LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12645 08.08.2016 Datum des Originals: 08.08.2016/Ausgegeben: 11.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4953 vom 11. Juli 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12488 Spezielle Ermittlungsgruppe der Polizei Karlsruhe ermittelt gegen mehrfach straffällig gewordene Zuwanderer – ein Vorbild für die Polizei NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zuwanderer, die innerhalb von drei Monaten mindestens drei bis vier Straftaten begehen, werden bei der Polizei in Karlsruhe auf eine Liste der Ermittlungsgruppe „Mehrfachtäter Zuwanderung “ (EG MTZ) gesetzt und stehen künftig unter besonderer Beobachtung. Über die Arbeit des im März 2016 eingerichteten Ermittlerteams berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (8. Juli 2016, S. 4). 31 Zielpersonen standen zum Zeitpunkt des Presseberichts auf der Liste, die meisten davon kommen aus den Maghreb-Staaten und aus Georgien. Das Ermittlerteam besteht aus zwei Kriminalbeamten und zwei Schutzpolizisten. Die Fotos der Serientäter hängen an der Wand des Büros, und die polizeilichen Lagebilder werden jeden Tag abgleichend oder mit Blick auf weitere Täter durchsucht. Nach drei Monaten ohne registrierte Straftat werden die Zielpersonen von der Liste gelöscht. Alle polizeilichen Erkenntnisse werden außerdem an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weitergeleitet, um dort Abschiebungen zu prüfen. Der Vorteil der Ermittlungsgruppe: Sie konzentriert alle Fälle, die sonst bei verschiedenen Dienststellen bearbeitet werden. Sind genügend strafrechtlich relevante Taten vorhanden, wird ein Haftantrag gegen die betreffende Person vorbereitet. Eine bestimmte Staatsanwaltschaft ist für alle Verfahren zuständig, was zu Anklagen und Verurteilungen innerhalb weniger Wochen führt und als abschreckendes Beispiel für Nachahmer dient. Hintergrund der Einrichtung der Ermittlungsgruppe war ein deutlicher Anstieg nichtdeutscher Tatverdächtiger, die fünf oder mehr Straftaten begangen hatten. Die meisten kamen aus den Maghreb-Staaten. Ziel der Ermittler ist es auch, die im Vergleich zu den Zuwanderungszahlen wenigen Asylbewerber, die Straftaten begehen, zu benennen, um sie von denen zu unterscheiden , die Schutz suchen und sich an die deutschen Gesetze halten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12645 2 Zahlreiche Polizeipräsidien interessieren sich gemäß des Berichtes der „FAZ“ für die EG MTZ. Diese soll in Kürze vergrößert werden. Für Nordrhein-Westfalen wäre die Einrichtung einer solchen EG ebenfalls sinnvoll, da sich auch hier Straftaten von Zuwanderern aus den Maghreb-Staaten häufen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4953 mit Schreiben vom 8. August 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet . 1. Warum gibt es bei der Polizei in NRW noch keine Ermittlungsgruppe nach dem Beispiel der EG MTZ in Karlsruhe? Alle 47 Kreispolizeibehörden sind bereits seit 2005 verpflichtet, Konzepte zur Bekämpfung von Intensivtätern - unabhängig von ihrer Herkunft und Staatsangehörigkeit - zu entwickeln und umzusetzen. Eine täterorientierte Befassung erfolgt, insbesondere unter Berücksichtigung von Häufigkeit und Schwere von Straftaten, durch speziell benannte Ermittlungskräfte der Fachdirektion Kriminalität , die dazu auch in Ermittlungsgruppen zusammengeführt werden. 2. Ist die Einrichtung einer solchen Ermittlungsgruppe in NRW geplant? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Hält die Landesregierung mit Blick auf mehrfach straffällig gewordene Zuwanderer in NRW ein täterorientiertes Vorgehen der Polizei mit speziellen Ermittlern für sinnvoll? Siehe Antwort zu Frage 1. 5. Würde eine Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft, wie sie in Karlsruhe der Fall ist, aus Sicht der Landesregierung auch in NRW zu schnelleren Anklagen und Verurteilungen führen? (Wenn nein: Warum ist das Modell für NRW nicht sinnvoll?) Zur Verfolgung erwachsener und jugendlicher Intensivtäter arbeiten Staatsanwaltschaften und Polizei seit Jahren landesweit eng zusammen. Für eine effektive Bekämpfung bestehen darüber hinaus Kooperationen und verbindliche Vereinbarungen insbesondere mit Jugendamt, Jugendgerichtshilfe, Ausländeramt, Bewährungshilfe und Schulen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12645