LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12706 17.08.2016 Datum des Originals: 17.08.2016/Ausgegeben: 22.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4912 vom 30. Juni 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12423 Flüchtlingszuteilungen in die Kommunen in Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2016 Wortlaut der Kleinen Anfrage Die Kommunen im Land nehmen nach einem von der Landesregierung vorgegebenen Verteilerschlüssel (FlüAG) Flüchtlinge auf. Hierdurch sollte eine gleichmäßige Verteilung auf alle Kommunen gewährleistet werden. Im vergangen Jahr wurden den Kommunen regelmäßig Aufstellungen zur Kenntnis gegeben, wie die Flüchtlinge verteilt werden, mit welchen neuen Kontingenten zu rechnen ist und welche Quote die einzelnen Städte und Gemeinden erfüllen. Zudem wurden Kommunen, die z.B. Notunterkünfte im Rahmen der Amtshilfe betrieben, bestimmte Kontingente gutgerechnet. Mit dem Abschwellen des Flüchtlingsstroms seit dem Winter, hat sich die hektische Verteilung von Flüchtlingen weitestgehend erübrigt. Immer mehr Notunterkünfte werden geschlossen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4912 mit Schreiben vom 16. August 2016 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12706 2 1. Wie verteilten sich die Flüchtlinge auf die nordrhein-westfälischen Kommunen monatlich im ersten Halbjahr 2016 auf. (Bitte für alle Kommunen in NRW die monatlichen Verteilungszahlen inkl. des prozentualen jeweiligen Anteils der Kommunen an der Gesamtaufnahme darstellen.) Die Bestandsdaten werden nicht monatlich erhoben. Die Bestandszahlen zum Stichtag 01.01.2016 liegen dem Landtag vor (Bericht vom 17.06.2016 sowie Nachbericht an den Ausschuss für Kommunalpolitik vom 08.07.2016). Wie zuletzt in dem Bericht an den Innenausschuss und den Ausschuss für Kommunalpolitik vom selben Datum angekündigt, werden zukünftig die Bestandszahlen sowie die damit einhergehende Erfüllungsquote der jeweiligen Kommune quartalsweise veröffentlicht, beginnend mit dem Stichtag 01.07.2016. Die Veröffentlichung erfolgt auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg immer im darauffolgenden Monat. Einen Link zu der aktuellen Übersicht finden Sie unter http://www.mik.nrw.de/startseite .html. 2. In welchen Kommunen laufen die Notunterkünfte im Rahmen der Amtshilfe für das Land bis zum Jahresende aus? (Bitte alle betroffenen Kommunen nach Auslaufdatum , Stadt, Einrichtung und zur Verfügung stehender Unterkunftsplätze auflisten .) 3. Welche Anteile werden den Kommunen derzeit noch für den Betrieb einer Notunterkunft auf die allgemeine Zuteilung von Asylsuchenden gutgeschrieben? (Bitte für alle betroffenen Kommunen jeweils die absoluten als auch die prozentualen Anteile jeweils auflisten.) Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet. In Nordrhein-Westfalen werden grundsätzlich keine Einrichtungen mehr im Rahmen der Amtshilfe betrieben. Die Kostenerstattung erfolgt auf der Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Welche Notunterkünfte bis zum Jahresende auslaufen, ist noch nicht abschließend entschieden. Derzeit gibt es landesweit noch rund 70.000 Plätze in Flüchtlingsunterkünften des Landes, davon rund 36.000 Plätze in Notunterkünften. Ziel ist es, die Gesamtzahl der Unterbringungsplätze auf 50.000 zu reduzieren . Davon sollen 35.000 aktiv und 10.000 auf Abruf genutzt werden. 5.000 Plätze dienen als stille Reserve, um auf Veränderungen bei den Flüchtlingszahlen schnell und flexibel reagieren zu können. Um ein regional ausgewogenes und wirtschaftliches System aufzubauen, wurden alle Bezirksregierungen gebeten, dem Ministerium ihre Planungen vorzulegen. Die weitere Landesplanung wird noch im August abgeschlossen sein, so dass die sich aus dem Abschmelzungsprozess ergebenden Auswirkungen auf die Anrechnung der Landesunterkünfte dem Fragesteller nachträglich zur Verfügung gestellt werden. 4. In welchem Zeitrahmen werden neue Asylsuchende den prozentual unterbelegten Kommunen jeweils zugeteilt? Die Bezirksregierung Arnsberg trifft zurzeit mit den Kommunen, die unterhalb einer Erfüllungsquote von 90 % liegen, Vereinbarungen, um die vorhandenen Defizite aufzuholen. Bei der Wiederaufnahme der Zuweisungen in die vorgenannten Kommunen wird mit Zuweisungen in die Kommunen begonnen, die die niedrigste Erfüllungsquote aufweisen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12706 3 5. Hat die Landesregierung das Versprechen eingelöst, die Kosten für die Unterkünfte im Rahmen der Amtshilfe zu übernehmen? (Bitte für alle Kommunen die in Rechnung gestellten Kosten und die tatsächlich ausgezahlten bzw. erstatteten Beträge seit 2015 auflisten.) Den Kommunen wurden bzw. werden sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb von Notunterkünften für das Land entstanden sind, erstattet. Eine einzelgemeindliche Aufstellung aller eingereichten und erstatteten Kosten ist aufgrund der Fülle der zu erhebenden Daten in der Zeit, die zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung steht, nicht leistbar. Die aggregierten und an die Kommunen erstatteten Personalkosten für den Betrieb der Notunterkünfte im Jahr 2015 betragen 7.987.447,10 Euro und für den Zeitraum 01.01.2016 bis 04.07.2016 genau 42.171.610,36 Euro. Insgesamt wurden den Kommunen vom Land für die im Betrieb der Notunterkünfte entstandenen Personalkosten im Zeitraum 2015 bis 04.07.2016 genau 50.159.057,46 Euro zugewiesen. Hinzu kommen sämtliche erstattungsfähige Kosten gem. § 8 Abs. 1 Satz 2 VwVfG. Die Erstattungen des Landes gehen damit deutlich über die im Rahmen einer reinen Amtshilfe zu leistenden Erstattungen hinaus. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12706