LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12756 25.08.2016 Datum des Originals: 25.08.2016/Ausgegeben: 30.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4983 vom 25. Juli 2016 der Abgeordneten Dr. Anette Bunse CDU Drucksache 16/12576 Planungsstand der Umbaumaßnahmen des Autobahndreiecks Bottrop Wortlaut der Kleinen Anfrage Das Autobahndreieck Bottrop zwischen den Autobahnen A2 und A31 zeichnet sich durch ein hohes Verkehrsaufkommen, Staus und viele nicht unerhebliche Verkehrsunfälle mit Personenschäden aus. Während eines Jahres addierten sich die Stauzeiten hier auf 600 Stunden – die Beseitigung des Engpasses würde die „Stauzeit“ auf 46 Stunden reduzieren. Der Umbau des Autobahndreiecks kostet ersten Berechnungen zu Folge 5,7 Millionen Euro. Der Ausbau des Dreiecks ist als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs mit Engpassbeseitigung im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 eingestuft. Das ist die höchste Kategorie, die ein Verkehrsprojekt überhaupt bekommen kann. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 4983 mit Schreiben vom 25. August 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Priorität hat der Ausbau des Autobahndreiecks Bottrop für die Landesregierung ? Beim Landesbetrieb Straßenbau NRW wird der Um- und Ausbau des Autobahndreiecks (AD) Bottrop mit hoher Priorität geplant. Das wird durch die Ausweisung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Bundesverkehrswegeplan 2030 als Maßnahme des VB-E (Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung) bestätigt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12756 2 2. Trifft es zu, dass aktuell eine Planungszeit von 90 Monaten für den Umbau des Autobahndreiecks angesetzt ist? Die Planung dieser Maßnahme befindet sich in der Phase des Vorentwurfes. Dieser wird in diesem Jahr abgeschlossen. Anschließend folgt das Planfeststellungsverfahren und nach Vorliegen eines Planfeststellungsbeschlusses kann mit dem Bau begonnen werden. 3. Trifft es weiterhin zu, dass eine Bauzeit von 56 Monaten perspektivisch angedacht ist? Nein. 4. Wird dieser Planungskorridor dem Projekt, das nach dem Entwurf des Bundesverkehrswegeplan 2030 als wirtschaftlich und mit einem Kosten-Nutzen-Verhältnis > 10 eingeordnet wird, nach Hinsicht der Landesregierung gerecht? Im Bundesverkehrswegeplan 2030 sind die Vorhaben bewertet und einer Nutzen-Kosten-Untersuchung unterzogen worden. Dieser ist im März 2016 veröffentlicht und im August 2016 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Jetzt muss der Bundestag die Ausbaugesetze beschließen . 5. Was steht einer zügigen Erlangung der Baureife noch entgegen? Zunächst ist der Vorentwurf fertig zu stellen (vsl. zum Jahreswechsel 2016/2017) und anschließend das Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12756