LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12692 16.08.2016 Datum des Originals: 16.08.2016/Ausgegeben: 19.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4955 vom 12. Juli 2016 des Abgeordneten Henning Höne FDP Drucksache 16/12490 Qualitätsmanagement im LANUV – Welche Lehren wurden aus dem im Jahr 2014 durchgeführten Audit des europäischen Lebensmittel- und Veterinäramts gezogen? Wortlaut der Kleinen Anfrage Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat sich verpflichtet, die Qualität seiner Arbeit zu sichern und ständig zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, wurden verschiedene Qualitätsmanagementverfahren (QM-Systeme) und Zertifizierungsverfahren ein- bzw. durchgeführt. Der den QM-Systemen immanente Prozess der kontinuierlichen Verbesserung ist ein wirksames Instrument sowohl zur Sicherstellung als auch zur Überprüfung der Wirksamkeit von amtlichen Kontrollen. So wurde begonnen, ein gemeinsames nach DIN EN ISO 9001 zertifizierungsfähiges bzw. nach DIN EN ISO / IEC 17025 und 17043 akkreditierungsfähiges Qualitätsmanagementsystem aufzubauen bzw. aufrecht zu erhalten. Bereichsspezifisch wurden beispielsweise für Luftqualitätsuntersuchungen gemäß der Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2005) Akkreditierungen für Luft-Immissionsmessungen vorgenommen und bei der zentralen Umweltanalytik wurden die Laborstandorte des LANUV gemäß den „Allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ nach DIN EN ISO/IEC 17025 zertifiziert. Im Bereich der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und zur Erfüllung der Anforderungen der VO (EG) 882/2004 haben einzelne Bundesländer und in Nordrhein-Westfalen die Kreisordnungsbehörden Qualitätsmanagementsysteme eingerichtet, die verbindliche Regelungen zur Aufgabenerfüllung beinhalten. Das LANUV hatte für diesen Bereich jedenfalls bisher kein QM- System eingeführt, sondern im Jahr 2014 lediglich eine landesweite Qualitätsmanagement- Rahmenstrategie festgelegt. Maßgeblich beinhaltet diese die rein formalen Verfahrensanweisungen , die die Arbeitsgruppe für Verbraucherschutz der Länder festgelegt hat. Das Fehlen eines QM-Systems in Nordrhein-Westfalen auf Landesebene wurde von der EU- Kommission in einem Bericht aus Dezember 2015 (DG(SANTE)/2014-7065 – MR) gerügt, LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12692 2 nachdem das EU-Lebensmittel und Veterinäramt zwischen dem 25. November und dem 4. Dezember 2014 ein Audit der amtlichen Kontrollstrukturen in Bayern und Nordrhein-Westfalen bezüglich der Rückverfolgbarkeit von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukten entlang der Lebensmittelkette durchgeführt hatte. Bei dem Audit sollte bewertet werden, ob das System der amtlichen Kontrollen gewährleisten kann, dass die Vorschriften über die Rückverfolgbarkeit von tierischen Nebenprodukten und deren Folgeprodukten entlang der Kette durchgeführt werden. Geprüft wurde bei dem Audit vor allem, welche rechtlichen und administrativen Maßnahmen zur Umsetzung der einschlägigen EU-Vorschriften vorhanden sind und wie die zuständigen Behörden dafür sorgen, dass die Unternehmer sich an diese Vorschriften halten. Die EU kam zu dem Schluss, dass in Bayern ein weitgehend zufriedenstellendes System risikobasierter Kontrollen eingeführt worden sei, währenddessen in Nordrhein-Westfalen das Land keine hinreichenden Maßnahmen ergriffen habe, um bei amtlichen Kontrollen die beim Audit festgestellten und offensichtlichen Mängel bei Rückverfolgbarkeit und Dokumentation auszuschließen und die bestehenden systematischen Schwachstellen in den Kontrollsystemen zu beheben. Insbesondere wurde festgestellt, dass das LANUV als Aufsichtsbehörde versagt habe. Es habe nicht dafür gesorgt, dass die Kontrollen der Kreisordnungsbehörden einheitlich und den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 entsprechend durchgeführt würden. Wichtige Instrumente wie Checklisten oder Leitfäden würden fehlen. Die EU-Kommission kommt laut Abschlussbericht zu dem vernichtenden Urteil, dass bezogen auf Nordrhein-Westfalen Zweifel bestünden, ob die zuständigen Behörden gewährleisten könnten, dass die ordnungsgemäße Handhabung von tierischen Nebenprodukten einschließlich der Anforderungen an Rückverfolgbarkeit in Nordrhein-Westfalen regelmäßig überprüft werde. Das Land wurde aufgefordert, unverzüglich Maßnahmen zur Behebung der bei diesem Audit festgestellten Mängel zu ergreifen. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4955 mit Schreiben vom 16. August 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung Als Qualitätsmanagement (QM) bezeichnet man alle aufeinander abgestimmten Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation in Bezug auf die Qualität. Die Tätigkeiten umfassen das Festlegen der Qualitätspolitik und der Qualitätsziele, die Qualitätsplanung, die Qualitätslenkung , die Qualitätssicherung und die Qualitäts-verbesserung. Wesentliches Ziel eines Qualitätsmanagements im Behördenbereich ist eine verlässliche, (rechts-)sichere Qualität einer Dienstleistung. Gemäß Art. 8 der VO (EG) Nr. 882/2004 führen die zuständigen Behörden des Verbraucherschutzes die amtlichen Kontrollen anhand von dokumentierten Verfahren durch und haben diese Verfahren auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Zur Erfüllung dieser Anforderungen haben die jeweils zuständigen Behörden der Kommunen und das LANUV QM-Systeme eingerichtet . Im Mai 2014 wurde ein Landes-QM-Rahmenkonzept im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes für die Kommunen und das LANUV eingeführt, um den bestehenden QM- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12692 3 Systemen einen gemeinsamen Rahmen zu geben. Zu einem Landes-QM-Rahmenkonzept gehören u.a. eine Landes-QM-Dokumentation und ein landesinternes Auditsystem (LIAS). Die Landes-QM-Dokumentation setzt sich zum einen aus rein formal für NRW angepassten Dokumenten des nationalen Rahmenkonzeptes der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) und weiteren für NRW spezifischen Verfahrensregelungen für die amtliche Kontrolle zusammen. Mit dem LIAS sollen behördenübergreifende Auditierungen (Überprüfungen) nach Maßgabe von landesweit einheitlichen Auditschwerpunkten und auf der Grundlage der Landes -QM-Dokumentation sowie behördenspezifischer Regelungen durchgeführt werden. Im Jahr 2015 wurden die ersten Audits im Rahmen des LIAS vorgenommen. An der Ausgestaltung und Weiterentwicklung des Landes-QM-Rahmenkonzeptes sind die Kommunen, das LANUV und das MKULNV beteiligt. Fachaufsichtliche Vorgaben in Form von Arbeitspapieren, Leitfäden o.ä. werden in das Landes-QM-Rahmenkonzept eingebunden und über das LIAS auf ihre Eignung und Wirksamkeit überprüft. Das Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Kommission (FVO) führte vom 25.11. bis 4.12.2014 ein Audit in Deutschland durch, mit dem bewertet werden sollte, ob die amtlichen Kontrollen die Einhaltung der europarechtlichen Vorschriften über die Rückverfolgbarkeit von tierischen Nebenprodukten (TNP) und aus TNP hergestellten Folgeprodukten (FP) durch die Unternehmen sicherstellen können. Die Auditoren besuchten die Länder Bayern und Nordrhein -Westfalen. Schwerpunkt des Audits war die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von TNP/FP im Handel zwischen Mitgliedstaaten, bei der Einfuhr aus und der Ausfuhr in Drittländer sowie beim Inverkehrbringen durch in Deutschland zwischengeschaltete Handelsstellen. Die Auditoren des FVO bestätigten das nordrhein-westfälische System der Registrierung und Zulassung von Unternehmen, die TNP/ FP handhaben. Ebenso wurde das System der Kontrollen bei der Einfuhr von TNP/FP über die Grenzkontrollstelle in Köln als rechtskonform bewertet . Dies gilt auch für die Kontrolle von Produktionsverfahren und Hygiene, soweit dies eine Rolle beim Audit spielte. Hinsichtlich der Rückverfolgbarkeit erkannten die Auditoren Verbesserungsbedarf , der im Auditbericht vom 14.12.2015 erläutert wird. 1. Welche (aufgabenbezogenen) Qualitätsmanagementverfahren und Zertifizierungen hat das LANUV erfolgreich durchgeführt? Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) verfügt über ein hausweites Qualitätsmanagement (QM)-System nach der DIN EN ISO 9001. In einzelnen analytischen Bereichen ist das LANUV darüber hinaus nach DIN EN ISO / IEC 17025 und 17043 akkreditiert: Abteilung 6 - Zentrale Umweltanalytik und Fachbereich 43 - Nationales Referenzlabor (EU) Luftqualitätsuntersuchungen. Für Fachbereich 45 – Umweltradioaktivität , Überwachung Kerntechnischer Anlagen, Licht, elektromagnetische Felder (EMF), Geräusche und Erschütterungen - wird im Bereich der Umweltradioaktivität die Akkreditierung im Herbst 2016 erfolgen. 2. Inwiefern wurde beim LANUV inzwischen ein vollständiges Qualitätsmanagementverfahren im Bereich der Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln und zur Erfüllung der Anforderungen der VO (EG) Nr. 882/2004 eingeführt? Die Erfüllung der Anforderungen der VO (EG) Nr. 882/2004 ist Bestandteil des Qualitätsmanagement -Systems des LANUV. Die Kontrolle der Rückverfolgbarkeit wird erst als neue Aufgabe übernommen, entsprechende Verfahrensanweisungen werden sukzessive ergänzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12692 4 3. Welche Maßnahmen wurden seitens der Landesregierung und LANUV mit jeweils welchem Ergebnis ergriffen, um die von der EU im Audit 2014 festgestellten Mängel zu beheben? Auf Grund der Feststellungen im Audit zum amtlichen Überwachungssystem und zu den Kontrollen zur Rückverfolgbarkeit bei TNP/FP wurden unmittelbar nach dem Audit Sofortmaßnahmen eingeleitet. Die Sofortmaßnahmen umfassten kurzfristig eingeleitete Nachkontrollen der im Audit besuchten Firmen sowie Kontrollen weiterer Firmen, die gleichartige TNP/FP verarbeiten und handeln. Als weitere Schlussfolgerung aus dem Ergebnis des FVO-Audit wurde zur Einführung eines landesweiten Überwachungssystems eine gemeinsame Projektgruppe von Land und Kommunen eingerichtet. Die Projektgruppe erarbeitete in 2015 die folgenden Dokumente: Eine Risikobewertung einschließlich der daraus resultierenden Festlegung von Kontrollintervallen sowie zahlreiche Kontrollberichte , so für Heimtierfutterhersteller, Beförderungsunternehmen, Lagerbetriebe für Folgeprodukte , Lager- und Behandlungsbetriebe, Pasteurisierungsanlagen, Biogasanlagen, Verarbeitungsbetriebe Kategorie 1, Verarbeitungsbetriebe Kategorie 3, Händler und einen allgemeinen Kontrollbericht. Alle Dokumente wurden als Landes-QM-Dokumente per Verfügung in Kraft gesetzt und damit landesweit verbindlich vorgegeben. Um die Eignung, Umsetzung und Wirksamkeit dieser Landes -QM-Dokumente zu überprüfen, wurde im Rahmen des landesinternen Auditsystems die „Rückverfolgbarkeit von Tierischen Nebenprodukten, Zulassung und Registrierung von TNP- Betrieben“ als Pflicht-Auditschwerpunkt in 2016 festgelegt. Darüber hinaus werden seit Beginn des Jahres 2015 landesinterne TNP/FP-Dienstbesprechungen zu TNP/FP durchgeführt sowie anlassbezogene TNP/FP-Schulungen angeboten. Mit den beschriebenen Dokumenten, ihrer Überführung in das Landes-QM-Rahmenkonzept und der Auditierung in 2016 sind grundlegende Festlegungen für den Überwachungsbereich getroffen worden, um in NRW eine vereinheitlichte Überwachung der TNP/FP-Betriebe zu gewährleisten . 4. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass das LANUV seine Funktion als Fachaufsichtsbehörde im Bereich Verbraucherschutz künftig systematisch wahrnimmt ? Der Fachaufsicht stehen für die Sicherstellung und Überprüfung der Wirksamkeit der amtlichen Kontrollen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Hierzu gehören u.a. das Berichtswesen, das Durchführen von Dienstbesprechungen / Schulungen, das Einsehen von Auditergebnissen der Behörden oder Dritter (z. B. FVO). Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung und die Beantwortung der Frage 3 wird verwiesen. Bezüglich der systematischen Fachaufsicht wird das bereits bestehende Konzept der fachaufsichtlichen Überprüfungen der Kreisordnungsbehörden kontinuierlich weiterentwickelt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12692