LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12631 04.08.2016 Datum des Originals: 04.08.2016/Ausgegeben: 09.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4936 vom 28. Juni 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12469 Polizeipräsenz und Sicherheitsgefühl am Kölner Hauptbahnhof Wortlaut der Kleinen Anfrage Nach den Silvesterübergriffen im und am Kölner Hauptbahnhof wurden die Sicherheitsmaßnahmen dort enorm verstärkt, Landes- und Bundespolizei zeigten massive Präsenz. Jetzt sind die Sicherheitsmaßnahmen nach Informationen des „Spiegel“ allerdings wieder deutlich zurückgefahren worden (Spiegel Online, 25. Juni 2016). Die Bundespolizei klage über zu wenig Personal, vor allem an den Wochenenden, heißt es in einem zitierten Bericht. Außerdem wurden die nach Silvester auf dem Bahnhofsvorplatz installierten Lichtmasten wieder abgebaut. Gleichzeitig wird der Hauptbahnhof von der Bundespolizei weiter als „absoluter Brennpunkt“ bezeichnet, gerade was die Zahl der Diebstähle betrifft. Die Präsenz der Polizei trägt wesentlich zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung bei. Wenn nicht einmal ein Dutzend Polizeibeamte an einem Freitagabend im Kölner Hauptbahnhof patrouillieren, ist dieses Sicherheitsgefühl m.E. dort nicht gegeben. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4936 mit Schreiben vom 4. August 2016 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12631 2 1. Wie viele Beamte der Polizei NRW wurden nach den Silvesterübergriffen zusätzlich am Kölner Hauptbahnhof eingesetzt? (Bitte vorherige und zusätzliche Zahl der Einsatzkräfte nennen, unterschieden nach Tag- / Nachtschicht sowie innerhalb der Woche / am Wochenende.) Das Polizeipräsidium (PP) Köln hat im Nachgang zu den Vorkommnissen in der Silvesternacht die (Präsenz-)Konzeption für die Kölner Innenstadt mit einem örtlichen Schwerpunkt im Bereich des Kölner Hauptbahnhofes fortgeschrieben, um gewalttätige Auseinandersetzungen sowie Raub-, Sexual- und Taschendiebstahlsdelikte zu verhindern. Zur Durchführung der mit dem Konzept vorgesehenen Einsatzmaßnahmen setzt das PP Köln lageangepasst eigene Kräfte ein. Gemeinsam mit der Stadt Köln und der Bundespolizei wird in diesem Zusammenhang täglich eine „Gemeinsame Anlaufstelle“ betrieben. Zusätzlich werden dem PP Köln nach den Ereignissen der Silvesternacht lageangepasst Kräfte der Bereitschaftspolizei im Umfang von täglich bis zu einer Bereitschaftspolizeihundertschaft für Präsenzmaßnahmen in der Innenstadt zur Verfügung gestellt. Hierzu hat die Landesregierung in der Antwort (LT-Drs. 16/11550) auf die Kleine Anfrage 4488 (LT-Drs. 16/11199) und der Antwort (LT-Drs. 16/11687) auf die Kleine Anfrage 4589 (LT-Drs. 16/11547) bereits Stellung genommen. Vor diesem Hintergrund verweise ich auf die dort gemachten Ausführungen . 2. Wie viele Beamte der Polizei NRW sind zurzeit am Kölner Hauptbahnhof eingesetzt ? (Bitte nach Tag- / Nachtschicht sowie innerhalb der Woche / am Wochenende unterscheiden.) Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Hat die Landesregierung Hinweise darauf, warum die Sicherheitsmaßnahmen am Kölner Hauptbahnhof verringert wurden? Mit der Fragestellung sind Angelegenheiten einer Bundesbehörde angesprochen. Hierzu nimmt die Landesregierung keine Stellung. 4. Auf wessen Veranlassung wurden die Lichtmasten auf dem Bahnhofsvorplatz wieder abgebaut? (Bitte auch Begründung mitteilen.) Zu dem Abbau der von der Bundespolizei im Zeitraum vom 8. Januar bis zum 26. März 2016 eingesetzten Lichtmasten auf dem Bahnhofsvorplatz nimmt die Landesregierung keine Stellung . 5. Plant die Landesregierung, zusätzliche Beamte der Polizei NRW im Kölner Hauptbahnhof einzusetzen, somit die Bundespolizei zu unterstützen? (Wenn nein, warum nicht?) Das zuständige PP Köln arbeitet eng und vertrauensvoll mit der Bundespolizeidirektion St. Augustin zusammen. Dies betrifft auch den Kölner Hauptbahnhof, in dem die Bundespolizei originär zuständig ist. Amtshilfeersuchen der Bundespolizei werden wie bisher im Rahmen einer Einzelfallprüfung entschieden; solche liegen zurzeit nicht vor. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12631