LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/1281 30.10.2012 Datum des Originals: 29.10.2012/Ausgegeben: 05.11.2012 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 437 vom 13. September 2012 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/883 Geplante Atommülltransporte Jülich - Ahaus Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 437 mit Schreiben vom 29. Oktober 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales, der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auch wenn darüber diskutiert wird, ob die Brennelementkugeln aus dem Forschungszentrum Jülich in die USA transportiert werden sollen, sind die Transporte in das Atommüll “zwischen“lager Ahaus nicht vom Tisch. Vermutlich laufen weiterhin Transportvorbereitungen . Auch über den aktuellen Stand bei der Verlängerung der Lagerungsgenehmigung in Jülich wird nichts mehr gemeldet. Nach wie vor löst eine Atommüllverschiebung oder Aufschiebung um ein paar Jahre die Problematik nicht, den Atommüll irgendwo halbwegs sicher zu lagern. Vorbemerkung der Landesregierung Es ist einleitend darauf hinzuweisen, dass die nordrhein-westfälische Landesregierung unverändert der Auffassung ist, dass die vom Bund geplanten Atomtransporte von Jülich nach Ahaus vermieden werden müssen. Mit dem Wechsel des Lagerortes innerhalb von Nordrhein -Westfalen würde kein Problem gelöst. Die Landesregierung setzt sich daher dafür ein, dass keine Brennelement-Transporte von einem Zwischenlager ins nächste durchgeführt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1281 2 Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lagerung der Jülicher Brennelemente trägt allerdings nicht die Landesregierung, sie liegt beim Betreiber des AVR-Behälterlagers, dem Forschungszentrum Jülich (FZJ), dessen Mehrheitsgesellschafter mit 90 % der Bund ist. Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass die Zuständigkeit in den betroffenen Genehmigungsverfahren für den Transport der Brennelemente nach Ahaus wie die Verlängerung der Aufbewahrungsgenehmigung in Jülich und die Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung des Transportbehälterlagers Ahaus nicht beim Land NRW, sondern beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) liegt. 1. Wie ist der aktuelle Stand der Verlängerungsgenehmigung für die Zwischenlage- rung in Jülich? (beantragt, erteilt, in welchem Ausschuss, wer hat was schon beschlossen , wo muss noch beraten werden) Das FZJ hat auf Grundlage des Beschlusses seines Aufsichtsrates am 16. Mai 2012 beim BfS die Wiederaufnahme des Verlängerungsantrages für die bis zum 30. Juni 2013 befristete Aufbewahrungsgenehmigung des AVR-Behälterlagers (AVR-BL) nach § 6 Atomgesetz (AtG) um drei weitere Jahre beantragt. Im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens werden derzeit vom Antragsteller FZJ Unterlagen eingereicht, welche durch das BfS und seine Sachverständigen geprüft und bewertet werden. Ob bzw. unter welchen Auflagen und zu welchem Zeitpunkt eine Verlängerungsgenehmigung für das AVR-BL erteilt werden kann, wird vom BfS in seiner Zuständigkeit entschieden. 2. Wie soll weiter verfahren werden, wenn diese Genehmigung erteilt ist? Über die Nutzung der Verlängerungsgenehmigung für das AVR-BL entscheidet das FZJ als Genehmigungsinhaber. 3. In welchem Zeitraum sind evtl. notwendige Maßnahmen zur „Ertüchtigung“ des Lager-Standortes Jülich geplant? Eine umfassende Ertüchtigung des bestehenden Zwischenlagers wäre - nicht zuletzt wegen der dort eingelagerten Castor-Behälter - nur mit einem erheblichen Aufwand möglich. In seiner Sitzung am 16. Mai 2012 hat der Aufsichtsrat des Forschungszentrums Jülich den Vorstand beauftragt, die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten des Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich zu prüfen. Auf der Grundlage eines entsprechenden Konzeptes ist vorbereitend eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) als Grundlage für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen. Mittlerweile hat das FZ Jülich die standortunabhängigen Untersuchungen im Rahmen der UVU durchgeführt. Für die Aufsichtsratssitzung am 14. November 2012 bereitet der Vorstand einen Entscheidungsvorschlag für den Standort eines möglichen Zwischenlagers vor. Mit der Festlegung des Standortes können dann die standortabhängigen Untersuchungen durchgeführt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/1281 3 4. Welche Vorbereitungen laufen zu möglichen Transporten der Brennelementkugeln von Jülich nach Ahaus? Beim BfS sind Genehmigungsverfahren zum Transport der CASTOR® THTR/AVR – Behälter sowie zur Änderung der Aufbewahrungsgenehmigung des Transportbehälterlagers in Ahaus anhängig. Darüber hinaus führt das FZJ Arbeiten an den Behältern aus, um die Konformität zur verkehrsrechtlichen Zulassung herzustellen. 5. Was unternimmt die NRW Landesregierung derzeit um die Transporte von Jülich nach Ahaus zu verhindern und einen genehmigungslosen Zustand in Jülich zu verhindern? Das Land NRW spricht sich nach wie vor gegen Transporte von Brennelementen von Jülich nach Ahaus aus. In diesem Sinne stimmen sich die beteiligten Landesbehörden (Ministerium für Inneres und Kommunales, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung sowie die Staatskanzlei) im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe laufend ab. Darüber hinaus führt die Landesregierung politische und fachliche Gespräche mit der Bundesregierung (Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Umwelt , Naturschutz und Reaktorsicherheit) und dem BFS um eine Lösung im Sinne der Bürger Nordrhein-Westfalens zu erreichen. Zudem steht die Bundesregierung derzeit mit Behörden der Regierung der Vereinigten Staaten in Verbindung, um die Rahmenbedingungen für einen möglichen Rücktransport der Brennelemente zu friedlichen Zwecken zu klären. Die Landesregierung begrüßt und unterstützt diese Initiative.