LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12780 30.08.2016 Datum des Originals: 30.08.2016/Ausgegeben: 02.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4957 vom 13. Juli 2016 des Abgeordneten Henning Höne FDP Drucksache 16/12496 Personeller und organisatorischer Zustand des LANUV – sind weitere Aufgabenübertragungen auf das LANUV noch verkraftbar? Wortlaut der Kleinen Anfrage Der Umweltausschuss des Landtags hat sich am 7. Juli 2016 in seiner 55. Ausschusssitzung erneut mit von der rot-grünen Landesregierung geplanten Aufgabenübertragungen auf das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) beschäftigt . Wegen der aus Sicht der Landesregierung angeblich nicht mehr zeitgemäßen Aufgabenwahrnehmung durch die Kreisordnungsbehörden sollen diese künftig vom LANUV (Abteilung 8, Verbraucherschutz, Tiergesundheit, Agrarmarkt) wahrgenommen werden. Thema der Ausschusssitzung war die Aufgabenverlagerung durch die Verordnung zur Änderung von Zuständigkeitsverordnungen im Bereich des Verbraucherschutzes. Zu den Beratungen wurden in dieser Sitzung Sachverständige hinzugezogen, die auch über die negativen Erfahrungen infolge der bereits erfolgten Aufgabenverlagerungen bei der Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken und bei der Wiedereinführung des Widerspruchverfahrens sowie bei der Umsetzung der 16. AMG-Novelle berichteten. Des Weiteren ist die Stelle der Abteilungsleitung 8 im LANUV seit 1. November 2015 lediglich kommissarisch besetzt. Eine landesweite Stellenausschreibung fand – soweit ersichtlich – erst gegen Ende November und zudem erst zum 1. Januar 2016 statt. Die organisatorische und personelle Eignung des Landesamts zur Übernahme neuer Aufgaben ist demnach mehr als fraglich. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 4957 mit Schreiben vom 30. August 2016 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12780 2 Vorbemerkung der Landesregierung Wie im Bericht zur Evaluierung des LANUV-Errichtungsgesetzes vom 18.01.2012 (Landtags- Vorlage 15/1159) dargelegt, kam es nach der Errichtung in den Jahren 2007 bis 2010 zu einem erheblichen Personalabbau durch die Realisierung von kw-Vermerken durch Anreizmodelle zum Ausscheiden aus dem Landesdienst im Rahmen des Personaleinsatzmanagements. Dieser Abbau hat in der 14. Legislaturperiode unter der damaligen Regierung zu einer engen und dadurch schwierigen Personalsituation des LANUV mit einem damit verbundenen Kompetenzverlust geführt. Dies traf insbesondere für den Verbraucherschutz zu, der hohe Personalabgänge und damit hohen Wissensverlust zu verzeichnen hatte. Im Zuge der Gründung des LA- NUV im Jahr 2007 wurden der Abteilung 8 zudem zusätzliche Aufgaben des damaligen MUNLV ohne weitere Personalzuweisung übertragen. Die Grundlast konnte deshalb mit qualitativen und quantitativen Einschränkungen und fachaufsichtlichen Kontrollen nur sehr eingeschränkt durchgeführt werden. In diesem Evaluierungsbericht wird auch auf die Notwendigkeit verwiesen, die Personalsituation durch ausreichende Stellen in diesem Bereich zu verbessern. Die Landesregierung hat bereits seit der 15. Legislaturperiode reagiert und durch Aussetzung der 1,5 %-igen Stelleneinsparung 2011 sowie neue Stellen für die Umweltverwaltung die Unterdeckung abgemildert. Dem ist die Landesregierung auch im Bereich Verbraucherschutz durch umfangreiche Stellenzuweisungen nachgekommen. Auch im Haushaltsentwurf 2017 sind weitere Stellenzuweisungen vorgesehen. 1. Wie viele Stellen wurden beim LANUV seit 2010 zusätzlich geschaffen (Bitte nach Jahren und Abteilungen darstellen)? 2. Inwiefern waren diese Stellen je Abteilung seit dem Jahr 2011 jeweils zum 1. Januar besetzt? Seit dem Jahr 2010 wurden insgesamt 118 zusätzliche Stellen beim LANUV geschaffen. Da erst nach Verabschiedung des jährlichen Haushalts durch den Haushaltsgesetzgeber das Stellenbesetzungsverfahren eingeleitet werden kann und das sich daran anschließende Personalauswahlverfahren mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann, ist eine Stellenbesetzung zum 01. Januar des Folgejahres nicht die Regel. Aus der beigefügten Anlage ergibt sich die Darstellung der zusätzlich geschaffenen jährlichen Stellen im LANUV ab dem Jahr 2010 nach Abteilungen und der jeweils zum 1. Januar besetzten Stellen ab dem Jahr 2011. 3. Wie sind die monatlichen Krankenstandsquoten beim LANUV – nach Abteilungen aufgeschlüsselt – bezogen auf die jeweils tatsächlich besetzten Stellen seit dem Jahr 2010? Die Landesregierung erfasst seit 2009 die Krankenstände in der Landesverwaltung einheitlich und legt sie dem Parlament vor, zuletzt mit Vorlage 16/3502. Eine Unterteilung nach Abteilungen und eine monatliche Erfassung ist nicht vorgesehen und nicht erfolgt. Aus der Krankenstatistik ergibt sich für das LANUV - bezogen auf die jeweils tatsächlich besetzten Stellen - folgende Krankenstandsquote der attestpflichtigen und nicht attestpflichtigen Krankentage, pro Jahr: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12780 3 Jahr Krankenstandsquote LANUV gesamt in % 2010 7,05 2011 7,48 2012 6,96 2013 8,07 2014 7,11 2015 8,14 4. Wie ist der bisherige Ablauf der Stellenbesetzungsverfahren für die Leitung der Abteilung 8 des LANUV? Die Ausschreibung der Stelle der Abteilungsleitung 8 „Verbraucherschutz, Tiergesundheit, Agrarmarkt “ beim LANUV wurde am 24.11.2015 veröffentlicht. Bewerbungsschluss war am 18.12.2015. Es haben Bewerberinnen und Bewerber ihr Interesse bekundet. In einem Vorauswahltermin am 08.01.2016 wurde die Bewerberlage mit der Gleichstellungsbeauftragten, dem Hauptpersonalrat und der Hauptschwerbehindertenvertretung diskutiert und bewertet. Die Auswahlkommission hat als Ergebnis festgestellt, dass keine Bewerbung den geforderten Anforderungskriterien entspricht. 5. Aus welchen Gründen konnte die Position bisher nicht besetzt werden? Wie bereits unter 4. ausgeführt, hat keine Bewerbung dem geforderten Anforderungsprofil entsprochen . Die Entscheidung über eine neues Stellenausschreibungsverfahren wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der zurzeit laufenden externen Organisationsuntersuchung (s. Antwort zu Frage 4 auf die Kleine Anfrage 4920, Landtags-Drucksache 16/12611) erfolgen. Anlage zur Beantwortung der Fragen 1 und 2 zur Kleinen Anfrage 4957 Haushaltsjahr neue Stellen Aufteilung in Bemerkung insgesamt den Abteilungen 01.01.2012 01.01.2013 01.01.2014 01.01.2015 01.01.2016 bis 31.07.2016 2010 0 2011 10 alle in Abt. 8 9 1 2012 0 0 Abt. 1 = 1 Stelle 1 2013 2 Abt. 5 = 1 Stelle 2014 4 alle in Abt. 8 2 2015 18 Abt. 1 = 7 Stellen 7 Abt. 5 = 2 Stellen 2 Abt. 6 = 1 Stelle 1 Abt. 8 = 8 Stellen 8 59 Abt. 1 = 8 Stellen 6 2 59 Stellen aus Kapitel 10 411 Abt. 3 = 5 Stellen 1 4 Abt. 4 = 2 Stellen 1 1 Abt. 5 = 8 Stellen 1 5 2 Abt. 6 = 2 Stellen 2 Abt. 7 = 4 Stellen 4 Abt. 8 = 30 Stellen 12 6 10 2 2016 25 Abt. 1 = 2 Stellen Abt. 3 = 2 Stellen 1 Abt. 5 = 4 Stellen Abt. 8 = 17 Stellen 10 Erläuterung: In den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 sind 387 Planstellen im Kapitel 10 411 eingerichtet worden. Davon wurden 59 Planstellen dem LANUV zugeordnet. Im Haushaltsjahr 2015 wurden die Planstellen entsprechend dieser Zuordnung in das Kapitel 10 400 umgesetzt. Besetzung zum Es ist davon auszugehen, dass alle Stellenbesetzungen in der 2. Jahreshälfte erfolgen können. Es ist davon auszugehen, dass die noch offene Stellenbesetzung in der 2. Jahreshälfte erfolgen kann. Es ist davon auszugehen, dass die noch offenen Stellenbesetzungen in der 2. Jahreshälfte erfolgen können. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12780