LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12697 16.08.2016 Datum des Originals: 16.08.2016/Ausgegeben: 19.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4951 vom 7. Juli 2016 der Abgeordneten Marie-Luise Fasse und Hendrik Wüst CDU Drucksache 16/12486 Hochwasserschutz an der Issel und ihren Nebenflüssen in den Kreisen Wesel und Borken Wortlaut der Kleinen Anfrage Hochwasserschutz gehört zu den zentralen Aufgaben staatlicher Daseinsfürsorge auch und gerade am unteren Niederrhein. Die wiederholten Starkregenereignisse im Juni 2016 und die daraus resultierenden Hochwasserlagen beispielsweise an der Issel und der Aa haben gezeigt , dass der Hochwasserschutz nicht nur auf den Rhein als solchen bezogen werden darf, sondern für die Flüsse in ihrer Gesamtheit betrachtet werden muss. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4951 mit Schreiben vom 16. August 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Bürgerinnen und Bürger haben sich insbesondere am Niederrhein schon sehr lange in Deichverbänden zusammengeschlossen, um sich gegen Hochwasser zu schützen. In anderen Regionen wird diese Aufgabe durch Kommunen wahrgenommen, in Ausnahmefällen haben sondergesetzliche Wasserverbände die Aufgabe des Hochwasserschutzes. Die Landesregierung unterstützt die Deich-/Wasserverbände und Kommunen durch eine erhebliche finanzielle Förderung der Projekte, die in der Regel bis zu 80 % beträgt, bei überörtlich wirkenden Deichrückverlegungen und Rückhalteräumen bis 100 %. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12697 2 1. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen, die nicht den Rhein betreffen, hat die Landesregierung in den Jahren 2010 bis 2015 im Kreis Wesel und im Kreis Borken unterstützt (bitte einzeln mit Höhe der Finanzmittel aufführen)? Hochwasserschutzmaßnahmen im Sinne von baulichen Projekten oder ökologischen Entwicklungen wurden in den Jahren 2010 bis 2015 in den Kreisen Borken und Wesel weder umsetzungsreif geplant, angemeldet noch umgesetzt. Damit wurden keine der o.g. Maßnahmen mit Landesmitteln gefördert. Im Bereich des vorsorgenden Hochwasserschutzes wurden für Gewässer mit einem signifikanten Hochwasserrisiko (Risikogewässer) in NRW Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie Hochwasserrisikomanagement-Pläne vom Land erstellt, veröffentlicht und finanziert. Hierzu zählen auch Gewässer, die durch die Gebiete der Kreise Borken und Wesel fließen. Diese Karten und Pläne wurden flussgebietsbezogen erstellt. Eine Aufstellung der Kosten für einzelne Kommunen und Kreise ist nicht erfolgt und liegt daher nicht vor. Für die Aufstellung eines Hochwasserschutzkonzeptes für die Issel erhielt der Kreis Wesel im Jahr 2015 eine Zuwendung mit Landesmitteln in Höhe von 33.672 Euro. Die Fertigstellung des Konzeptes soll bis Ende 2016 erfolgen. 2. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen, die nicht den Rhein betreffen, wird die Landesregierung zukünftig in den Kreisen Borken und Wesel unterstützen? Als Hochwasserschutzmaßnahme ist derzeit die Errichtung eines Umflutgerinnes an der Issel in Hamminkeln-Marienthal absehbar. Diese Baumaßnahme soll ab 2018 umgesetzt werden. Es ist vorgesehen, diese Maßnahme mit Landesmittel zu fördern. Die Bezirksregierungen drängen auf die Umsetzung der bereits seit einiger Zeit konzipierten Maßnahmen. Es wurde insbesondere im Isselgebiet eine Vielzahl von Konferenzen und Besuchen durchgeführt, um die örtlich Zuständigen und Betroffenen zum Handeln zu motivieren. Viele Vorstudien wurden bereits mit Landesmitteln finanziert, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu zeigen und um vor Ort Akzeptanz zu erreichen. 3. In welcher Höhe wird die Landesregierung die Mittel für Hochwasserschutzmaßnahmen , die nicht den Rhein betreffen, nach den jüngsten Hochwasserereignissen aufstocken? Die mit dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel für Hochwasserschutzmaßnahmen stehen für Deichrückverlegungen und Rückhalteräume am Rhein, die Deichsanierungen am Rhein gemäß dem vereinbarten Fahrplan, die nordrhein-westfälischen Maßnahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramm des Bundes und für Maßnahmen an anderen Gewässern aus den Hochwasserrisikomangementplänen zur Verfügung. Nach einer Anhebung der Finanzierungsmittel für Hochwasserschutzmaßnahmen bereits im Jahr 2016 ist für das kommende Haushaltsjahr eine weitere Erhöhung vorgesehen. Derzeit ist nicht erkennbar , dass genehmigte Hochwasserschutzmaßnahmen nicht mit Finanzierungshilfen des Landes realisiert werden könnten. 4. Inwieweit plant die Landesregierung in diesem Zusammenhang eine Kooperation mit den Niederlanden, soweit es sich um grenzüberschreitende Flussverläufe handelt ? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12697 3 Entsprechend den Vorgaben der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) bzw. den wasserrechtlichen Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sind innerhalb der Flussgebiete relevante Informationen auszutauschen. Für die drei internationalen Flussgebietseinheiten in NRW (Rhein, Maas und Ems) fand entsprechend der HWRM-RL eine internationale Koordination und Abstimmung während der Bearbeitung statt. Die internationale Koordination des Hochwasserrisikomanagementplans der Flussgebietseinheit Rhein zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden erfolgte sowohl in bilateralen Gesprächsrunden bzw. Arbeitsgruppen wie der D-NL-Arbeitsgruppe Hochwasser als auch in internationalen Arbeitsgremien (IKSR). Eine Zusammenarbeit und ein Austausch im Bereich des Hochwasser- und Gewässerschutzes mit den Niederlanden besteht bereits seit vielen Jahren und fand schon weit vor der EU- Regelung durch die HWRM-RL im Rahmen der D-NL-Grenzgewässerkommission und der D- NL-Arbeitsgruppe Hochwasser (Rhein) statt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12697