LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12727 22.08.2016 Datum des Originals: 19.08.2016/Ausgegeben: 25.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4922 vom 5. Juli 2016 des Abgeordneten André Kuper CDU Drucksache 16/12440 Gewährleistet die Wiederaufnahme der Zuweisung von Asylsuchenden an die Kommunen interkommunale Gerechtigkeit? Wortlaut der Kleinen Anfrage Die Bezirksregierung Arnsberg weist laut Pressemeldungen seit Montag, 4. Juli 2016, den Kommunen wieder Asylsuchende zu. Die Erfüllungsquote von 110 nordrhein-westfälischen Kommunen soll laut Innenministerium zum Stichtag 1. Juli 2017 bei unter 90 Prozent gelegen haben. Die Bezirksregierung Arnsberg erklärt dazu, dass die Wiederaufnahme der Zuweisungen für eine gerechte Verteilung der Asylsuchenden in Nordrhein-Westfalen notwendig sei. Die Erfüllungsquote werde von der Bezirksregierung auf Basis des Flüchtlingsaufnahmegesetzes "transparent und nachvollziehbar" ermittelt, heißt es in einer Mitteilung der Bezirksregierung . Die Verantwortlichen der betroffenen Städte und Gemeinden seien bereits in der vergangenen Woche über die Wiederaufnahme der Zuweisungen informiert worden. Die neu zugewiesenen Flüchtlinge hätten alle einen Ankunftsnachweis erhalten, heißt es. Darüber hinaus soll eine Gesundheitsüberprüfung und die Erfassung biometrischer Daten durchgeführt worden sein. Die Anzahl der Menschen, die auf der Suche nach Asyl in Nordrhein-Westfalen ankommen, habe sich seit Anfang des Jahres weiter stark rückläufig entwickelt. Daher seien seit Februar 2016 nur noch wenigen Kommunen Asylantragsteller zugewiesen worden, die im Jahr 2015 aus verschiedenen Gründen ihrer Aufnahmeverpflichtung nicht nachkommen konnten. Alle anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen hätten so die Möglichkeit gehabt, Wohnraum für Geflüchtete zu schaffen. Während die Kommunen zum Beispiel im Kreis Warendorf nach Informationen der "Glocke" vorerst nicht mit der Zuweisung neuer Flüchtlinge rechnen müssen, erwarten im Kreis LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12727 2 Gütersloh die Städte Gütersloh und Rheda-Wiedenbrück wieder die Zuweisung von Asylsuchenden . In Gütersloh werden es bis Jahresende 580 Personen sein, in Rheda-Wiedenbrück etwa 140, teilte die Bezirksregierung Arnsberg mit. Die Flüchtlingsbeauftragte Miriam Koch übt derweil scharfe Kritik an der Landes- und Bezirksregierung , weil Düsseldorf immer noch weitere Flüchtlinge zugeteilt werden. "So wie es jetzt läuft, kann es nicht weitergehen", sagte Koch bei einem Bürgerforum in Hassels. "Andere Kommunen haben Leerstand und wir kommen in Düsseldorf kaum hinterher." Wenn die Bezirksregierung Arnsberg Anfang Juli wieder 170 Menschen pro Woche zuteile, werde man das nicht akzeptieren. "Ich werde das verweigern", so Koch auf der Veranstaltung im Düsseldorfer Süden. "Die Leute kommen dann direkt nach Grevenbroich, dort gibt es noch Plätze. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4922 mit Schreiben vom 19. August 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche 110 Kommunen hatten zum 1. Juli 2016 eine Erfüllungsquote bei der Aufnahme von Flüchtlingen von unter 90 Prozent, so dass diesen Kommunen Asylsuchende zugewiesen werden? 2. Wie viele Asylsuchende werden den betroffenen Kommunen künftig zugewiesen? (bitte einzelgemeindliche Angaben) Das Land hat durch die Zuweisung von Flüchtlingen seit Februar 2016 ausschließlich in die Dispenskommunen (Ausnahme: Familienzusammenführung) die Mehrheit der Kommunen in NRW bewusst von Zuweisungen vorübergehend entlastet. Inzwischen haben die Dispenskommunen ihren Rückstand ganz oder weitgehend aufgeholt. Aufgrund des Rückgangs der Flüchtlingszugänge ist es zwischenzeitlich möglich geworden, die Zahl der Landeseinrichtungen deutlich abzubauen. Außerdem ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mittlerweile in der Lage, bei Neuankömmlingen das Asylverfahren zeitgerecht durchzuführen, mit der Konsequenz , dass als schutzbedürftig anerkannte Personen nicht mehr auf die Erfüllungsquote nach dem FlüAG angerechnet werden. Um dieser Gesamtentwicklung Rechnung zu tragen und die rechtlichen Grenzen für die Dauer des Aufenthalts von Personen in einer Landeseinrichtung zu beachten, hat die Bezirksregierung Arnsberg deshalb auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums vom 15. Juni 2016 die Zuweisungen ab dem 4. Juli 2016 wieder aufgenommen. Die Bezirksregierung führt individuelle Gespräche mit den Kommunen, die von den Zuweisungen betroffen sind, um zu für alle betroffenen Kommunen verträglichen und gerechten Lösungen zu kommen. Die Kommunen, die nach dem derzeitigen Stand eine Erfüllungsquote von über 90 Prozent haben, bekommen aktuell keine Flüchtlinge zugewiesen. Die Zuweisung von Flüchtlingen ist ein dynamischer Prozess. Die Berechnung der Erfüllungsquote ist abhängig von den Flüchtlingszugängen, dem Abbau bzw. der Anrechnung von Landesplätzen , und wird daher täglich neu berechnet. Insofern ändert sich auch die Anzahl der Kommunen tagtäglich, die unterhalb der 90 % Quote liegen bzw. durch die Aufnahme von Flüchtlingen oberhalb der 90 % Quote liegen. Auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg werden die quartalsweisen Bestandsmeldungen (sog. Bestandsstatistik) und die entsprechenden Erfüllungsquoten der Kommunen veröffentlicht. Einen Link zu der aktuellen Übersicht finden Sie unter http://www.mik.nrw.de/startseite.html. Von einer Veröffentlichung der sog. Verteilerstatistik, die ständigen Veränderungen unterliegt, wird abgesehen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12727 3 3. Welche Kommunen sind aktuell von der Zuweisung von Asylsuchenden befreit (Dispenskommunen)? Derzeit erfolgen Zuweisungen ausschließlich in die Kommunen, die eine Erfüllungsquote unterhalb von 90 % aufweisen. Eine Ausnahme davon gilt nur im Falle von gesetzlich zwingend vorgesehenen Zuweisungen, beispielsweise zur Familienzusammenführung. Kommunen, die in Abhängigkeit der jeweils aktuellen Aufnahmeverpflichtung eine Erfüllungsquote von über 90 % aufweisen, sind derzeit von Zuweisungen nicht betroffen. 4. Welche Kapazitäten von Landesaufnahmeeinrichtungen werden zum 01.07.2016 welchen Kommunen angerechnet? Aktuell gibt es landesweit noch rund 70.000 Plätze in Flüchtlingsunterkünften des Landes, davon rund 36.000 Plätze in Notunterkünften. Derzeit befindet sich das Aufnahmesystem im Umbau mit Auswirkungen auf die Anrechnung nach dem FlüAG. Ziel ist es, die Gesamtzahl der Unterbringungsplätze auf 50.000 zu reduzieren. Davon sollen 35.000 Plätze aktiv und 10.000 Plätze auf Abruf genutzt werden. 5.000 Plätze dienen als Reserve, um auf Veränderungen bei den Flüchtlingszahlen schnell und flexibel reagieren zu können. Um ein regional ausgewogenes und wirtschaftliches System aufzubauen, wurden alle Bezirksregierungen gebeten , dem Ministerium ihre Planungen vorzulegen. Die weitere Landesplanung wird noch im August abgeschlossen sein, so dass die sich aus dem Abschmelzungsprozess ergebenden Auswirkungen auf die Anrechnung der Landesunterkünfte dem Fragesteller nachträglich zur Verfügung gestellt werden. 5. Kann die Landesregierung künftig eine gerechte Zuweisungspraxis von Asylsuchenden auf die Kommunen gewährleisten, nachdem die Veröffentlichung der Verteilerstatistik im vergangenen Jahr erhebliche Ungerechtigkeiten offenbarte? Durch die Umstellung des Zuweisungssystems im Februar 2016 ist es gelungen, die Erfüllung der Aufnahmequote durch die Kommunen, die zum Ende des vergangenen Jahres mit der Aufnahme von Asylsuchenden in Rückstand geraten waren, wieder über 90 % anzuheben. Seit Januar sind insgesamt über 22.500 Zuweisungen ausschließlich an diese Städte erfolgt. Die verstärkten Zuweisungen an die einstigen "Dispens"-Kommunen führten zu einer deutlichen Entlastung der übrigen Kommunen. Damit das Gesamtsystem ausgeglichen bleibt, wurden sukzessive ab dem 15.06.2016 die Zuweisungen in die Kommunen wieder aufgenommen, die eine Erfüllungsquote unterhalb von 90 % aufweisen. Bei der Wiederaufnahme der Zuweisungen in die vorgenannten Kommunen wird grundsätzlich mit Zuweisungen in die Kommunen begonnen, die aktuell die niedrigste Erfüllungsquote aufweisen . Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12727