LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12690 16.08.2016 Datum des Originals: 16.08.2016/Ausgegeben: 19.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5013 vom 2. August 2016 der Abgeordneten Kirstin Korte CDU Drucksache 16/12620 Nutzung von sozialen Medien in der Polizeiarbeit Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum wiederholten Male hat die Polizei München für ihre Nutzung des sozialen Mediums Twitter Lob für ihre Arbeit erhalten. Die Behörde hat inzwischen über 200.000 Follower unter dem Account @PolizeiMuenchen und hat am Abend des Amoklaufs pausenlos mehrsprachig getwittert . In der heutigen Zeit beugt dies vor allem Gerüchten vor. Durch die Erreichung zahlreicher Nutzer können aber auch sicherheitsrelevante Informationen transportiert werden. Neben Twitter werden auch die Kanäle Facebook und Periscope bedient. Schon in der Silvesternacht wurden mehrsprachige Terrorwarnungen und ein Live-Stream veröffentlicht . Die Polizei verbreitete damals kurz vor Mitternacht den Hinweis, dass ein Terroranschlag in der Stadt geplant ist und dass die Bevölkerung Menschenmengen sowie den Hauptbahnhof und den Bahnhof in Pasing meiden soll. Im Laufe der Nacht waren polnische, englische , türkische, italienische und französische Tweets zu lesen. Der erste Warn-Tweet der Polizei wurde mehrere tausend Mal geteilt. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5013 mit Schreiben vom 16. August 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Polizei NRW betreibt bereits seit mehreren Jahren erfolgreich Facebook- und Twitter-Accounts . Bereits im Dezember 2014 war die Anzahl der Follower bei Facebook im 6-stelligen Bereich. In der Zeit vom 28.07. bis 03.08.2016 hatten die Behörden eine Reichweite (Anzahl LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12690 2 der Personen, die mit den Beiträgen erreicht wurden zuzüglich "Gefällt mir" - Angaben, Kommentaren , geteilten Inhalten pp.) von rd. 2,3 Millionen und rd. 543.000 Beitragsinteraktionen (Häufigkeit mit der Personen mit den Beiträgen interagiert haben). 1. Bei welchen Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen gibt es eine ähnlich professionelle Nutzung der sozialen Medien? Die Verordnung über die Bestimmung von Polizeipräsidien zu Kriminalhauptstellen (KHSt-VO) regelt im § 4 unter anderem die Zuständigkeitsübertragung in den dort beschriebenen herausragenden Einsatzlagen (u.a. Geiselnahmen, Amoklagen, größere Schadensereignisse pp.) an die Polizeipräsidien Bielefeld, Dortmund, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster. Diese Behörden sind auf derartige Einsatzlagen entsprechend vorbereitet und nutzen in Ihrem Verantwortungsbereich einen Facebook- und Twitteraccount. 2. Haben die Kreispolizeibehörden/Polizeipräsidien in Nordrhein-Westfalen eigene Accounts in den o.g. sozialen Medien (Twitter, Facebook, Periscope - bitte Behörden namentlich aufschlüsseln)? Folgende Polizeibehörden haben einen Facebook-Account: PP Aachen PP Bonn PP Bielefeld PP Dortmund PP Düsseldorf PP Essen PP Gelsenkirchen PP Hagen PP Hamm PP Köln PP Krefeld PP Mönchengladbach PP Münster PP Oberhausen KPB Paderborn PP Recklinghausen KPB Soest PP Wuppertal Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP Karriere) Folgende Polizeibehörden haben einen Twitter-Account: PP Aachen PP Bielefeld PP Bonn PP Dortmund PP Düsseldorf PP Essen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12690 3 PP Gelsenkirchen PP Hagen PP Köln PP Oberhausen Die Polizei NRW betreibt einen gemeinsamen YouTube-Channel. 3. Wenn 2. ja, werden diese Kanäle 24/7 bedient? Ja. 4. Beabsichtigt die Landesregierung eine entsprechende Empfehlung an die Kreispolizeibehörden auszusprechen? Die Nutzung sozialer Medien in den Polizeibehörden NRW ist bereits geregelt. Die Aktivitäten der Polizeibehörden werden durch das Ministerium ständig weiterentwickelt und gefördert. 5. Welche Maßnahmen gibt es seitens der Landesregierung, um die Polizeibehörden vor Ort für die Nutzung sozialer Medien im Ernstfall zu schulen? Das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW bietet regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (in AAO - Alltagsorganisation - wie auch in BAO - Besondere Aufbauorganisation) an, bei denen der Themenbereich "soziale Medien" angemessen berücksichtigt wird. Zweimal jährlich finden Fachtagungen "Öffentlichkeitsarbeit/Onlinekommunikation" meines Ministeriums statt, in denen regelmäßig Fachbeiträge das Fortbildungsangebot zur Optimierung der Social-Media-Auftritte der Polizei NRW ergänzen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12690