LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12640 08.08.2016 Datum des Originals: 05.08.2016/Ausgegeben: 11.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4918 vom 5. Juli 2016 des Abgeordneten Dirk Wedel FDP Drucksache 16/12430 Entwicklung der Bewerberzahlen und Neueinstellungen für den Beruf des Richters und Staatsanwalts in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2016 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Nachwuchsgewinnung im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst ist für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen von herausragender Bedeutung (vgl. Vorlage 16/1642). Ein funktionierendes Rechtssystem ist auf Dauer nur zu gewährleisten, wenn sich ausreichend gut qualifizierte Bewerber für die Stelle eines Richters oder Staatsanwalts in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen bewerben. Die Justiz steht dabei mit anderen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in einer immer schärfer werdenden Konkurrenz um die besten Köpfe (APr 16/830, Seite 7). Wenn aber die besten Köpfe nicht mehr in ausreichendem Maße für den Justizdienst zu gewinnen sein sollten, könnte die Qualität unseres Rechtssystems darunter mittelfristig nachhaltig leiden. Aufgrund der im Jahr 2016 zusätzlich einzustellenden 100 Richterinnen und Richter sowie 100 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte steht die Justiz diesbezüglich vor einer besonderen Herausforderung. Die landeseinheitlichen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich für die ordentliche Gerichtsbarkeit , die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften aus einem Erlass vom 29.06.1999 (2201 - I.A 86), vgl. Drs. 16/6825. Danach sollen grundsätzlich nur solche Bewerberinnen und Bewerber zu einem Einstellungsverfahren geladen werden, welche die zweite juristische Staatsprüfung mit mindestens 9,0 Punkten (vollbefriedigend) abgeschlossen haben. Daneben können auch solche Bewerberinnen und Bewerber geladen werden, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung weniger als 9,0 Punkte, aber mehr als 7,75 Punkte erreicht haben und sich darüber hinaus durch besondere Eigenschaften auszeichnen. Letzteres ist etwa dann der Fall, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber besondere, durch den Lebensweg und die berufliche Entwicklung nachgewiesene persönliche Fähigkeiten und Leistungen aufweist und hierdurch aus dem Bewerberfeld herausgehoben wird. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12640 2 Bewerberinnen und Bewerber in der Sozialgerichtsbarkeit sollen mindestens ein juristisches Staatsexamen mit der Note „vollbefriedigend“ (9,0 Punkte oder mehr) und möglichst Berufserfahrung im Sozialrecht nachweisen. Die Summe der Punktzahl des ersten und der doppelten Punktzahl des zweiten Examens sollte mindestens 25,5 Punkte betragen. Bei besonderer einschlägiger Berufserfahrung oder besonders engem Bezug zum Sozialrecht - etwa durch berufliche Erfahrung bei einem Sozialversicherungsträger oder als Anwalt - kann die Mindestpunktzahl auf bis zu 23,25 Punkte abgesenkt werden (http://www.lsg.nrw.de/behoerde/Richterinnen _Richter_auf_Probe/Richterinnen_Richter_auf_Probe/index.php). Bewerberinnen und Bewerber für die Arbeitsgerichtsbarkeit sollen in der Regel mindestens das zweite juristische Staatsexamen mit der Note „vollbefriedigend“ bestanden haben und einen besonderen Bezug zum Arbeitsrecht vorweisen können (vgl. die jeweiligen Homepages bzw. Merkblätter der Landesarbeitsgerichte Düsseldorf, Hamm und Köln für die Bewerbung um Einstellung in den richterlichen Dienst der Arbeitsgerichtsbarkeit). Bewerberinnen und Bewerber für die Finanzgerichtsbarkeit sollen neben der Befähigung zum Richteramt über mindestens dreijährige Erfahrungen aus einer steuerrechtlichen Berufstätigkeit oder in der Justiz verfügen. Bewerberinnen und Bewerber, die bisher nicht im öffentlichen Dienst tätig waren, werden bei Bewährung – zunächst im Richterverhältnis auf Probe – in der Regel nach drei Jahren in das Richterverhältnis auf Lebenszeit übernommen. Bewerberinnen und Bewerber, die Beamtinnen oder Beamte des höheren Dienstes der Finanzverwaltung auf Lebenszeit sind, können bei Bewährung – zunächst im Richterverhältnis kraft Auftrags – in der Regel nach einem Jahr mit der Übernahme in das Richterverhältnis auf Lebenszeit rechnen. Es können sich auch Richterinnen und Richter aus anderen Gerichtsbarkeiten – möglichst mit steuerrechtlichen Kenntnissen – bewerben (vgl. JMBl. NRW 2011, Seite 340). Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 4918 mit Schreiben vom 5. August 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Für wie viele Richter- und Staatsanwaltsstellen waren in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2016 jeweils Neueinstellungen vorzunehmen (bitte auch nach den einstellenden Obergerichten und Generalstaatsanwälten getrennt darstellen)? Die Prognose des Einstellungsbedarfs ist wegen der zahlreichen zu berücksichtigenden Variablen (Ruhestände, Abordnungen, Beurlaubungen pp.) dynamisch und wird deshalb insbesondere in den großen Geschäftsbereichen kontinuierlich fortgeschrieben. Zu bestimmten Stichtagen erstellte Bedarfsprognosen geben den tatsächlichen Einstellungsbedarf nur unzureichend wieder und werden regelmäßig nicht dokumentiert. Nach den eingeholten Berichten war die Zahl der Neueinstellungen indes in den Fachgerichtsbarkeiten (Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit) in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2016 bedarfsgerecht. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie bei den Staatsanwaltschaften bestand demgegenüber in diesem Zeitraum die Besonderheit, dass aufgrund des Nachtragshaushaltsgesetzes 2016 vom 26.04.2016, mit welchem in Umsetzung des Maßnahmenpakets der Landesregierung für mehr Innere Sicherheit und bessere Integra- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12640 3 tion vor Ort 100 neue Stellen für Richterinnen und Richter und 100 neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen worden sind,1 ein die Zahl der Neueinstellungen übersteigender Einstellungsbedarf gegeben war. Die ermittelten Einstellungsbedarfe in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2016 bitte ich der beigefügten Übersicht (Anlage 1) zu entnehmen. 2. Wie viele Bewerbungen sind in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2016 auf diese Stellen jeweils eingegangen (bitte auch nach den einstellenden Obergerichten und Generalstaatsanwälten getrennt darstellen, bitte differenziert nach Noten der zweiten juristischen Staatsprüfung und Frauen/Männern sowie Vortätigkeiten als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt)? Die in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2016 jeweils eingegangenen Bewerbungen ergeben sich aus der beigefügten Übersicht (Anlage 2). Ergänzend wird angemerkt, dass bei der Besetzung von Planstellen zum Teil auch auf Bewerbungen zurückgegriffen wird, die in Vorjahren eingegangen sind, sofern die Bewerberinnen und Bewerber ihr mittel- bzw. langfristiges Einstellungsinteresse bekundet und ihr Einverständnis zu einer Aufbewahrung ihrer Bewerbungsunterlagen erklärt haben. 3. Wie viele Neueinstellungen sind in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2016 jeweils tatsächlich vorgenommen worden (bitte auch nach den einstellenden Obergerichten und Generalstaatsanwälten getrennt darstellen, bitte differenziert nach Noten der zweiten juristischen Staatsprüfung und Frauen/Männern sowie Vortätigkeiten als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt)? Die in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2016 erfolgten Neueinstellungen bitte ich der beigefügten Übersicht (Anlage 3) zu entnehmen. 4. Über jeweils welche besonderen Eigenschaften verfügten die in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2016 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften eingestellten Bewerberinnen und Bewerber, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung weniger als 9,0, aber mehr als 7,75 Punkte erreicht haben (bitte nach Kategorien, z.B. Note erste juristische Staatsprüfung, Promotion, besondere Berufserfahrung etc.)? Nach dem für die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften geltenden Erlass vom 29.06.1999 können auch Bewerberinnen und Bewerber zum Auswahlgespräch eingeladen werden, die weniger als 9,0 Punkte, aber mehr als 7,75 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung erreicht haben und sich durch besondere persönliche Eigenschaften auszeichnen. Hierunter fallen z.B. Bewerberinnen und Bewerber, die sich in der zweiten juristischen Staatsprüfung „unter Wert geschlagen“ haben, d.h. ihnen wurden erheblich bessere Leistungen im Abitur, im Studium, in der ersten Prüfung, in der Referendarzeit oder in Arbeitsgemeinschaften bescheinigt. Ebenso fallen hierunter Bewerberinnen und Bewerber mit besonderen, durch den Lebensweg und die berufliche Entwicklung 1 Wegen der Aufteilung der Stellen wird auf die Antwort der Landesregierung vom 18.07.2016 (LT- Drucksache 16/12541) auf die Kleine Anfrage 4869 vom 15.06.2016 (LT-Drucksache 16/12268) verwiesen . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12640 4 nachgewiesenen persönlichen Fähigkeiten und Leistungen, die die Persönlichkeit einer Richterin oder eines Richters bzw. einer Staatsanwältin oder eines Staatsanwalts positiv prägen. Welche den Vorgaben des vorgenannten Erlasses entsprechende Kriterien für die Einstellung der Bewerberinnen und Bewerber mit einer Notenskala von 7,76 bis 8,99 Punkten in der zweiten juristischen Staatsprüfung in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2016 jeweils ausschlaggebend waren, ergibt sich aus der beigefügten Übersicht (vgl. Anlage 4). 5. Welche Gesichtspunkte waren gegebenenfalls jeweils bei den in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2016 eingestellten Bewerberinnen und Bewerbern in der Sozialgerichtsbarkeit, der Arbeitsgerichtsbarkeit und der Finanzgerichtsbarkeit, die die zweite juristische Staatsprüfung nicht mit „vollbefriedigend“ bestanden haben, für die Einstellung maßgeblich? In den ersten beiden Quartalen des Jahres 2016 wurde nur in der Arbeitsgerichtsbarkeit ein Bewerber eingestellt, der die zweite juristische Staatsprüfung nicht mit „vollbefriedigend“ bestanden hat (vgl. hierzu auch Anlage 3). Für die Auswahlentscheidung war maßgeblich, dass er aufgrund seiner beruflichen Vortätigkeit als Rechtsanwalt über einen besonderen Bezug zum Arbeitsrecht verfügte. Anlage 1 Frage 1: Für wie viele Richter- und Staatsanwaltsstellen waren in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2016 Neueinstellungen vorzunehmen (bitte auch nach den einstellenden Obergerichten und Generalstaatsanwälten getrennt darstellen)? Mittelbehörde Oberverwaltungsgericht für das Land NRW (OVG) Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm) Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln) Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf (GStA Düsseldorf) Generalstaatsanwaltschaft Hamm (GStA Hamm) Generalstaatsanwaltschaft Köln (GStA Köln) Einstellungsbedarf 18 70 129 60 Landessozialgericht NRW (LSG) Finanzgericht Düsseldorf (FG Düsseldorf) Finanzgericht Köln (FG Köln) Finanzgericht Münster (FG Münster) Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG Düsseldorf) Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm) Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) 1 46 67 52 7 0 0 2 2 2 Anlage 2 Frage 2: Summe OVG OLG Düssel-dorf OLG Hamm OLG Köln LSG FG Düsseldorf FG Köln FG Münster LAG Düsseldorf LAG Hamm LAG Köln GStA Düsseldorf GStA Hamm GStA Köln Gesamt 59 90 135 91 26 1 0 6 6 9 13 94 104 111 745 davon Frauen mit Vortätigkeiten als Rechtsanwältin 3 14 7 4 0 0 1 0 4 17 0 23 73 davon Frauen ohne Vortätigkeiten als Rechtsanwältin 27 34 71 7 0 0 0 1 5 5 44 0 48 242 davon Männer mit Vortätigkeiten als Rechtsanwalt 6 14 10 8 0 0 4 1 3 5 0 10 61 davon Männer ohne Vortätigkeiten als Rechtsanwalt 23 28 47 7 1 0 1 1 3 1 28 0 30 170 sehr gut 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 davon Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 gut 3 5 5 2 0 0 0 2 1 0 2 0 1 0 21 davon Frauen 1 2 2 0 0 0 0 0 1 0 2 0 0 0 8 vollbefriedigend 32 33 38 41 8 0 0 4 2 3 6 16 22 19 224 davon Frauen 15 19 23 21 3 0 0 1 1 2 4 11 15 12 127 befriedigend (> 7,75 Punkte) 19 38 71 40 10 0 0 0 1 2 4 41 51 49 326 davon Frauen 12 24 40 23 3 0 0 0 0 2 3 24 30 29 190 befriedigend (≤ 7,75 Punkte) 3 7 18 7 7 1 0 0 2 3 1 29 26 36 140 davon Frauen 1 2 10 3 4 0 0 0 0 0 0 21 17 26 84 ausreichend 0 1 3 1 1 0 0 0 0 1 0 8 4 6 25 davon Frauen 0 0 3 0 1 0 0 0 0 1 0 5 2 4 16 OVG: Von zwei Bewerbern (1 männlich, 1 weiblich) lagen die Ergebnisse der zweiten juristischen Staatsprüfung noch nicht vor. OLG Düsseldorf: Eine Auswertung der Examensergebnisse war nur bei 84 Bewerbungen (von 90 Bewerbungen) möglich, da 6 Bewerber/innen der Datenweitergabe widersprochen haben. OLG Köln: Angaben über Vortätigkeiten als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt waren aufgrund der Kürze der Berichtsfrist nicht möglich. LAG Düsseldorf: Von den 6 eingegangenen Bewerbungen wurden in 4 Fällen die Unterlagen bereits zurückgesandt. In diesen Fällen konnte nicht mehr nachverfolgt werden, ob die Bewerber/innen Vortätigkeiten als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt aufwiesen. GStA Hamm: Im Hinblick auf die bereits erfolgte Rücksendung der Bewerbungsunterlagen konnten etwaige Vortätigkeiten als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt nicht mehr verlässlich ermittelt werden. GStA Köln: Die Angaben zu Vortätigkeiten als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt beziehen sich auf den Zeitpunkt der Bewerbung, da vor Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nur erfasst worden ist, ob die Bewerberin / der Bewerber aktuell als Rechtsanwältin / Rechtsanwalt tätig ist. In einem Fall ließ sich das Ergebnis der zweiten juristischen Staatsprüfung nicht mehr feststellen, da die Unterlagen bereits zurückgesandt worden sind. Obergerichte / Generalstaatsanwaltschaften Wie viele Bewerbungen sind in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2016 auf diese Stellen eingegangen (bitte auch nach den einstellenden Obergerichten und Generalstaatsanwälten getrennt darstellen, bitte differenziert nach Noten der zweiten juristischen Staatsprüfung und Frauen/Männern sowie Vortätigkeiten als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt)? Anlage 3 Frage 3: Summe OVG OLGDüsseldorf OLG Hamm OLG Köln LSG FG Düsseldorf FG Köln FG Münster LAG Düsseldorf LAG Hamm LAG Köln GStA Düsseldorf GStA Hamm GStA Köln Gesamt 18 28 69 26 7 0 0 2 2 2 1 14 27 24 220 davon Frauen mit Vortätigkeiten als Rechtsanwältin 0 9 3 0 0 0 0 1 0 1 2 1 5 22 davon Frauen ohne Vortätigkeiten als Rechtsanwältin 9 9 39 1 0 0 0 0 1 0 4 14 11 88 davon Männer mit Vortätigkeiten als Rechtsanwalt 3 5 5 3 0 0 1 1 0 0 2 6 6 32 davon Männer ohne Vortätigkeiten als Rechtsanwalt 6 5 22 3 0 0 1 0 1 0 6 6 2 52 sehr gut 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 davon Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 gut 1 2 4 4 0 0 0 2 1 0 1 0 0 1 16 davon Frauen 1 1 1 0 0 0 0 0 1 0 1 0 0 0 5 vollbefriedigend 15 20 22 18 7 0 0 0 0 2 0 4 10 8 106 davon Frauen 6 14 15 11 1 0 0 0 0 1 0 2 9 4 63 befriedigend (> 7,75 Punkte) 2 6 43 4 0 0 0 0 1 0 0 10 17 15 98 davon Frauen 2 3 26 2 0 0 0 0 0 0 0 4 6 12 55 befriedigend (≤ 7,75 Punkte) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 davon Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 ausreichend 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 davon Frauen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 OLG Köln: Angaben über Vortätigkeiten als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt waren aufgrund der Kürze der Berichtsfrist nicht möglich. LAG Düsseldorf: Beide eingestellten Kräfte weisen Vortätigkeiten als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt auf. Da ihre Bewerbungen noch aus dem Jahr 2015 stammen, finden diese Vortätigkeiten ausschließlich in der hiesigen Anlage 3 und nicht auch in der Anlage 2 Berücksichtigung. Obergerichte / Generalstaatsanwaltschaften Wie viele Neueinstellungen sind in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2016 tatsächlich vorgenommen worden (bitte auch nach den einstellenden Obergerichten und Generalstaatsanwälten getrennt darstellen, bitte differenziert nach Noten der zweiten juristischen Staatsprüfung und Frauen/Männern sowie Vortätigkeiten als Rechtsanwältin/Rechtsanwalt)? Anlage 4 Frage 4 "unter Wert geschlagen" durch den Lebensweg und die berufl. Entwicklung nachgewiesene persönl. Fähigkeiten und Leistungen Schwerbehinder - ung besondere Empfehlung des Ausbilders Promotion Auslands-erfahrung wissenschaftliche Tätigkeit an einer Universität während oder nach dem Studium überdurchschnittliche Leistungen im 1. Examen besondere herausragende persönliche Qualifikation insbes. strafrechtliche Ausrichtung in Studium und Referendariat OVG 2 2 1 OLG Düsseldorf 6 5 3 1 2 OLG Hamm 43 7 28 4 4 OLG Köln 4 4 4 GStA Düsseldorf 10 4 9 GStA Hamm 17 17 8 GStA Köln 15 2 7 2 2 2 11 Gesamt 97 41 60 1 2 4 4 2 2 2 11 Mittelbehörde Anzahl Einstellungen von Bewerber/- innen mit weniger als 9,0 und mehr als 7,75 Punkten im II. Examen die eingestellten Bewerber/-innen verfügten über folgende besondere Eigenschaften ( Mehrfachnennungen von Kategorien waren möglich) Über jeweils welche besonderen Eigenschaften verfügten die in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2016 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Verwaltungsgerichtsbarkeit und bei den Staatsanwaltschaften eingestellten Bewerberinnen und Bewerber, die in der zweiten juristischen Staatsprüfung weniger als 9,0, aber mehr als 7,75 Punkte erreicht haben (bitte nach Kategorien, z.B. Note erste juristische Staatsprüfung, Promotion, besondere Berufserfahrung etc.)? Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12640