LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12819 05.09.2016 Datum des Originals: 05.09.2016/Ausgegeben: 08.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5006 vom 2. August 2016 der Abgeordneten Karlheinz Busen und Henning Höne FDP Drucksache 16/12613 Wie steht es um die flächendeckende Jagd in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit der Einführung des § 6a im Bundesjagdgesetz hat der Bundestag 2013 ein Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in nationales Recht umgesetzt . Damit wurde dem Richterspruch, welcher besagt, dass eine Jagdbefriedung aus ethischen Gründen ermöglicht werden muss, Rechnung getragen. Auf Grundlage dieses Gesetzes hatte zuerst ein Landbesitzer aus Ladbergen seine zehn Hektar Land zu einer jagdfreien Zone erklärt, wie die Westfälischen Nachrichten in ihrer Ausgabe vom 22. April 2014 berichteten. Zwei Jahre später berichteten die Westfälischen Nachrichten in ihrer Ausgabe vom 11. April 2016, dass auch der Kreis Coesfeld nach zwei Jahren Bearbeitungszeit die jagdliche Befriedung eines Grundstücks bewilligt habe. Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4030 vom 4. November 2015 geht hervor, dass in den Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens 151 Anträge (Stand 2015) zur Befreiung von der Jagd aus ethischen Gründen gestellt worden waren, wovon 20 Anträge abgelehnt wurden. Minister Remmel hat sich, zum Beispiel in seiner Plenarrede am 19. Februar 2014, stets für eine flächendeckende Jagd in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen. Nur so könnten die Ziele des Naturschutzes in Nordrhein-Westfalen erreicht werden. Minister Remmel betonte ausdrücklich , dass NRW in Zukunft mehr Jagd brauche und in NRW mehr gejagt werden müsse. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5006 mit Schreiben vom 5. September 2016 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12819 2 1. Wie viele Anträge auf Befriedung entsprechender Grundflächen sind in NRW seit dem 1. November 2015 gestellt worden? (Bitte unter Angabe von Flächengröße, Kreisen/kreisfreien Stadt und Antragszeitpunkt.) Abfrage bei den unteren Jagdbehörden Stand Mitte August 2016: Kreis/kreisfreie Stadt Anträge seit dem 01.11.2015 Datum ha genehmigt abgelehnt Begründung Hochsauerlandkreis 26.07.2016 0,75 offen Kreis Coesfeld 29.02.2016 4,7694 offen Kreis Düren 17.11.2015 0,5224 offen Kreis Gütersloh 14.03.2016 3,6759 offen 24.03.2016 1,0729 offen Kreis Heinsberg 05.11.2015 1,4 X 22.12.2015 5,1 X 02.05.2016 0,5 offen Kreis Lippe 08.12.2015 0,766 offen Kreis Soest 05.11.2015 1,1 X Kreis Steinfurt 15.02.2016 10,0 zurück-gezogen 29.03.2016 3,60 zurück-gezogen Kreis Warendorf 27.11.2015 1,6484 offen 27.12.2015 0,7199 offen 15.01.2016 3,13 offen 26.06.2016 5,1838 offen Rhein-Sieg-Kreis 06.06.2016 1,5595 offen 09.07.2016 1,5294 offen Stadt Essen 25.04.2016 5,9349 offen Stadt Hamm 15.01.2016 2,5131 offen Stadt Remscheid 29.03.2016 Antrag unvollständig u. a. ohne Größenangabe offen StädteRegion Aachen 18.05.2016 1,9174 offen 2. Welche dieser Anträge wurden genehmigt bzw. abgelehnt? (Bitte Begründungen angeben.) Siehe Übersicht zu Frage 1. 3. Wie viele der verwaltungsseitig abgelehnten Anträge wurden durch anschließende Gerichtsverfahren doch noch bewilligt? Bisher haben zwei Antragsteller ihren bereits abgelehnten Antrag auf Befriedung gerichtlich durchgesetzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12819 3 4. Ab welcher Anzahl und Größe von Befriedungen gemäß § 6a Bundesjagdgesetz sieht die Landesregierung ihr selbst formuliertes Ziel einer flächendeckenden Jagd in NRW als gefährdet an? Im Oktober 2015 umfassten die Anträge auf Befriedung lediglich 0,020 Prozent der Jagdfläche in Nordrhein-Westfalen (Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4030 (LT-Drs. 16/10410), so dass vor diesem Hintergrund die Gefährdung einer flächendeckenden Jagd zu verneinen ist und sich diese Frage auch nicht in naher Zukunft stellt. 5. Wenn Naturschutz nur in Biotopverbünden möglich ist, warum ist dann aus Sicht der Landesregierung bei der Jagd eine Zerstückelung der bewährten Jagdflächenverbünde hinnehmbar? § 6a Bundesjagdgesetz beruht auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte , das von den Staaten umzusetzen ist. Durch die nationale Umsetzung des EGMR-Urteils liegt keine Zerstückelung der Jagdbezirke vor (siehe Antwort zu Frage 4). Die Jagd kann unter Abzug der Befriedeten Bezirke auf ca. 80 % der Landesfläche ausgeübt werden. Der Vergleich der Jagdflächen- und Biotopverbünde ist nicht hilfreich. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12819