LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12725 19.08.2016 Datum des Originals: 19.08.2016/Ausgegeben: 24.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4977 vom 21. Juli 2016 des Abgeordneten Jens Kamieth CDU Drucksache 16/12562 Die Rolle von Justizminister Kutschaty im Fall Petra Hinz Am vergangenen Montag (18.07.2016) erklärte Justizminister Kutschaty in seiner Funktion als SPD-Unterbezirksvorsitzender in einer Pressemitteilung der Essener SPD, dass er den Rückzug von Petra Hinz von der Kandidatur für den Deutschen Bundestag bedaure. Frau Hinz‘ Entscheidung, nicht mehr für den Bundestag kandidieren zu wollen und ihr Amt als stellvertretende Parteivorsitzende in Essen zur Verfügung zu stellen, treffe die Essener SPD „überraschend “, zumal sie breite Rückendeckung für eine erneute Kandidatur erhalten habe (http://www.spdessen.de/meldungen/28355/213366/Ich-bedaure-ihren-Rueckzug.html). Am 19.07.2016 – also einen Tag später – berichtete DerWesten.de, dass der Lebenslauf von Petra Hinz „auf Lügen gebaut“ sei. Die SPD-Bundestagsabgeordnete habe wichtige Teile ihres Lebenslaufs erlogen. Dies habe ihr Essener Rechtsanwalt in einem Schreiben vom selben Tage an die Essener Medien bestätigt. Entgegen den Angaben in ihrem auf der Internetseite des Deutschen Bundestags veröffentlichten Lebenslauf habe Frau Hinz weder das Abitur abgelegt noch das erste und zweite juristische Staatsexamen bestanden (http://www.derwesten .de/staedte/essen/lebenslauf-von-spd-politikerin-petra-hinz-auf-luegen-gebautid 12023713.html#plx1892236137). Der EXPRESS berichtete am 21.07.2016, dass Justizminister Kutschaty gegenüber der Zeitung am 20.07.2016 ausführte, dass er erst durch Medienanfragen am Montag (18.07.2016) von möglichen Ungereimtheiten im Lebenslauf von Frau Hinz erfahren habe. Er habe sogleich Kontakt mit Frau Hinz aufgenommen, sagte der Minister dem EXPRESS. „Sie wollte die Sache nächste Woche nach ihrem Urlaub klären. Ich habe ihr gesagt, dass die Angelegenheit sofort geklärt werden muss“, so Kutschaty laut EXPRESS. Noch am gleichen Tag hat Frau Hinz ihren Rückzug von einer erneuten Kandidatur für den Deutschen Bundestag erklärt. In der Erklärung ihrer Anwälte vom 19.07.2016 heißt es, dass Frau Hinz „zu keinem Zeitpunkt rechtsberatend tätig“ gewesen sei. Im Lebenslauf der Abgeordneten, wie er bis zum LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12725 2 20.07.2016 abends auf den Internetseiten der SPD Nordrhein-Westfalen einzusehen war, werden „berufliche Tätigkeiten als Anwältin in einer Kanzlei“ sowie als „Juristin im Management eines Konzerns“ angeführt. Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 3977 mit Schreiben vom 19. August 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wann genau haben Minister Kutschaty bzw. andere Verantwortliche aus dem nordrhein -westfälischen Justizministerium erstmals von Ungereimtheiten bezüglich des Lebenslaufs der Bundestagsabgeordneten Petra Hinz – insbesondere bezüglich der juristischen Staatsexamina – erfahren? Ich habe am Abend des 19.07.2016 durch die kurz zuvor online gestellte Veröffentlichung auf der Homepage von Petra Hinz erfahren, dass sie kein Abitur und dementsprechend auch keine zwei juristischen Staatsexamina hat. Bereits zuvor hatte ich am selben Tag gegen 11.37 Uhr eine Anfrage per E-Mail eines Journalisten erhalten, der wissen wollte, wo Petra Hinz Abitur gemacht, studiert und Examen gemacht habe. Er habe Hinweise erhalten, dass ihre bisherige Darstellung unzutreffend sei. Dieselbe Anfrage ging auch gegen 11.56 Uhr bei der Pressestelle des Justizministeriums per E-Mail ein. 2. Welche konkreten Maßnahmen haben der Justizminister bzw. andere Verantwortliche aus dem nordrhein-westfälischen Justizministerium daraufhin veranlasst (z.B. Überprüfung der Angaben von Frau Hinz durch das Landesjustizprüfungsamt o.ä.)? Ich habe diese Anfrage an Petra Hinz weitergeleitet mit der Bitte, die Fragen zu beantworten, da ich nur sie in der Lage sah, diese Fragen nach Schule und Universität zu beantworten. Der Pressesprecher des Justizministeriums leitete die Anfrage am selben Tag an die Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes weiter, die zugleich Leiterin der Abteilung V des Justizministeriums ist. Das Landesjustizprüfungsamt ist eine eigenständige Behörde und dem Justizministerium lediglich angegliedert. Es wird von der Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes geleitet und untersteht nicht der Fachaufsicht des Justizministeriums. In der Funktion als oberste Landesbehörde kommt der Leitung des Justizministeriums mangels fachaufsichtlicher Kompetenzen gegenüber dem Landesjustizprüfungsamt und mangels unmittelbar behördenleitender Funktion im Landesjustizprüfungsamt regelmäßig kein eigener Auskunftsanspruch über ein konkretes Prüfungsverfahren zu. Aus Anlass der an das Landesjustizprüfungsamt gerichteten Presseanfrage wurde am Nachmittag des Dienstag, den 19. Juli 2016, im Landesjustizprüfungsamt geprüft, ob aus Rechtsgründen eine Auskunftserteilung in Betracht kommt. Bevor diese Prüfung abgeschlossen worden war und bevor Einblick in das Prüfungsarchiv hätte genommen werden können, hatte sich die Angelegenheit durch die Veröffentlichung auf der Homepage von Frau Hinz erledigt. 3. Wann wurden diese Maßnahmen abgeschlossen? Insoweit wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12725 3 4. Mit welchem genauen Ergebnis wurden diese Maßnahmen abgeschlossen? Insoweit wird auf die Beantwortung der Frage 2 verwiesen. 5. Warum hat der für die Justiz zuständige Minister Kutschaty nicht unmittelbar am Montag, sondern erst nach Presseveröffentlichungen am Mittwoch Frau Hinz zur sofortigem Niederlegung des Mandats aufgefordert, sondern lediglich ihre Nicht- Kandidatur für den nächsten Deutschen Bundestag bedauert? Der Fragesteller verwechselt offensichtlich zwei Sachverhalte. Am Montag, den 18.07.2016 hat Petra Hinz bekanntgegeben, im Jahr 2017 nicht erneut für den Deutschen Bundestag kandidieren zu wollen. Begründet hat sie diesen, für mich überraschenden Schritt mit den gegen sie anonym erhobenen Vorwürfen des Mobbings gegen ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie wolle ihre ganze Kraft der Aufarbeitung dieser Vorwürfe widmen, die in der Sache haltlos seien. Diese Ankündigung habe ich in meiner Funktion als Vorsitzender der SPD in Essen zum Anlass genommen, ihren Rückzug zu bedauern. Zu diesem Zeitpunkt kannte ich weder die o. g. Anfrage des Journalisten zum Lebenslauf von Petra Hinz, da mich diese erst einen Tag später erreicht hat, noch die o. g. Veröffentlichung auf der Homepage von Frau Hinz. Unverzüglich nachdem ich diese Veröffentlichung am 19.07.2016 zur Kenntnis genommen habe, habe ich Frau Hinz angerufen und sie sofort zum schnellstmöglichen Mandatsverzicht aufgefordert. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12725