LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12641 08.08.2016 Datum des Originals: 05.08.2016/Ausgegeben: 11.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4959 vom12. Juli 1026 des Abgeordneten Lukas Lamla PIRATEN Drucksache 16/12498 Polizei-Hubschrauber auf Cannabisflug in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Anfang Mai wird auf nordrhein-westfälischen Äckern Mais ausgesät. Ende September/ Anfang Oktober erfolgt die Ernte. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Maisfelder nicht mehr mit großem Gerät befahren und werden mehr oder minder sich selbst überlassen. Es kommt vor, dass Maisfelder ab einer Wuchshöhe von etwa 50cm dazu genutzt werden, um in Ihnen vorgezogene Cannabispflanzen auszubringen. Im Internet existieren spezielle Anbauanleitungen zum guerillamäßigen Anbau von Cannabis in Maisfeldern. In diesen Erläuterungen wird unter anderem auch darauf hingewiesen, dass das ausgesuchte Feld nicht von erhöhten Standorten einzusehen sein sollte. Erhöhte Plätze machen es möglich eventuelle Unregelmäßigkeiten im Wuchs eines Maisfeldes zu erkennen. Dass man diese Unregelmäßigkeiten von oben erkennen kann, macht sich auch die Polizeifliegerstaffel NRW zu Nutze. Gelegentlich werden Maisfelder mit Hubschraubern abgeflogen. In einer Dokumentation des ZDF Fernsehmagazin „ZDF Reportage“ unter dem Titel „Dealer, Drängler und Vermisste“ vom 23.12.2014 wurde gezeigt, wie die NRW Polizeifliegerstaffel im niederländischen Grenzgebiet nach illegalen Cannabisplantagen in Maisfeldern sucht. Es ist anzunehmen, dass auch in diesem Sommer mit Argusaugen über nordrhein-westfälischen Maisfeldern geflogen wird. Bei den Aufklärungsflügen werden sowohl Video-, als auch Wärmebildkameras eingesetzt. Wärmebildkameras werden dazu eingesetzt, um illegale Plantagen in Gebäuden ausfindig zu machen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12641 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4959 mit Schreiben vom 5. August 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Flugstunden absolvierte die Polizeifliegerstaffel in den Jahren 2010 bis 2015? Bitte schlüsseln Sie nach Anzahl der Einsätze und nach Jahren auf. Jahr Anzahl Einsätze Flugzeit (Std.:Min.) 2010 2.338 2.825:10 2011 2.439 2.857:00 2012 2.351 2.821:01 2013 2.470 2.561:39 2014 2.092 2.602:59 2015 1.854 2.621:45 2. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für eine Flugstunde? Die Flugkosten variieren in Abhängigkeit vom genutzten Fluggerät. Für das von der Polizei Nordrhein-Westfalen regelmäßig für Aufklärungsflüge genutzte Hubschraubermodell „BK 117“ betrugen die durchschnittlichen Kosten für eine Flugstunde im Jahr 2015 821,87 € (ohne Personalkosten ). 3. Wie viele Einsätze dienten in den Jahren 2010 bis 2015 dem Zweck des Aufspürens von illegalen Cannabisplantagen sowohl In- als auch Outdoor? Bitte schlüsseln Sie nach Jahren und Anzahl der Flugstunden auf. Jahr Anzahl Einsätze Flugzeit (Std.:Min.) 2010 37 36:39 2011 49 57:52 2012 33 28:57 2013 26 20:46 2014 29 27:09 2015 27 25:31 4. Wie viele illegale Cannabis-In- und Outdoorplantagen hat man in den Jahren 2010- 2015 durch Aufklärungsflüge und den Einsatz von Video- und Wärmebildkameras entdeckt? Bitte schlüsseln Sie nach Jahren auf. Die durch Aufklärungsflüge gewonnenen Erkenntnisse dienen den Polizeibehörden als Hinweise und Verdachtsmomente, die sie im Rahmen der weiteren polizeilichen Bearbeitung berücksichtigen . Eine beweiserhebliche Feststellung einer „Cannabisplantage“ erfolgt nie ausschließlich nur aufgrund der Ergebnisse von Aufklärungsflügen des Polizeihubschraubers. Insofern erfolgt auch keine statistische Erfassung der durch Luftaufklärung entdeckten „Cannabisplantagen “. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12641 3 5. Wurden zum Zwecke der Betäubungsmittelbekämpfung auch Flüge außerhalb der Landesgrenzen von NRW absolviert? Wenn ja, bitte schlüsseln Sie nach Anzahl, Jahren und Bundesland, bzw. Nachbarland auf. Nein. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12641