LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12809 31.08.2016 Datum des Originals: 31.08.2016/Ausgegeben: 06.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5005 vom 29. Juli 2016 der Abgeordneten Serap Güler und Peter Biesenbach CDU Drucksache 16/12606 Warum hat das nordrhein-westfälische Innenministerium die Kooperation mit DITIB bezüglich des Salafismus-Präventionsprogramms „Wegweiser“ in Köln beendet? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie der Kölner Stadt-Anzeiger am 28.07.2016 berichtete, soll das NRW-Innenministerium seine Kooperation mit der Türkisch-Islamischen Union der Anstalt für Religion e.V. (DITIB) in Köln beendet haben. Ursprünglich sei eine Zusammenarbeit im Rahmen des Projekts „Wegweiser “, eines Präventionsprogramms gegen gewaltbereiten Salafismus, geplant gewesen. Ein Ministeriumssprecher wird dazu mit folgender Aussage zitiert: „Es war uns in einem inhaltlichen Punkt nicht möglich, eine Einigung zu erzielen.“ Um welchen Punkt es sich dabei genau handelte, konnte die Zeitung nicht in Erfahrung bringen. Noch im Januar 2016 hatte Innenminister Jäger auf Anfrage der CDU-Fraktion erklärt, dass das sein Haus seit dem Beginn der Konzeptionsüberlegungen zu „Wegweiser“ im Austausch mit dem Koordinierungsrat der Muslime (KRM) stehe, dem die vier größten islamischen Verbände in Deutschland angehören (DITIB, VIKZ, Islamrat und Zentralrat der Muslime). Zudem sei der DITIB-Landesverband in Köln von allen dortigen Netzwerkpartnern als Träger ausgewählt worden, „um die Beratungsarbeit in der Stadt verantwortlich durchzuführen“, so Minister Jäger damals (Drs. 16/10764 vom 18.01.2016, S. 4). Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5005 mit Schreiben vom 31. August 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12809 2 1. Welche Kooperation hat es bezogen auf das Projekt „Wegweiser“ in der Vergangenheit zwischen der Landesregierung und DITIB gegeben? Mit Ausnahme der in der Kleinen Anfrage erwähnten Zusammenarbeit in Köln gab es zwischen der Landesregierung und der Islamischen Religionsgemeinschaft DITIB Nordrhein-Westfalen e.V. keine weiteren Kooperationen in Form der Trägerschaft des Präventionsprogramms Wegweiser . 2. Inwieweit wird an anderen „Wegweiser“-Standorten mit DITIB zusammengearbeitet ? (Bitte für jeden der bisher eröffneten „Wegweiser“-Standorte getrennt darstellen .) 3. Wie beurteilt die Landesregierung diese Zusammenarbeit jeweils? (Bitte für jeden der bisher eröffneten „Wegweiser“-Standorte getrennt Stellung nehmen.) Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Das Präventionsprogramm Wegweiser basiert auf einer dezentralen, unabhängigen Beratungsstruktur vor Ort. Die Beratung und Betreuung von Angehörigen und Betroffenen erfolgt in Zusammenarbeit mit lokalen Netzwerkpartnern wie zum Beispiel Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, Jugendhilfe, Schule, Jobcenter, Moscheegemeinden, Polizei etc. In wie vielen Fällen und mit welcher Intensität einzelne Wegweiser-Anlaufstellen in der Vergangenheit fallbezogen mit den zahlreichen örtlichen Netzwerkpartnern und damit gegebenenfalls auch dem Landesverband DITIB NRW e.V. oder dem Landesverband angehörenden einzelnen Moscheegemeinden zusammengearbeitet haben, wird nicht gesondert erfasst. 4. Um welchen „inhaltlichen Punkt“, in dem das Ministerium für Inneres und Kommunales nach der Aussage seines Sprechers im Kölner Stadt-Anzeiger vom 28.07.2016 keine Einigung mit DITIB erzielen konnte, handelt es sich konkret? Unmittelbar nach kritischer Presseberichterstattung Ende März 2016 über einen Comic zur religiösen Bildung der türkischen Religionsbehörde Diyanet, in welchem der Märtyrertod verherrlicht wird, hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen den Landesverband DITIB NRW e.V. zu einer Stellungnahme hierzu aufgefordert. In dieser Stellungnahme konnte keine für einen Träger des Präventionsprogramms Wegweiser notwendige klare Neutralität bzw. ausreichende Distanz davon festgestellt werden. Daher wurde die Auflösung des Vertrages von beiden Vertragsparteien einvernehmlich vereinbart. Derzeit werden die Details der Vertragsbeendigung erarbeitet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12809 3 5. Wann wird „Wegweiser“ auch in Köln arbeitsfähig sein, insbesondere vor dem Hintergrund , dass Köln auf S. 4 der Veröffentlichung des Ministeriums für Inneres und Kommunales „Fragen und Antworten zum Präventionsprogramm Wegweiser“ bereits seit März 2016 als offizieller Wegweiser-Standort aufgeführt wird (die Veröffentlichung ist unter http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/ Redakteure /Verfassungsschutz/Dokumente/160311_FAQ_ Wegweiser.pdf online abrufbar )? Derzeit finden mit der Stadt Köln Gespräche statt, um die Beratungsarbeit so schnell wie möglich mit einem neuen Träger fortzuführen. Ende August 2016 werden die Netzwerkpartner in Köln zu der Frage einer neuen Trägerschaft zusammenkommen. Es wird angestrebt, einen Wechsel des Trägers im Oktober 2016 durchzuführen; somit wird eine kontinuierliche Beratungsarbeit vor Ort gewährleistet. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12809