LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12709 17.08.2016 Datum des Originals: 17.08.2016/Ausgegeben: 22.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4975 vom 21. Juli 2016 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/12560 Islamistische Kämpfer aus Nordrhein-Westfalen durch geheime „Personalakten“ der Terrormiliz IS belastet? Wortlaut der Kleinen Anfrage Wie SPIEGEL TV am 17.07.2016 berichtete, soll eine Liste mit „Personalakten“ der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) aufgetaucht sein. Dabei handele es sich um Ausreisebögen in Arabischer Sprache, die Auskunft über rund 400 Islamisten geben, die das IS-Gebiet im Jahr 2014 wieder verlassen hätten, darunter etwa 20 Deutsche. SPIEGEL-Informationen zufolge sind in den „Personalakten“ des IS auch Reiseaktivitäten des Wuppertaler Salafisten Muhammed K. verzeichnet. Dieser sei im Juni 2014 in das Herrschaftsgebiet des IS eingereist. Etwa sechs Wochen später sei seine Ausreise über die Stadt Dscharabulus dokumentiert. Laut SPIEGEL soll Muhammed K. den Sicherheitsbehörden spätestens seit Anfang 2015 als radikaler Islamist bekannt sein. Damals habe der Deutschtürke seine vollverschleierte Ehefrau an einer Kette durch Wuppertal spazieren geführt. Das eine Ende der Kette sei an ihrem Handgelenk fixiert gewesen, das andere Ende – so sei es auf Fotos in Behördenakten zu sehen – befestigte er an seinem Rucksack. Ein hochrangiger Beamter beschreibt Muhammed K. als „Hochkaräter der Szene“. Er sei „völlig unberechenbar“. Obwohl die Behörden ihn schon länger im Visier hätten – der 20-Jährige ist als sogenannter Gefährder eingestuft – gelang es ihnen bislang nicht, ihn für längere Zeit aus dem Verkehr zu ziehen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4975 mit Schreiben vom 17. August 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12709 2 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Muhammed K. vor? Im Zusammenhang mit den geschilderten Sachverhalten liegen keine Erkenntnisse zu einer Person „Muhammed K.“ aus Wuppertal vor. Die Sachverhaltsschilderung bezieht sich tatsächlich auf den deutschen Staatsangehörigen Muhammed Abdurrahim H. H. ist der salafistischen Szene in Nordrhein-Westfalen zuzurechnen und unterhält enge Kontakte zu diesem Personenkreis. 2. Inwieweit ist Muhammed K. bislang strafrechtlich in Erscheinung getreten? H. ist bereits mehrfach kriminalpolizeilich mit Delikten der Allgemeinkriminalität in Erscheinung getreten. Verurteilungen sind bislang nicht bekannt. 3. Inwieweit ist Muhammed K. wegen des „Spaziergangs“ mit seiner angeketteten Ehefrau strafrechtlich belangt worden? Der vorgebliche Sachverhalt ist der Polizei über die Medien bekannt geworden. Die zur Verifizierung dieser Darstellungen bislang getroffenen polizeilichen Maßnahmen ergaben keine zureichenden Anhaltspunkte für eine Straftat. 4. Wie viele der laut Spiegel etwa 20 Deutschen, die in den „Personalakten“ des IS vermerkt sind, stammen aus Nordrhein-Westfalen bzw. sind aus Nordrhein-Westfalen aus- bzw. wieder nach Nordrhein-Westfalen eingereist? Es liegen Hinweise aus unterschiedlichen Quellen auf eine mutmaßliche Zugehörigkeit von Personen zu terroristischen Vereinigungen wie z. B. dem sogenannten Islamischen Staat vor. Allen Hinweisen wird gewissenhaft nachgegangen und entsprechende Ermittlungen werden unter Einbeziehung der zuständigen Staatsanwaltschaften geführt. Öffentliche Darstellungen zum Umfang der noch anhängigen, zum Teil verdeckt geführten Ermittlungsverfahren, können nicht gemacht werden, ohne den Ermittlungserfolg zu gefährden. 5. Welche Informationen liegen der Landesregierung ggfs. zu diesen Personen vor? (Bitte jeweils einzeln auflisten.) Ich verweise auf meine Antwort zur Frage Nr. 4. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12709