LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12820 05.09.2016 Datum des Originals: 05.09.2016/Ausgegeben: 08.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4998 vom 29. Juli 2016 der Abgeordneten Marcel Hafke und Dr. Björn Kerbein Drucksache 16/12599 Wie viel kostet die beste frühkindliche Bildung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ist nicht auskömmlich, dies wurde in den letzten Jahren gleich in mehreren öffentlichen Anhörungen im Landtag von Eltern, Trägern und Kommunen bestätigt. Dennoch hat die Landesregierung angekündigt, erst in der kommenden Legislaturperiode ein Kindergartengesetz vorlegen zu wollen, mit dem eine auskömmliche Finanzierung wiedergestellt werden soll. Bis 2017 sollen lediglich Eckpunkte für dieses Gesetz erarbeitet werden. Die rot-grüne Landesregierung schiebt damit die Verantwortung für die Lösung dieses akuten Problems auf die nachfolgende Landesregierung ab. 2011 hat die rot-grüne Landesregierung das Kibiz selbst gebrochen und die darin vorgesehene Evaluation, gerade bezüglich der Auskömmlichkeit der Kindpauschalen, nicht durchgeführt. Auch jetzt lehnt die rot-grüne Landesregierung eine Evaluation ab, da diese für nicht mehr nötig befunden wird und genügend Daten vorhanden seien. Eine Evaluation umfasst jedoch nicht nur die Datenerhebung, sondern auch die Auswertung der selbigen. Bisher konnte die Landesregierung dem Parlament jedoch weder darlegen, welche Daten sie für die anstehenden Eckpunkte als Grundlage verwendet, noch welche Schlüsse sie aus diesen Daten zieht. In den nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen müssen erstklassige Bildungs- und Betreuungsbedingungen gelten. Die Landesregierung muss daher aufzeigen, anhand welcher Daten sie versucht, die auskömmliche Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein -Westfalen sicherzustellen. Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 4998 mit Schreiben vom 5. September 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12820 2 1. Auf welcher Datengrundlage erarbeitet die Landesregierung die Eckpunkte für ein neues Kindergartengesetz bzw. eine auskömmliche Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen? 5. Welche konkreten Aufgaben in Kindertageseinrichtungen sollen nach Wunsch der Landesregierung jeweils in welcher Höhe finanziert werden? Nach der Vereinbarung zwischen den Koalitionspartnern SPD und Bündnis 90/Die Grünen und den Kommunalen Spitzenverbänden vom Dezember 2015 soll eine Verständigung auf die Eckpunkte für ein neues Gesetz bis zum Ende der 16. Legislaturperiode erfolgen. Die Eckpunkte sollen zuvorderst in der Diskussion mit den Kommunalen Spitzenverbänden unter Beteiligung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Kirchen erarbeitet werden. In die weitere Erörterung sollen auch die Organisationen, Verbände, Vertreterinnen und Vertreter des Personals, der Eltern und Familien, und der Kindertagespflege einbezogen werden. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung als ein Gesprächspartner keine einseitigen Vorgaben machen, welche konkreten Aufgaben in Kindertageseinrichtungen künftig in welcher Höhe finanziert werden. Daher wird auch erst bei fortschreitender Diskussion eine Aussage dazu möglich sein, welche Daten der Erarbeitung eines neuen Kindergartengesetzes bzw. einer auskömmlichen Finanzierung zu Grunde gelegt werden. Einbezogen werden können dabei unter Berücksichtigung fachlicher gebotener Aspekte und Zielsetzungen u.a. die im Rahmen von Kibiz.web zur Verfügung stehenden Daten sowie Daten zur Entwicklung und zum jeweiligen Stand tariflicher Vergütung . 2. Wie viel kostet durchschnittlich der laufende Betrieb einer Kindertageseinrichtung in Nordrhein-Westfalen? Im Kindergartenjahr 2014/2015 lagen die Gesamtkosten der Kindertageseinrichtungen nach einer vorläufigen Auswertung von 9.472 Verwendungsnachweisen1 unter Einbeziehung der Fördertatbestände Kindpauschalen Mieten, eingruppige Einrichtungen und Waldkindergärten Familienzentren Verfügungspauschalen Zusätzliche U3-Pauschalen PlusKITA-Einrichtungen bei rd. 3.352,3 Mio. Euro. Hieraus ergeben sich durchschnittliche Kosten pro Einrichtung in Höhe von rd. 353.900 Euro. 3. Wie hoch ist durchschnittlich der öffentliche Zuschuss für eine Kindertageseinrichtung in Nordrhein-Westfalen (bitte die aktuellste verfügbare Zahl nennen)? Nach den aktuell durchschnittlich verfügbaren Daten (Leistungsbescheid für das Kindergartenjahr 2016/2017 – noch ohne die durch das „Gesetz zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesbetreuung“ eintretenden finanziellen Verbesserungen 1 Davon sind 3.861 VN zum Stand 03.08.2016 noch nicht abschließend festgestellt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12820 3 für die Träger von Kindertageseinrichtungen) liegt der durchschnittliche Landeszuschuss für 9.672 Kindertageseinrichtungen für die in der Antwort zu Frage 2 genannten Fördertatbestände bei rd. 186.100 Euro. 4. Welches sind aus Sicht der Landesregierung die wesentlichen Faktoren, die über eine auskömmliche Finanzierung einer Kindertageseinrichtung in Nordrhein- Westfalen bestimmen? Wesentlicher Aspekt einer auskömmlichen Finanzierung ist grundsätzlich eine der Realität entsprechende Finanzierung von Kosten der zugrunde gelegten Leistungen (Personal und Sachaufwand ). Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12820