LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12778 30.08.2016 Datum des Originals: 30.08.2016/Ausgegeben: 02.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5030 vom 8. August 2016 der Abgeordneten Kirstin Korte CDU Drucksache 16/12664 Müll an Autobahnen, Rastplätzen, Bundes- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Frühjahr Gartenabfälle, im Herbst Säcke voller Laub, rund ums Jahr Fastfood-Verpackungen und Sperrmüll, aber leider auch Gefahrgut, Altöl und zuletzt sogar Gammelfleisch – die Straßenränder in Nordrhein-Westfalen werden als wilde Müllkippen missbraucht. Dies betrifft neben kommunalen Straßen auch Autobahnen, Rastplätze sowie Bundes- und Landesstraßen . Die Kosten und der Aufwand für die Säuberung der Flächen dürften nicht unerheblich sein. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5030 mit Schreiben vom 30. August 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . 1. Wie viele Tonnen Müll sind an Straßen und Plätzen im Zuständigkeitsbereich des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren seit 2005 (aufgeschlüsselt nach Jahren ) vom Landesbetrieb Straßen.NRW eingesammelt worden? 2. Welche Kosten sind dem Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren seit 2005 (aufgeschlüsselt nach Jahren) dadurch entstanden? Über das Müllaufkommen an Straßen und Plätzen im Zuständigkeitsbereich des Landes Nordrhein -Westfalen wird keine exakte Statistik geführt. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen (Straßen.NRW) beseitigt und entsorgt den Müll an Straßen und Anlagen in seinem Zuständigkeitsbereich teilweise mit eigenem Personal und zum Teil durch Fremdfirmen. Bei der Fremdvergabe werden als Abrechnungseinheit je nach Aufgabe und Vertragsgestaltung LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12778 2 entweder m² gereinigte Fläche oder t Abfall herangezogen, so dass hier keine vollständigen Zahlen zur Gesamtmüllmenge vorliegen können. Im Mittel rechnet Straßen.NRW mit einem Müllaufkommen in der Höhe von insgesamt ca. 16.000 t/Jahr. Davon sind ca. 6000 t/Jahr illegal fortgeworfener oder entsorgter Abfall. Für das Jahr 2012 hatte Straßen.NRW die Kosten einmal exemplarisch ermittelt. Hiernach fielen Gesamtkosten von 6,595 Mio. € für die Müllbeseitigung an. 3. Wie hoch war der Personaleinsatz für die beschriebene Müllentsorgung im Jahr 2015? Jährlich fallen bei Straßen.NRW rund 80.000 Stunden für das eigene Personal zum Einsammeln von Abfällen an. Dies entspricht ungefähr 50 Vollarbeitskräften. Dabei ist zu berücksichtigen , dass nur ein Teil der Sammel- und Entsorgungstätigkeit mit eigenem Personal erfolgt. 4. Was unternimmt die Landesregierung, um die Verursacher dieses Mülls zur Rechenschaft zu ziehen? Illegale Müllentsorgung im größeren Umfang oder mit gravierenden Umweltauswirkungen wird durch die Straßenbauverwaltung zur Anzeige gebracht. Nur in seltenen Fällen können jedoch die Verursacher zweifelsfrei ermittelt oder auf frischer Tat ertappt werden. Videoüberwachungen zur Vorbeugung und Beweissicherung scheiden aufgrund des Datenschutzes , der vielen möglichen Ablagerungsorte und des hohen Auswertungsaufwandes aus. 5. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um das illegale Abladen von Müll in Zukunft zu vermeiden bzw. zumindest zu verringern? Illegale Müllentsorgung hat viele Facetten. Diese reichen vom Wegwerfen einer Zigarettenkippe oder eines Kaugummis auf den Gehweg bis zur Entsorgung von Sondermüll in großem Stil. Illegale Müllentsorgung ist kein Problem, das nur an Autobahnen, Rastplätzen, Bundes- und Landesstraßen auftritt. Es ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das letztlich nicht nur durch Nachsorge öffentlicher Stellen oder durch kriminalistische Bekämpfung gelöst werden kann. In zahlreichen Kommunen zielen freiwillige Aktionen von Vereinen und Verbänden meist im Frühjahr darauf, nicht nur Müll einzusammeln, sondern durch diese Aktionen auch an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger zu appellieren. Diesem Zweck diente auch eine Aktion von Straßen.NRW, bei der im Jahr 2013 öffentlichkeitswirksam Müllbeutel auf Tank- und Rastanlagen an Verkehrsteilnehmer verteilt wurden. Auch eine ausführliche Darstellung der Abfallproblematik auf den Webseiten von Straßen .NRW (https://www.strassen.nrw.de/strassenbetrieb/abfall-an-strassen.html) soll Bewusstsein für die Problematik schaffen und an die Verantwortung jedes Einzelnen appellieren. Die Landesregierung begrüßt solche Aktionen und appelliert ebenfalls an die Bürgerinnen und Bürger, Abfall zu vermeiden, entstandenen Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen und Verantwortung für die Sauberkeit unserer Straßen, Wege und Plätze zu übernehmen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12778