LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12666 09.08.2016 Datum des Originals: 09.08.2016/Ausgegeben: 12.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4970 vom 18. Juli 2016 des Abgeordneten Henning Rehbaum CDU Drucksache 16/12554 Verkehrsaufkommen der Walstedder Straße in Ahlen Wortlaut der Kleinen Anfrage Seit Eröffnung der Anschlussstelle Bockum-Hövel berichten Anwohner, dass es zu einer vermehrten Verkehrsbelastung auf der L671 (Walstedder Straße) in Ahlen kommt. Offensichtlich wird von zahlreichen LKW-Fahrern die L671 genutzt, um beim Übergang von der A1 auf die A2 das stauanfällige Kamener Kreuz zu umfahren und die Maut auf diesem Abschnitt zu sparen. Aber nicht nur das Verkehrsaufkommen scheint gestiegen zu sein. Auch kam es seit 2010 vermehrt zu schweren Unfällen von PKW´s bzw. LKW´s. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4970 mit Schreiben vom 9. August 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele Fahrzeuge nutzen die L 671 zwischen Ahlen und Drensteinfurt-Walstedde jährlich seit 2010 (bitte nach PKW und LKW aufschlüsseln)? Die Verkehrsbelastung der L 671 im Abschnitt zwischen der B 63 und Ahlen wurde in der letzten amtlichen Straßenverkehrszählung 2010 wie folgt ermittelt: 4627 Kfz/Tag, davon 6 % LKW (283 LKW/Tag). Die Ergebnisse der Straßenverkehrszählung 2015 werden für Ende 2016 erwartet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12666 2 2. Wie hat sich die Zahl der Unfälle auf der L671 zwischen Ahlen und Drensteinfurt- Walstedde seit 2010 entwickelt (bitte nach PKW und LKW aufschlüsseln)? Die verkehrliche Situation und das Unfallgeschehen im Zuge der L 671 zwischen Ahlen und Drensteinfurt-Walstedde sind unauffällig, eine Unfallhäufungsstelle liegt nicht vor. Die Anzahl der Unfälle ist auf diesem Straßenabschnitt seit dem Jahr 2010 rückläufig und stellt sich wie folgt dar: 2010 - Unfälle Pkw: 16, Unfälle Lkw: 5 2011 - Unfälle Pkw: 11, Unfälle Lkw: 5 2012 - Unfälle Pkw: 4, Unfälle Lkw: 0 2013 - Unfälle Pkw: 8, Unfälle Lkw: 0 2014 - Unfälle Pkw: 6, Unfälle Lkw: 0 2015 - Unfälle Pkw: 4, Unfälle Lkw: 0 3. Ist der bauliche Zustand sowie der Erhaltungszustand der L671 zwischen Ahlen und Drensteinfurt-Walstedde geeignet, das Verkehrsaufkommen zu bewältigen? 5. Wann gedenkt die Landesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der L671 zu ergreifen? Die Strecke untergliedert sich in einen ca. 3 km langen, bereits ausgebauten Abschnitt und einen ca. 2,6 km langen nicht ausgebauten Abschnitt. Der Ausbau des bisher nicht ausgebauten Streckenabschnittes ist als Vorhaben des Um- und Ausbaus von Landesstraßen bis 3 Mio. € Gesamtkosten vorgesehen, diese Projekte werden aus dem Titel 77712 des Landesstraßenhaushalts finanziert. Die Priorisierung der Maßnahmen erfolgt gemäß § 9 (4) des Landesplanungsgesetzes NRW durch die Regionalräte bei den Bezirksregierungen und den Regionalverband Ruhr. Die aktuelle Priorisierung durch den Regionalrat der Bezirksregierung Münster führt die Maßnahme auf Rang 20. Die Realisierung erfolgt entsprechend der vom Regionalrat festgelegten Dringlichkeitseinstufung. Der Erhaltungszustand der nicht ausgebauten Teilstrecke wird in den nächsten Jahren einen erhöhten Unterhaltungs- und Sanierungsaufwand verursachen und deshalb der Dringlichkeit der Umsetzung des Ausbauvorhabens Nachdruck geben. Die Verkehrssicherheit und Befahrbarkeit ist durch regelmäßige Kontrollen und punktuelle Nachbesserungen durch den Straßenbetriebsdienst gewährleistet. 4. Gedenkt die Landesregierung Maßnahmen zu ergreifen, die eine Nutzung der L671 als Mautausweichstrecke erschweren? Auf der L 671 im angesprochenen Abschnitt sind keine bedeutenden Mautausweichverkehre identifiziert worden, insofern sind keine Maßnahmen geplant. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12666