LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12654 08.08.2016 Datum des Originals: 08.08.2016/Ausgegeben: 11.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4940 vom 7. Juli 2016 der Abgeordneten Christina Schulze Föcking CDU Drucksache 16/12475 Soforthilfeprogramm zur Regulierung von Schäden durch die jüngsten Starkregenereignisse Wortlaut der Kleinen Anfrage Die wiederholten Starkregenereignisse zwischen Ende Mai und Anfang Juni haben in Nordrhein -Westfalen zu erheblichen Schäden in Privathaushalten und Gewerbebetrieben geführt. Auch zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe sind erheblich betroffen. Ackerbauflächen wurden überspült, Sonderkulturen wie Erdbeeren wurden komplett vernichtet. Die Schäden sind enorm. Das Land hat daher ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, das jedoch auf die Stadt Bonn, den Rhein-Sieg-Kreis, den Kreis Kleve, den Kreis Wesel und den Kreis Borken beschränkt ist. Die Frist zur Beantragung von Hilfen aus diesem Programm läuft bis zum 15. Juli. Aber schon jetzt gibt es Rückmeldungen an die beantragenden Bürgerinnen und Bürger in Form von Ablehnungsbescheiden – die Mittel sind bereits jetzt vollkommen ausgeschöpft. Hinzu kommt, dass die Starkregenereignisse teilweise auch zu erheblichen Schäden in den Nachbarkreisen geführt haben. So sind beispielsweise auch im Kreis Recklinghausen, Kulturen vernichtet worden, was im Ergebnis große Einkommensverluste für die Landwirte bedeutet . Hier greift das Soforthilfeprogramm gar nicht. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das groß angekündigte Soforthilfeprogramm offensichtlich finanziell unzureichend ausgestattet ist und die Betroffenen, die sich Hoffnung auf eine schnelle Hilfe durch das Land gemacht haben nunmehr auch im übertragenen Sinne finanziell im Regen stehen gelassen werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12654 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4940 mit Schreiben vom 8. August 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . Vorbemerkung der Landesregierung Soweit mit der Kleinen Anfrage berichtet wird, es sei zur Ablehnung von Anträgen gekommen, weil die Mittel des Soforthilfeprogramms aufgebraucht seien, wäre ein solcher Ablehnungsgrund unzutreffend gewesen. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass die vier Kreise oder die Stadt Bonn, die mit der Gewährung der Soforthilfe befasst sind, Ablehnungsentscheidungen mit einer solchen sachlich unzutreffenden Begründung getroffen haben. 1. Inwieweit treffen Meldungen zu, dass das Soforthilfeprogramm bereits vor dem Ende der Beantragungsfrist ausgeschöpft ist (Bitte Anzahl der genehmigten Anträge aufführen)? Diese Meldungen treffen nicht zu. Bis zum 11. Juli 2016 wurden 178 Anträge genehmigt. 2. Wie hoch war die durchschnittliche Höhe der genehmigten Hilfen? Die durchschnittliche Höhe der genehmigten Soforthilfe betrug zum 11. Juli 2016 2.570,22 €. 3. Inwieweit erwägt die Landesregierung eine zeitnahe Aufstockung des Soforthilfeprogramms ? Die Landesregierung hat für das Soforthilfeprogramm Mittel in einer Gesamthöhe von 5,5 Mio. EUR bereitgestellt. Die Bewilligungsbehörden sind angewiesen, umgehend zu berichten, wenn die zugewiesenen Mittel erschöpft sind. Die Landesregierung sieht vor diesem Hintergrund derzeit keine Notwendigkeit zur Aufstockung der Soforthilfen. 4. Wie begründet die Landesregierung die Beschränkung der Nothilfen auf die oben genannten Kreise? Die Soforthilfen werden in den Regionen des Landes gewährt, in denen eine außergewöhnlich starke Betroffenheit durch Starkregen festgestellt wurde, die über die potenziell mögliche Belastung durch Sommergewitter hinausgeht. Hierbei war es erforderlich, eine zeitliche und räumliche Abgrenzung anhand allgemeiner Kriterien vorzunehmen und sie damit zugleich von solchen Starkregen abzugrenzen, die als singuläres Ereignis in regelmäßigen Abständen auftreten . Zugrunde gelegt wurden die Kriterien Niederschlagsmenge, Einsatzhäufigkeit und Überflutung aus Flussläufen. Die Bewertung der Starkregenereignisse in Nordrhein-Westfalen durch den Deutschen Wetterdienst und nach den vorliegenden Erfahrungen haben ergeben, dass als singuläres Ereignis Starkregen mit den Niederschlagsmengen dieses Sommers und den entsprechenden Auswirkungen in der jeweils betroffenen Kommune etwa alle drei Jahre an einem Ort in NRW vorkommen . Die einzelne betroffene Kommune mag ein solches Ereignis schon lange nicht mehr LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12654 3 erlebt haben. Die Wiederkehrhäufigkeit vergleichbarer Starkregenereignisse am selben Ort liegt bei 80-100 Jahren. Betrachtet man NRW in der Gesamtheit, haben allerdings mindestens alle drei Jahre einzelne Kommunen mit den Folgen eines vergleichbaren Starkregens zu kämpfen. Die Zeitabstände, in denen sich vergleichbare Starkregenereignisse wiederholen, verkürzen sich in der Tendenz. Im Vergleich zu dem als außergewöhnlich eingestuften Starkregenereignis im Münsterland 2014 gab es in diesem Sommer Spitzenniederschlagswerte zwischen 50 mm und 125 mm am Tag, während sie im Münsterland seinerzeit bei knapp 292 mm pro Tag (bzw. innerhalb 7 Stunden) lagen. Die damaligen Niederschlagswerte waren somit nahezu dreifach so hoch, wie in diesem Sommer in einzelnen Regionen von Nordrhein-Westfalen. Außergewöhnlich an der Wetterlage waren die Häufigkeit, in der verschiedene Regionen in NRW betroffen wurden und die lange Dauer der immer wieder auftretenden Gewitter. Betrachtet man die Betroffenheit der einzelnen Kommunen, sind diese aber nicht schwerer belastet worden, als dies bei anderen Kommunen der Fall war, in denen sich in den zurückliegenden Jahren vergleichbare Sommergewitter ereignet haben, ohne dass Soforthilfen geleistet wurden . Vor diesem Hintergrund wurden die in der Kleinen Anfrage genannten Gebietskörperschaften als außergewöhnlich belastet bestimmt, weil dort das Zusammentreffen aller oben genannten Kriterien zu einer besonderen und ungewöhnlichen Lage geführt hat. 5. Inwieweit hat sich das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für möglichst umfassende Hilfen aller betroffenen Landwirte eingesetzt? Umfassende Hilfen für alle von Starkregen betroffenen Landwirte sind weder sachlich gerechtfertigt noch für das Land finanziell darstellbar. Die Hilfen sind auf Betriebe in besonders betroffenen Gebieten und für Zeiträume, die nach einvernehmlich innerhalb der Landesregierung abgestimmten Kriterien (außergewöhnliche Höhe der Niederschläge, Einsatzhäufigkeit der Feuerwehren und Überflutung aus Flussläufen) festgelegt wurden, begrenzt. Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat sich nach einer Reihe Anfragen geschädigter landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Betriebe erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Soforthilfen im Kreis Borken zusätzlich auf die Zeit vom 23. bis zum 27. Juni 2016 ausgedehnt wurden, weil es in diesem Zeitraum dort zu erneutem Starkregen gekommen war, der zu einer Betroffenheit im Rahmen der bisher vereinbarten Kriterien geführt hatte. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12654