LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12823 05.09.2016 Datum des Originals: 05.09.2016/Ausgegeben: 08.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5034 vom 8. August 2016 der Abgeordneten Margret Voßeler CDU Drucksache 16/12673 „Bau und Finanzierung der Ortsumgehung Kevelaer (L 486n)" LT-Drs. 16/12017 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Kleinen Anfrage 4789 (Drucksache 16/12017) vom 17.05.2016 zum Thema „Bau und Finanzierung der Ortsumgehung Kevelaer (L 486n)", habe ich mich bei der Landesregierung hinsichtlich der Planung des Planfeststellungsverfahrens für das Projekt „L 486 OU Kevelaer (Südumgehung) (B9 - A 57)“ erkundigt. Insbesondere habe ich danach gefragt, inwiefern es in Folge der Untersuchung eines möglichen Bibervorkommens zu einer Verzögerung im Planfeststellungsverfahren gekommen sei. In ihrem Schreiben bestätigte mir die Landesregierung, dass es im August 2015 Hinweise auf eine Wiederbesiedlung der Issumer Fleuth durch Biber gegeben habe, in deren Folge das Planfeststellungsverfahren nicht im Jahr 2015 abgeschlossen werden konnte. Weiterhin bleibt aber die Ortsumgehung Kevelaer (L 486n) für die Region ein wichtiges Projekt, das einer dringenden Umsetzung bedarf, um die vom Verkehrslärm betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner der Rheinstraße in Kevelaer und entlang der Ortsdurchfahrt in Winnekendonk zu entlasten. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5034 mit Schreiben vom 5. September 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12823 2 1. Ist davon auszugehen, dass das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung Kevelaer (L 486n) im Jahr 2016 fertiggestellt werden kann? Nach der Disposition der zuständigen Planfeststellungshörde (Bezirksregierung Düsseldorf) ist vorgesehen, den Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2017 zu erlassen. 2. Zu welcher zeitlichen Verzögerung der Umsetzung des Projektes kann es durch das entdeckte Bibervorkommen kommen? Hier wird auf die Antwort der Landesregierung zur Frage 2 der Kleinen Anfrage 4789 der Abgeordneten Margret Voßeler (CDU) vom 17.05.2016, Drucksache 16/12274, verwiesen. 3. Welche Möglichkeiten, z. B. durch Umsiedlung der Biber oder durch eine Veränderung der Straßenführung, sieht die Landesregierung, um eine schnellstmögliche Umsetzung des Projektes nicht zu gefährden? Nach der artenschutzrechtlichen Bewertung des Gutachters des Landesbetriebs Straßenbau dürfte der Bau der L 486n ohne Umsiedlung der Biber und ohne Veränderung der Straßenführung zulässig sein. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12823