LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12729 22.08.2016 Datum des Originals: 19.08.2016/Ausgegeben: 25.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4942 vom 8. Juli 2016 der Abgeordneten Susanne Schneider FDP Drucksache 16/12477 Hat die Ministerpräsidentin auf Bundesebene interveniert, um Vorteile der AOK Rheinland /Hamburg im Wettbewerb der Krankenkassen zu sichern? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Zuweisung der Mittel aus dem Gesundheitsfonds an die einzelnen Krankenkassen wird u. a. durch den Morbi-RSA (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich) beeinflusst. Nach dem Morbi-RSA wird bei der Verteilung der Mittel der Versorgungsbedarf für 80 ausgewählte schwere und chronische Erkrankungen berücksichtigt. Zurzeit werden etwa 200 Milliarden Euro im Jahr an die noch rund 120 gesetzlichen Krankenkassen ausgeschüttet. Die Verteilungswirkung bezogen auf Kassenarten bzw. einzelne Krankenkassen ist dabei sehr umstritten . Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag hatten vorgesehen, zusammen mit dem am 7. Juli 2016 vom Bundestag beschlossenen Transplantationsregistergesetz eine gesetzliche Regelung zu verabschieden, die eine rückwirkende Korrektur der Berechnungen des Morbi- RSA zum Ausgleich von Krankengeld und der Kosten von im Ausland versicherten Menschen zur Folge gehabt hätte. Von dieser Regelung wäre die AOK Rheinland/Hamburg aufgrund ihrer zahlreichen Auslandsversicherten vorrangig betroffen gewesen. Nach Aussage ihres Vorstandsvorsitzenden Günter Wältermann würden ihr nachträglich 157 Millionen Euro entzogen. Ohne diese Regelung hätten hingegen etliche Ersatz- und Betriebskrankenkassen erhebliche finanzielle Nachteile. Nach Medienberichten (Stuttgarter Nachrichten vom 7. Juli 2016) ist die Vereinbarung der Koalitionsfraktionen zu dieser gesetzlichen Regelung aufgrund der Intervention der Ministerpräsidentin Hannelore Kraft beim Bundesvorsitzenden der SPD Sigmar Gabriel gescheitert. Da- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12729 2 raufhin habe der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Prof. Dr. Karl Lauterbach , zunächst eine einmalige Sonderzuweisung an die AOK Rheinland/Hamburg gefordert und schließlich die Zustimmung der SPD zur geplanten Regelung zurückgezogen. Es steht somit der Verdacht im Raum, dass die Ministerpräsidentin zu Gunsten der der Landesaufsicht unterliegenden AOK Rheinland/Hamburg eine bereits zwischen den Koalitionsfraktionen vereinbarte Regelung verhindert hat und dadurch in der Folge andere Krankenkassen benachteiligt werden. Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 4942 mit Schreiben vom 19. August 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die rückwirkende Änderung der Zuweisungskriterien im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) für die Bereiche Auslandsversicherte und Krankengeld geht auf Regelungen im GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV-FQWG) zurück . Mit dem GKV-FQWG vom 21.07.2014 sollten die Zuweisungen bereits ab dem Ausgleichsjahr 2013 und damit rückwirkend verändert werden. Erhebliche finanzielle Auswirkungen hatte und hat diese Veränderung für die AOK Rheinland /Hamburg, die aus historischen Gründen ca. 25 Prozent der im Ausland lebenden Versicherten der GKV versichert. Die mit der gesetzlichen Änderung verbundenen Mindereinnahmen belaufen sich für die AOK für die Jahre 2013 bis 2014 auf 157 Mio. €. Dieser vorher haushaltsrechtlich nicht einzukalkulierende Einnahmeverlust hat durchaus Zusatzbeitragsrelevanz. Die AOK hat gegen die entsprechenden Bescheide des Bundesversicherungsamtes – zunächst für das Jahr 2013 – mit Erfolg geklagt. Das entsprechende Urteil des LSG NRW ist noch nicht rechtskräftig. Würde das Urteil des LSG NRW auch vom Bundessozialgericht bestätigt , würde dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer erneuten Änderung der Zuweisungen für Krankengeld und Auslandsversicherte für die Jahre 2013 und 2014 für alle Krankenkassen führen. Davon wären dann wiederum die Krankenkassen, die zunächst von der Änderung des GKV-FQWG begünstigt wurden, negativ betroffen. Um dies zu vermeiden, war geplant, im Transplantationsregistergesetz (TxRegG) die Rückwirkung für die Bereiche Krankengeld und Auslandsversicherte für die Jahre 2013 und 2014 nachträglich auf eine eindeutigere gesetzliche Basis zu stellen. Zugleich sollte eine generelle gesetzliche Grundlage für entsprechende rückwirkende Veränderungen geschaffen werden. Damit wäre die rückwirkende Belastung u.a. der AOK Rheinland/Hamburg noch einmal gesetzlich festgeschrieben worden. Diese für die Krankenkassen und die RSA-Systematik finanziell und grundsätzlich bedeutenden Regelungen ohne nähere Erörterung kurzfristig an ein sachfremdes Gesetzesvorhaben anzuhängen, ist bereits an sich kritisch zu sehen. Um einerseits Rechtssicherheit zu schaffen und andererseits eine Belastung für die bisher durch das GKV-FQWG begünstigten Krankenkassen zu vermeiden, hat Herr Prof. Dr. Karl LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12729 3 Lauterbach MdB einen Vorschlag unterbreitet, der einen Ausgleich für die von den Änderungen durch das GKV-FQWG zum Morbi-RSA negativ betroffenen Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds für die Jahre 2013 und 2014 vorsieht. Damit würden die rückwirkenden Eingriffe in die für die Finanzierung der Krankenkassen elementaren Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds aufgehoben, ohne andere Kassen finanziell zu benachteiligen. Die Landesregierung hält dies für einen sachgerechten und praktikablen Weg. 1. Hat die Ministerpräsidentin gegenüber dem Bundesvorsitzenden der SPD bzw. Mitgliedern des Vorstands der SPD-Bundestagsfraktion gefordert, auf die angesprochene Regelung zur rückwirkenden Korrektur der Berechnungen des Morbi- RSA zu verzichten bzw. diese nur in Verbindung mit einer einmaligen Sonderzuweisung an die AOK Rheinland/Hamburg zu verabschieden? Die Landesregierung nimmt im Rahmen der Beantwortung parlamentarischer Anfragen nicht Stellung zu Gesprächen, die Frau Ministerpräsidentin in ihrer Eigenschaft als stellvertretende Vorsitzende der SPD führt. Gespräche der Ministerpräsidentin in ihrer Eigenschaft als Mitglied der Landesregierung, die der unmittelbaren Willensbildung der Ministerpräsidentin dienen, unterfallen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung (Arkanbereich). 2. Wie bewertet die Landesregierung die angesprochene Regelung zur rückwirkenden Korrektur der Berechnungen des Morbi-RSA? Die Landesregierung lehnt rückwirkende Eingriffe in die RSA-Systematik generell ab, da dadurch den Krankenkassen die notwendige Planungssicherheit genommen und der Vertrauensschutz im Wettbewerb verletzt wird. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Wie bewertet die Landesregierung die im Bericht der Stuttgarter Nachrichten erwähnte einmalige Sonderzuweisung an die AOK Rheinland/Hamburg zum Ausgleich möglicher Nachteile durch eine Neuregelung des Morbi-RSA? Auch hierzu wird zunächst auf die Vorbemerkung verwiesen. Die Landesregierung lehnt Sonderzuweisungen an einzelne Krankenkassen ab. Sie hält es allerdings für richtig, die - auch vom LSG NRW kritisch gesehenen – rückwirkenden Eingriffe in die RSA-Systematik und die dadurch ausgelöste finanzielle Belastung von Krankenkassen zurückzunehmen. Dies betrifft keinesfalls nur die AOK Rheinland/Hamburg. Der Vertrauensschutz sollte jedoch auch für die Krankenkassen gelten, die von den Regelungen des GKV-FQWG bisher begünstigt waren. Dies garantiert der von Herrn Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB angeregte Ausgleich aus dem Gesundheitsfonds. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12729 4 4. Wie bewertet die Landesregierung die Diskussion um Änderungen des Morbi-RSA im Hinblick auf den Wettbewerb der Krankenkassen? 5. Welche Position vertritt die Landesregierung grundsätzlich hinsichtlich einer Neugestaltung des Morbi-RSA? Der Risikostrukturausgleich (RSA) ist eine unerlässliche Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen. Nur durch einen funktionierenden RSA kann weitgehend vermieden werden, dass sich ein Wettbewerb um gute Risiken statt um die beste Versorgung entwickelt. Auch die Landesregierung sieht die Notwendigkeit, den RSA kontinuierlich weiterzuentwickeln und nachzusteuern. Derzeit liegen im politischen Raum und im GKV-System unterschiedliche Gutachten und Überlegungen für Veränderungen am RSA. Dabei ist allerdings nicht zu übersehen , dass diese oft von subjektiven Vorstellungen und Interessen geprägt sind. Gegenüber Bundesgesundheitsminister Herrmann Gröhe wurde daher bereits im Herbst des letzten Jahres angeregt, eine Gesamtevaluation des RSA durch den Wissenschaftlichen Beirat noch in dieser Legislaturperiode in Auftrag zu geben. Wenn in der kommenden Legislaturperiode des Bundestages die Themen Finanzierung und Risikostrukturausgleich angegangen werden sollen, muss dies auf einer guten und wissenschaftlich fundierten Grundlage erfolgen. Diese existiert derzeit nicht. Leider hat der Bundesgesundheitsminister diese Anregung nicht aufgegriffen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12729