LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12769 29.08.2016 Datum des Originals: 26.08.2016/Ausgegeben: 01.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4973 vom 18. Juli 2016 der Abgeordneten Simone Brand PIRATEN Drucksache 16/12558 Ziehen Rechte und Rocker die Strippen in der Flüchtlingsunterkunft in Burbach? Wortlaut der Kleinen Anfrage Anfang Juni 2016 wurden Vorwürfe wegen Vergewaltigung einer schutzbedürftigen Geflüchteten und organisierter mutmaßliche Prostitution durch Sicherheitsdienstmitarbeiter der Landesunterkunft in Burbach bekannt und angezeigt.1 In Burbach betreibt das Deutsche Rote Kreuz (DRK) die Landesunterkunft und das Unternehmen „Bewa Security“ ist für die Sicherheit zuständig. Am 15. Juli 2016 wurde ein Artikel veröffentlicht, der Verflechtungen von Mitarbeitern des DRK und Bewa nahelegt. Des Weiteren werden Verbindungen von Bewa-Mitarbeitern zur rechten Rockerszene aufgezeigt.2 In der Vorlage 16/4068 berichtete Innenminister Jäger, dass seit September 2015 eine Erlasserleichterungen zur Gewährleistung ausreichender Sicherheitskräfte für Flüchtlingsunterkünfte des Landes gilt. Das verwundert, denn die Sicherheitsstandards (8-Punkte-Plan für Sicherheitsstandards in allen Asylbewerberunterkünften in NRW von 2014) waren die direkte Konsequenz aus den Vorfällen von September 2014 in Essen, Bad Berleburg und Burbach. Immer wieder wird bekannt und von verschiedenen Organisationen, Parteien und Initiativen darauf hingewiesen, dass auch einschlägig vorbestrafte Rechtsextremisten für private Sicherheitsunternehmen arbeiten. Gerade im sensiblen Bereich der Flüchtlingsaufnahme ist dies verheerend. Es ist auch sehr verwunderlich, dass die Bezirksregierung in Arnsberg - laut oben angegebenen Artikel - die Auswahl der Sicherheitsmitarbeiter nicht selbst vornimmt, sondern den Betreibern überlasst. In Burbach scheint es daher so, dass ein enges Netzwerk entstanden ist, dass sich gegenseitig schützt und stützt. Der jetzige DRK-Leiter in Burbach war zuvor 1 http://welcome.blogsport.de/2016/06/27/was-ist-los-im-fluechtlingslager-burbach/ 2 http://www.ruhrbarone.de/skandal-um-burbacher-fluechtlingsheim-ziehen-rechte-und-rocker-diestrippen /130179 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12769 2 im Dienst der BEWA in einer Unterkunft in Olpe tätig. Hinzu kommt, dass der ehemalige stellvertretende Objektleiter des DRK in Burbach – der zuvor auch für die Bewa tätig war – ausgetauscht wurde, weil dieser ein sexuelles Verhältnis zu einer geflüchteten Frau im Heim hatte. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4973 mit Schreiben vom 26. August 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet . Vorbemerkung der Landesregierung Nach den Vorfällen in Burbach im Herbst 2014 wurden die Anforderungen an Sicherheitspersonal in Landeseinrichtungen deutlich angehoben. So wurde unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe ein 8-Punkte-Plan erarbeitet, welcher unter anderem die Überprüfung aller im Sicherheitsdienst beschäftigten Personen auf Grundlage einer Einverständniserklärung vorsieht . Im Rahmen der Überprüfung werden sowohl Erkenntnisse des LKA als auch solche des Verfassungsschutzes abgerufen und ausgewertet. Daneben sieht der umfangreiche Katalog zur Sicherung der Qualität der Sicherheitsdienstleistungen die Bescheinigung der Zuverlässigkeit durch das örtliche Ordnungsamt, die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie eine Eigenerklärung zu möglichen Vorstrafen vor. Die Einhaltung dieser Sicherheitsstandards wird seit dem 14.11.2014 durch Kontrollteams der Bezirksregierungen überprüft. Durch das Maßnahmenpaket ist es gelungen, die Qualität der Sicherheitsdienstleistungen in den Flüchtlingsunterkünften in NRW seit Herbst 2014 deutlich zu verbessern. 1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Verflechtungen und Verbindungen zwischen den Mitarbeitern in Burbach? Der Betreiber der Landesunterkunft in Burbach wurde vertraglich verpflichtet, die für Nordrhein -Westfalen geltenden hohen Standards einzuhalten. Auf dieser Basis obliegt dem Betreiber seine Personalpolitik in eigener Verantwortung. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Verbindungen von Mitarbeitern in Burbach zur rechten Rockerszene? Durch die Bezirksregierung Arnsberg werden alle in landeseigenen Notunterkünften eingesetzten Sicherheitsunternehmen einschließlich ihrer Beschäftigen zentral erfasst. Das gemeldete Personal wird durch die Sicherheitsbehörden überprüft. Die entsprechenden Ergebnisse werden der Bezirksregierung Arnsberg übermittelt. Danach liegen der Landesregierung weder Erkenntnisse über Verbindungen von Bediensteten der Erstaufnahmeeinrichtung Burbach zur Rockerszene noch Erkenntnisse über eine strukturelle oder strategisch angelegte Zusammenarbeit zwischen der kriminellen Rocker- und der rechtsextremistischen Szene in Nordrhein- Westfalen vor. Es gab lediglich einen Bediensteten des Sicherheitsunternehmens, welcher angeschuldigt wird, rechtsextremistische Beiträge auf "Facebook" eingestellt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen aufgenommen. Der Betroffene wurde für einen weiteren Einsatz in der Landeserstaufnahme gesperrt. Der Sachverhalt wird dennoch weiter geprüft. Im Innenausschuss am 08.09.2016 wird die Landesregierung umfassend zu dem gesamten Themenkomplex berichten. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12769 3 3. Was hat die Taskforce, die nach Bekanntwerden der Vorwürfe Anfang Juni eingesetzt wurde, überprüft? 4. Welche Erkenntnisse hat die Taskforce nach der Überprüfung der Vorwürfe in Burbach erlangt? Die regional für die Flüchtlingsunterkünfte des Landes zuständigen Bezirksregierungen überprüfen die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungen durch die Sicherheits- und Betreuungsdienstleister im Rahmen mobiler Kontrollen. Die Mobilen Kontrollteams suchen die Einrichtungen zu diesem Zweck in regelmäßigen Abständen von ca. 6-8 Wochen auf. Darüber hinaus werden anlassbezogene, unangekündigte Kontrollen durchgeführt. Die ZUE Burbach wurde im zurückliegenden Quartal am 23.03., am 25.04., am 08.06. am 05.08., am 10.08. sowie zuletzt am 12.08.2016 aufgesucht. Bei der Kontrolle am 05.08.2016 handelte es sich um eine anlassbezogene und unangekündigte Kontrolle zur Nachtzeit. Hier stand insbesondere die Überprüfung der Vorwürfe gegenüber Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes im Focus, im Dienst Alkohol zu konsumieren oder Bewohner zu drangsalieren. Im Rahmen sämtlicher Überprüfungen konnte die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Standards festgestellt werden . Es gab dabei keinen Anlass, an der Zuverlässigkeit der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes in dieser Schicht zu zweifeln. Die gegenüber den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes erhobenen Anschuldigungen ließen sich im Rahmen der vorgenannten Überprüfung nicht bestätigen . Auch hier ist jedoch die Erforschung des Sachverhaltes noch nicht abgeschlossen. Die Landesregierung geht den Vorwürfen konsequent nach und wird, wie bereits im Rahmen der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, umfassend zum kommenden Termin des Innenausschusses berichten. 5. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Vorwürfen und personellen Verstrickungen in Burbach? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 3 verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12769