LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12658 09.08.2016 Datum des Originals: 08.08.2016/Ausgegeben: 12.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4927 vom 5. Juli 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/12445 Schleppender Prozess der Asylantragstellung in Nordrhein-Westfalen Wortlaut der Kleinen Anfrage Am 15. Juni 2016 erklärte der Innenminister gegenüber der Presse die aktuellen Planungen des Landes in Bezug auf die Erstaufnahme von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der Stabilisierung der Flüchtlingszahlen in Nordrhein-Westfalen von in Spitzenzeiten rd. 17.000 auf nunmehr rund 3.500 EASY-Zugänge in April und Mai 2016 habe sich auch die Situation bei der Erstaufnahme entspannt. Derzeit gebe es landesweit 69.000 Plätze in Landesaufnahmeeinrichtungen, die weiterhin zu einem großen Anteil leer stünden. Ziel sei es, diese Zahl auf 50.000 zu reduzieren. Davon sollen 35.000 aktiv und 10.000 auf Abruf genutzt werden. 5.000 Plätze sollen als stille Reserve dienen, um auf Veränderungen bei den Flüchtlingszahlen schnell und flexibel reagieren zu können. Um die Defizite bei der erkennungsdienstlichen Behandlung und bei der formalen Asylantragstellung beim BAMF aufzuarbeiten, hat das Innenministerium ein Konzept „Zuführung von Asylsuchenden zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum Zwecke der ED-Behandlung und Asylantragstellung“ entwickelt. Ziele der Zuführung sind die vollständige und schnellstmögliche erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung) sowie die Sicherstellung der Asylantragstellung beim BAMF aller sich in NRW aufhaltenden Flüchtlinge. Im Rahmen einer Abfrage bei den Ausländerbehörden der Kommunen teilten diese mit, dass sich ca. 109.000 Flüchtlinge in den Kommunen aufhalten, die noch nicht erkennungsdienstlich behandelt wurden und noch keinen Antrag beim BAMF gestellt haben. Das sind gut ein Drittel aller bundesweiten sog. EASY-Gap-Fälle und gut die Hälfte der im letzten Jahr nach NRW gekommenen Menschen. Dazu erklärte der Minister: „Durch den hohen Flüchtlingszustrom im vergangenen Jahr war eine lückenlose Registrierung und sofortige Antragstellung unmöglich. Das holen wir jetzt zügig nach.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12658 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4927 mit Schreiben vom 8. August 12016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Ergebnisse ergab die Abfrage nach sog. EASY-Gap-Fällen und Asylsuchenden in den Kommunen bisher ohne ED-Behandlung? 2. Wie viele EASY-Gap-Fälle wurden aufgrund der Abfrage jeweils für die kommunalen Ausländerbehörden/Kommunen gemeldet (bitte Auflistung nach Kommunen /kommunalen Ausländerbehörden)? 3. Wie viele Asylsuchende ohne ED-Behandlung, die bereits den Kommunen zugewiesen wurden, wurden von den kommunalen Ausländerbehörden/Kommunen jeweils gemeldet (bitte Auflistung nach Kommunen/kommunalen Ausländerbehörden )? Es liegen noch keine vollständigen Rückmeldungen aller Kommunen vor. Soweit bereits Personenmeldungen von Kommunen vorliegen, sind diese nicht in allen Fällen abschließend. Insbesondere bei größeren Kommunen liegen bislang lediglich Teilmeldungen vor. Eine Aufstellung zur Anzahl der EASY-Gap Fälle je Kommune ist daher nicht möglich. Vor diesem Hintergrund sind auch Angaben zur Anzahl der Personen ohne erkennungsdienstliche Behandlung, derzeit nicht valide möglich. Auf Grundlage von bereits vollständig erfolgten Rückmeldungen wurde am 06.06.2016 mit der Umsetzung des Zuführungskonzepts und damit dem Abbau des EASY-Gap begonnen. 4. Welche Rolle spielt es bei der Gesamtsumme an EASY-Gap-Fällen in NRW (109.000 Fälle in NRW von bundesweit rund 300.000), dass das Land Nordrhein- Westfalen zahlreiche Personen bereits vor der Antragstellung in die Kommunen verteilt hatte? Die Verteilung auf die Kommunen vor Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist der Grund für die Entstehung der EASY-GAP-Fälle. Aufgrund der damals fehlenden Bearbeitungskapazitäten des BAMF und der hohen Anzahl an Asylsuchenden musste eine Zuweisung in die Kommunen bereits vor der Asylantragstellung erfolgen. 5. Aus welchem Grund hat das Land NRW nicht, unabhängig vom BAMF, die vollständige und schnellstmögliche erkennungsdienstliche Behandlung (ED-Behandlung ) von Asylsuchenden in den Kommunen forciert, vor allem angesichts der nicht ausgelasteten sog. Registrierungsstraßen? Zum Abbau des EASY-Gap hat das Land eigeninitiativ ein Konzept für einen geordneten Zuführungsprozess zum BAMF erarbeitet und mit dem Bundesamt abgestimmt. Ein Baustein dieses Konzepts ist die ED-Behandlung von Asylsuchenden in den Registrierstraßen des Landes. Diese ED-Behandlungen erfolgen parallel zur Zuführung zum Bundesamt und stellen keine notwendige Vorstufe für die Asylantragstellung dar. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12658