LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12758 25.08.2016 Datum des Originals: 25.08.2016/Ausgegeben: 30.08.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4994 vom 26. Juni 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12594 Angezeigte Delikte in Zusammenhang mit Übergriffen in Schwimmbädern Wortlaut der Kleinen Anfrage Im Xantener Strandbad beschimpften und bedrohten jüngst sechs junge Männer südländischen Aussehens die Badegäste und das Personal. Der Westen und die Rheinische Post berichteten am 23. bzw. 25. Juli 2016 über den Vorfall. Offenbar haben die Täter Badegäste nicht nur belästigt und beleidigt sondern sind auch durch „Allahu akbar“-Rufe aufgefallen. Insbesondere Frauen sollen betroffen gewesen sein. „Wir Frauen seien alle Schlampen und sie würden uns alle ausrotten, so war der Wortlaut“, wird eine Augenzeugin in Der Westen zitiert. Die Verachtung und das hohe Aggressionspotenzial machte den Badegästen Angst. Es soll sich bei den Männern nicht um Flüchtlinge gehandelt haben, mutmaßen Betroffene: „Die jungen Männer sprachen sehr gut Deutsch und leben bestimmt schon lange bei uns.“ Auch im FKK-Bereich und an der Wasser-Ski-Anlage wurden Badegäste laut RP mit gröbsten Ausdrücken durch die Männer beschimpft und bedroht. Der Rechtsstaat muss Angriffe auf unsere freiheitliche Grundordnung und Kultur abwehren und Verstöße hart bestrafen. Laut Medienberichten nimmt die Polizei den Vorfall ernst. Bereits im letzten Jahr soll es einen ähnlichen Vorfall gegeben haben. Der Staatsschutz ermittelt und sucht nun weitere Zeugenaussagen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4994 mit Schreiben vom 25. August 2016 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12758 2 1. Wie genau lief der Vorfall in Xanten ab? (Bitte Tathergänge, Anzahl der Opfer, Vorgehen der Polizei und anderer involvierter Behörden sowie bisher getroffene Maßnahmen und Konsequenzen schildern.) Am Nachmittag des 20.07.2016 verständigten Mitarbeiter des Freizeit-zentrums Xanten (FZX) die Polizei Wesel und teilten mit, dass eine etwa zehnköpfige Personengruppe junger Männer überwiegend südländischen Aussehens und im geschätzten Alter von ca. 20 bis 25 Jahren Straftaten begehe, indem sie Badegäste im FKK-Bereich - zum Teil Familien mit Kindern - beleidige und bedrohe. Ein Mitarbeiter des FZX sprach die Störer auf ihr Fehlverhalten an und verwies sie des FKK-Bereiches. Daraufhin begab sich die Personengruppe zur Wasserskianlage des Freizeitzentrums, wo sie im Kassenbereich erneut durch Beleidigungen und Bedrohungen auffiel, diesmal gegenüber Mitarbeitern des FZX. Die Mitarbeiter des Freizeitzentrums machten von ihrem Hausrecht Gebrauch, verwiesen die Personengruppe des Gebäudes und verhängten ein Hausverbot. Bei Verlassen der Wasserskianlage wurde aus der Gruppe heraus auf einen Info-Ständer mit Flyern eingeschlagen und dieser beschädigt. Bei Eintreffen der Polizei flüchtete die Personengruppe in das Strandbad. Unter Hinzuziehung von Mitarbeitern des FZX konnten die Polizeibeamten im Bereich der Easy-Start Anlage drei Tatverdächtige, denen sich eindeutig strafbare Handlungen zuordnen ließen, stellen und erhoben deren Personalien. Weitere Angehörige der Störergruppe hatten im Schwimmbecken Zuflucht gesucht und hielten sich dort verborgen. Nach Aufforderung durch die Polizei, das Freizeitzentrum umgehend zu verlassen, schlossen sich den drei Tatverdächtigen weitere Gruppenmitglieder an und wurden geschlossen zum Ausgang des Strandbades geführt. Die Ermittlungen zu der Personengruppe dauern an; bislang können zwei Personen dieser Gruppe beweissicher Straftaten zugerechnet werden, u. a. Beleidigung, Bedrohung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung. Sie werden in einem Strafverfahren der StA Kleve als Beschuldigte geführt. 2. Sind die Tatverdächtigen der Polizei bekannt? (Wenn ja bitte Alter, Nationalität /Aufenthaltsstatus, Wohnort und Vorstrafen angeben.) Dem bisherigen Ermittlungsstand zufolge sind am 20.07.2016 insgesamt zehn Personen als geschlossene Gruppe im Freizeitzentrum aufgetreten und verschiedener Straftaten verdächtig . Drei Gruppenmitglieder sind bislang identifiziert: Person 1 Alter: 23 Jahre Staatsangehörigkeit: deutsch, polnisch Wohnort: Essen Verurteilungen: - Sexueller Missbrauch von Kindern in zwei Fällen (Verwarnung/ Erbringen von Arbeitsleistungen ; 2007) - Fahren ohne Fahrerlaubnis (Verwarnung/Erbringen von Arbeits-leistung/richterliche Weisung; 2008) - Versuchter Diebstahl (Freizeitarrest; 2011) - Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (30 Tagessätze à 10 Euro; 2014) Person 2 Alter: 19 Jahre Staatsangehörigkeit: deutsch, libanesisch Wohnort: Essen Verurteilungen: - Urkundenfälschung in Tateinheit mit Betrug (Freizeitarrest; 2011) - Beleidigung (vier Tage Arrest; 2011) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12758 3 - Körperverletzung (drei Wochen Arrest; 2013) - Diebstahl (Verwarnung/Erbringen von Arbeitsleistung/richterliche Weisung; 2014) Person 3 Alter: 23 Jahre Staatsangehörigkeit: türkisch Aufenthaltsstatus: Duldung (bis 22.08.2016) Wohnort: Essen Verurteilungen: - Beleidigung, Beförderungserschleichung und Verstoß gegen das PflVG (Verwarnung /Erbringen von Arbeitsleistung/richterliche Weisung; 2008) - Beförderungserschleichung in zwei Fällen (Freizeitarrest; 2009) - Ausbruchdiebstahl (Freizeitarrest; 2009) - Beförderungserschleichung, Führen verbotener Gegenstände (Butterflymesser) und Schusswaffenbesitz (zwei Wochen Arrest; 2010) - Gefährliche Körperverletzung (sechs Monate Freiheitsstrafe auf zwei Jahre Bewährung ; 2012) 3. Ist der in der RP erwähnte „ähnliche Vorfall“ aus 2015 aufgeklärt worden? (Bitte Angaben machen zu Tathergang, Opfern, Tätern, deren Alter, Nationalität/Aufenthaltsstatus , Wohnort und Vorstrafen und den ggf. rechtlichen Konsequenzen.) Der Tathergang ist aufgeklärt worden. Nach Aussage eines Mitarbeiters des FZX hat eine etwa achtköpfige Personengruppe fremdländisch aussehender Männer unbekannter Nationalität im Sommer 2015 Beleidigungen und Bedrohungen gegenüber Badegästen und Mitarbeitern des FZX ausgesprochen. Die Personengruppe war alkoholisiert, verbal aggressiv, warf Bierflaschen in das Schwimmbecken und störte andere Badegäste durch lautes Abspielen von Musik . Nachdem die jungen Männer Aufforderungen zur Ruhe keine Folge leisteten, verständigten Mitarbeiter des Freizeitzentrums die Polizei, die vor Ort die Personalien feststellte und Platzverweise erteilte. Die Personengruppe verließ dann weisungsgemäß das Gelände des FZX. Zur Erstattung einer Strafanzeige durch das FZX kam es nicht. Die Person 1 zu Frage 2 ist sowohl bei diesem als auch bei dem Vorfall am 20.07.2016 im FZX in Erscheinung getreten. Darüber hinaus besteht kein Datenrückhalt zu weiteren Beteiligten , da kein Strafantrag durch das FZX erfolgt ist. 4. Welche weiteren Vorfälle dieser Art sind seit dem 01.01.2015 in Nordrhein-Westfalen in Badeanstalten aktenkundig geworden? (Bitte auflisten nach Datum, Ort, Tat, Opfern, Tathergang, Tatverdächtige, deren Alter, Nationalität/Aufenthaltsstatus, Wohnort und Vorstrafen und den ggf. rechtlichen Konsequenzen.) Eine Auswertung ist automatisiert nicht möglich und müsste manuell erfolgen. Dies ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Wie bewertet die Landesregierung derartige Vorfälle? Derartige Vorfälle sind geeignet das Sicherheitsempfinden von Bürgerinnen und Bürgern zu beeinträchtigen. Sobald die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen Kenntnis von derartigen LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12758 4 Vorfällen erhält, wird sie diese schnellstmöglich unterbinden und strafrechtlich relevantes Verhalten konsequent verfolgen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12758