden. Der Sanierungsbedarf der JVA Wuppertal-Vohwinkel wird damit nachhaltig abgearbeitet. Hierdurch werden die Voraussetzungen für einen dauerhaften Erhalt des Justizstandortes geschaffen. 3. Welche Vollstreckungszuständigkeiten (Kurzstrafen-, Langstrafenvollzug oder Untersuchungshaft) sollen zukünftig der JVA Simonshöfchen zukommen? Eine grundlegende Änderung der Vollstreckungszuständigkeit der JVA Wuppertal-Vohwinkel ist derzeit nicht geplant. 4. Warum wurde die Anstaltsleitung bislang nicht in den Planungsprozess einbezogen ? Der Sanierungsbedarf in der JVA Wuppertal-Vohwinkel ist allen Beteiligten bekannt. In der Folge mussten zunächst die Kosten durch den BLB NRW ermittelt sowie die Finanzierbarkeit geklärt werden. Zwischenzeitlich ist der Nachtragshaushalt, mit dem die erforderlichen Mittel etatisiert werden sollen, in den Landtag eingebracht worden. Details der Ausführung der Grundsanierung wurden somit noch nicht festgelegt. Dies bleibt der weiteren Planung vorbehalten, an der die JVA beteiligt wird. 5. Ist die Alternative eines Neubaus mit Kapazitätsausbau auf insgesamt ca. 750 Haftplätze geprüft worden? Eine Erweiterung des Standorts Wuppertal-Vohwinkel ist nicht beabsichtigt. Die Alternative eines Neubaus mit ca. 750 Plätzen ist daher nicht geprüft worden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12610