LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12702 17.08.2016 Datum des Originals: 16.08.2016/Ausgegeben: 22.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4952 vom 12. Juli 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/12487 Ist die geplante dritte Stufe des Stärkungspaktes letztlich eine „Lex Mülheim“? Wortlaut der Kleinen Anfrage Aktuell bereitet die Landesregierung mit dem Referentenentwurf die Einführung einer dritten Stufe des Stärkungspaktes vor. Dafür sollen die frei werdenden Mittel der ersten beiden Stufen des Stärkungspaktes (nicht benötigte Konsolidierungshilfen in den Jahren ab 2017 bis 2020) von rund 1 Milliarde Euro genutzt werden, um den antragsberechtigten Kommunen Konsolidierungshilfen in den Jahren 2017 bis 2022 auszahlen zu können. Maßgabe der Antragsberechtigung für die 3. Stufe soll die Überschuldungssituation im Jahr 2015 sein. Bislang erhalten 34 Kommunen der 1. Stufe und 27 Kommunen der 2. Stufe Finanzmittel aus dem Stärkungspakt , der mittlerweile fast hälftig von Land und Kommunen (Kommunal-Soli, Vorweg-Abzug im GFG) finanziert wird. Das Innenministerium veröffentlicht die Zahlen zum Haushaltsstatus der nordrheinwestfälischen Kommunen zum 31.12.2015. Demnach hatten 292 nordrhein-westfälische Kommunen derzeit keinen ausgeglichenen Haushalt – von denen nur 61 bislang Hilfen aus dem Stärkungspakt erhalten. Mit Rommerskirchen, Herzogenrahth, Weilerswist, Alfter, Horstmar, Hilchenbach, Neunkirchen, Marienmünster und Monschau befinden sich 9 Kommunen im Nothaushaltrecht, ebenfalls ohne Hilfen aus dem Stärkungspakt. Bei 29 Kommunen ist die Überschuldung eingetreten. Davon erhalten lediglich vier überschuldete Kommunen nach der Haushaltsmeldung zum Stichtag 31.12.2015 bislang keine Hilfe aus dem Stärkungspakt (Alsdorf, Laer, Lünen, Mülheim an der Ruhr). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12702 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage mit Schreiben vom 16. August 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Landesregierung Anders, als dies der Fragesteller ausführt, wird der Stärkungspakt nicht „fast hälftig“ von Land und Kommunen finanziert. Von der Gesamtfördersumme trägt vielmehr das Land 63,6 % und die kommunalen Mittel betragen 36,7 % (23,2 % Vorwegabzug und 13,5 % Solidaritätsumlage ). Auch soll die Antragsberechtigung für die 3. Stufe nicht nur von der Überschuldung im Jahr 2015 abhängig gemacht werden. Voraussetzung soll vielmehr eine Überschuldung sein, die sich aus dem Jahresabschluss 2014 oder der Haushaltssatzung 2015 mit Anlagen ergeben kann. 1. Bei welchen Kommunen ergibt sich aus dem Jahresabschluss 2014 eine Überschuldung ? Nach einer bei den Kommunalaufsichtsbehörden durchgeführten Abfrage ist dies bei den Städten Alsdorf, Heiligenhaus, Lünen und Mülheim an der Ruhr und der Gemeinde Laer der Fall. 2. Bei welchen Kommunen ergibt sich aus der Haushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen eine tatsächliche eingetretene Überschuldung? Über die zu Frage 1) genannten Kommunen hinaus wurden von den Kommunalaufsichtsbehörden keine weiteren Kommunen außerhalb des Stärkungspakts benannt, bei denen die Überschuldung eingetreten ist. 3. Welche der Kommunen der Fragen 1, 2 haben einen festgestellten Jahresabschluss 2013 und 2014? Die Gemeinde Laer und die Städte Alsdorf, Lünen und Mülheim an der Ruhr verfügen über festgestellte Jahresabschlüsse 2013 und 2014. Die Stadt Heiligenhaus hat einen festgestellten Jahresabschluss 2013. Die Feststellung des Jahresabschlusses 2014 ist für Oktober 2016 geplant. 4. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Mittel des Stärkungspakts der Jahre 2017 bis 2020, die die für den Haushaltsausgleich gemäß § 6 Absatz 2 Nr. 2 Satz 2 Stärkungspaktgesetz nicht mehr benötigt werden? Nach der Evaluation des Stärkungspaktes für die auf Antrag teilnehmenden Gemeinden (Vorlage 16/3379) ergab sich auf Grundlage der Haushaltssanierungspläne 2015 ein planerisch insgesamt freiwerdender Betrag von 1,06 Mrd. Euro. Zu berücksichtigen ist aber, dass es sich um Plan-Zahlen von Ende 2014 handelt, und nicht um Ist-Ergebnisse. Die tatsächliche Höhe wird erst ab den Jahren 2017 ff. sukzessive feststehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12702 3 5. Welche Planungen hat die Landesregierung für die frei werdenden Stärkungspaktmittel der Jahre 2017 bis 2020, die nicht für die geplanten 3 Stufen genutzt und abgerufen werden? Frei werdende Stärkungspaktmittel werden sich im Sondervermögen „Stärkungspaktfonds“ des Landes befinden. Gemäß § 9 des Stärkungspaktfondsgesetzes wird das Sondervermögen zum 31. Dezember 2021 (nach dem Gesetzentwurf neu: 31. Dezember 2023) aufgelöst. Ein etwaiger Bestand fließt - je nach Mittelherkunft - in den Landeshaushalt oder den kommunalen Finanzausgleich. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12702