LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12817 05.09.2016 Datum des Originals: 02.09.2016/Ausgegeben: 08.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5031 vom 9. August 2016 der Abgeordneten Henning Höne und Dietmar Brockes FDP Drucksache 16/12670 Welche Rolle spielte die Landesregierung bei dem Picknick des Scheichs der Vereinigten Arabischen Emirate im Naturschutzgebiet der Krickenbecker Seen im Kreis Viersen ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Ein sommerliches Picknick mit Grill ist in Naturschutzgebieten normalerweise strengstens verboten . Kürzlich fand jedoch ein solches Event am idyllischen Niederrhein statt. Im Nettetaler Naturschutzgebiet der Krickenbecker Seen im Kreis Viersen reiste Scheich Muhammad bin Raschid al-Maktum mit seinem rund 25-köpfigen Tross an den Niederrhein an. Für die Ermöglichung des Events des besonderen Gastes haben sich offensichtlich mehrere Behörden stark gemacht. Nach Presseberichterstattungen sei dies „auf Wunsch“ (DER WESTEN, 4. August 2016) von „allerhöchsten Stellen“ (Westdeutsche Zeitung, 3. August 2016) des Bundeskanzleramtes und der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen ermöglicht worden. Von kommunalen Angestellten sei eine Fläche im Naturschutzgebiet gemäht worden und weiße Pavillions für die Veranstaltung bereitgestellt worden. Weil der von Scheich Muhammad bin al-Maktum beauftragten Event-Agentur Personal fehlte, wurden kurzfristig Flüchtlinge zur freiwilligen Mitarbeit von Seiten der Kommune akquiriert. Nach Medienangeben erhielten sie dafür kein Entgelt. Mit einer Eskorte von zehn Wagen und unter Beteiligung der Polizei konnte der Scheich zu dem Grillevent im sommerlichen Niederrhein anreisen (vgl. z.B. Rheinische Post, 5. August 2016). Die Staatskanzlei widerspricht der öffentlichen Darstellung der Stadt Nettetal nun vehement. Die Stadt habe den Kontakt zur Landesbehörde aufgenommen, weil „eine Abordnung des Scheichs vorstellig geworden sei und eine kurzfristige Nutzung des Seeufers beantragt habe“ (Westdeutsche Zeitung, 5. August 2016). So ist nach Bekanntwerden der Privatveranstaltung des Scheichs der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) ein Streit darüber entfacht, wer für die Genehmigung Verantwortung trägt bzw. zu ihrer Durchführung beigetragen hat. „Mehrere Quellen bestätigten unserer Zeitung gestern, dass zwischen Staatskanzlei, Stadt Nettetal und dem Kreis Viersen als zuständiger Genehmigungsbehörde die Drähte geglüht haben“ (Westdeutsche -Zeitung, 5. August 2016) und die Stadt daraufhin eine Stellungnahme veröffentlichte: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12817 2 „Aufgrund der Berichterstattung zum Besuch von Scheich Muhammed bin Raschid Al Maktum stellt die Stadt Nettetal klar, dass es sich um eine vertretbare Duldung der Veranstaltung handelte . Weder das Bundeskanzleramt noch die Staatskanzlei NRW haben die Stadt aufgefordert oder gar Druck ausgeübt, eine illegale Veranstaltung durchzuführen oder zu genehmigen (Westdeutsche Zeitung, 3. August 2016). Zuvor hatte der Scheich für sein Vorhaben eines Picknicks an der Dhünntalsperre im Rheinisch -Bergischen Kreis eine Absage erhalten. Erst danach soll der Niederrhein als möglicher Veranstaltungsort für das Picknick ausgesucht worden sein. Der Wissenschaftliche Leiter der Biologischen Station im Kreis Viersen wird dahingehend zitiert , dass die Station lediglich „nach Gänsebrutzeiten gefragt“ (DER WESTEN, 4. August 2016) wurde und diese bereits vorbei seien. „Es sei allerdings immer problematisch, Naturschutzgebiete zu betreten. Veranstaltungen wie das Picknick setzten Wasservögel unter Stress“ (DER WESTEN, 4. August 2016), so der Leiter der Biologischen Station weiter. Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 5031 mit Schreiben vom 2. September 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Landesregierung bzw. ihr unterstellte Behörden über den avisierten Besuch des Scheichs informiert bzw. beteiligt? (Bitte detailliert angeben.) Die Staatskanzlei wurde am 01.07.2016 durch das Auswärtige Amt über den privaten Besuch informiert und gebeten, der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate als Ansprechpartnerin für den geplanten Besuch zur Verfügung zu stehen. Am gleichen Tag nahm die Botschaft unmittelbar Kontakt zum Protokoll der Staatskanzlei auf. 2. Welche Kontakte hat es zu welchem Zeitpunkt zwischen der Landesregierung und den kommunalen Behörden im Kreis Viersen gegeben? (Bitte detailliert angeben.) Am Montag, den 18.07.2016, und Dienstag, den 19.07.2016, erreichte die Staatskanzlei jeweils eine telefonische Nachfrage des Kreises Viersen und der Stadt Nettetal zur Einordnung des Besuches. Die Staatskanzlei hat dabei auf den privaten Besuchscharakter hingewiesen. Am Dienstag, den 19.07.2016, informierte die Stadt Nettetal telefonisch darüber, dass das Picknick innerhalb des gesetzlichen Rahmens ermöglicht werde. 3. Inwiefern hat die Landesregierung Einfluss, z.B. durch einen Hinweis auf die Möglichkeit einer Duldung ohne explizite Genehmigung durch die Behörden, auf die Durchführung des Picknicks in einem Naturschutzgebiet genommen? Die Staatskanzlei hat in allen Kontakten darauf hingewiesen, dass sie in keiner Weise auf die Entscheidungsfindung der örtlich zuständigen und nach Recht und Gesetz handelnden Behörden Einfluss nimmt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12817 3 4. Wie bewertet die Landesregierung, dass in Nordrhein-Westfalen Schutz suchende Flüchtlinge aus einer Notunterkunft für eine Privatveranstaltung eines Herrschers der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) motiviert wurden und dafür keinen Lohn erhalten haben? Alle Entscheidungen zur organisatorischen Umsetzung des beabsichtigten Picknicks wurden durch örtliche Behörden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in eigener Zuständigkeit getroffen. 5. Wie bewertet die Landesregierung den o.g. Vorfall aus umweltpolitischer Sicht, insbesondere vor dem Hintergrund der Bemühungen zum Erhalt der Artenvielfalt in Nordrhein-Westfalen? Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass durch die von den örtlichen Behörden in kommunaler Selbstverwaltung getroffene Entscheidung die Bemühungen der Landesregierung zum Erhalt der Artenvielfalt in NRW eingeschränkt worden sind. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12817