LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12874 07.09.2016 Datum des Originals: 07.09.2016/Ausgegeben: 12.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5035 vom 10. August 2016 der Abgeordneten Frank Herrmann und Dietmar Schulz PIRATEN Drucksache 16/12674 Scheitert Strafverfolgung in NRW wirklich an Facebook? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 7. August hat Justizminister Kutschaty laut Pressemeldungen eine weitergehende, gesetzliche Verpflichtung für Anbieter von Sozialen Medien gefordert, Informationen über ihre Nutzer an Strafverfolgungsbehörden auf deren Anfragen binnen Stundenfrist herauszugeben. Die Forderung, die nach Presseberichten von Innen- und Justizministern mehreren Bundesländern unterstützt wird, basiert auf der Behauptung, Anfragen von Strafverfolgungsbehörden würden zu zwei Dritteln von Facebook nicht beantwortet werden. Die TAZ zitiert den Justizminister, er begreife nicht, „warum Facebook sich hier so sperrig zeigt“.1 Eine Sprecherin des Bundeskriminalamts sagte: "Erfahrungsgemäß werden Ersuchen an Facebook grundsätzlich beantwortet. Sofern keine Formfehler bei der Anfrage vorliegen und seitens Facebook ein Deutschlandbezug gegeben ist."2 Die Daten europäischer Nutzer werden datenschutzrechtlich von der Facebook Ireland Limited aus Dublin verantwortet. Nach Angaben des Facebook Transparency Reports3 hat Facebook im Zeitraum vom 01.06.2015 bis zum 31.12.2015 von 3140 Anfragen von Strafverfolgungsbehörden zu 3628 Nutzerkonten in Deutschland in 42.26% der Fälle Daten an die Behörden weitergegeben. In den fast 60% der Fälle will Facebook Ireland Ltd. Rechtsmängel oder zu vage Angaben in den gestellten Anfragen festgestellt haben. 1 https://www.taz.de/!5329246/ 2 http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/facebook-und-co-behoerden-wollen-schneller-annutzerdaten -a-1106477.html 3 https://govtrequests.facebook.com/country/Germany/2015-H2/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12874 2 Die Einhaltung der formalen Anforderungen ist aus Gründen der Kriminalprävention in der Kommunikation zwischen Behörden und Unternehmen besonders wichtig. So müssen eingehende Anfragen von Facebook Ireland Ltd. auf ihre Echtheit untersucht werden, um gefälschte Anfragen von bloß vermeintlichen Strafverfolgungsbehörden zu erkennen. Zur Prävention von Onlinekriminalität stellt Facebook daher den Strafverfolgungsbehörden einen sicheren Zugang über das Law Enforcement Online Request System4 zur Verfügung. Um die Strafverfolgungsbehörden als Absender von Anfragen erkennbar zu machen, steht den Behörden des Weiteren die Nutzung elektronischer Signaturen und Siegel nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG zur Verfügung. Der Justizminister hat die Kleine Anfrage 5035 mit Schreiben vom 7. September 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. 1. Wie viele Anfragen wurden an Facebook durch nordrhein-westfälische Strafverfolgungsbehörden in den Jahren 2010 bis 2015 gestellt? (bitte aufschlüsseln nach Behörde, Monat, Straftatsbestand, genutzte Rechtsgrundlage für Auskunftsersuchen, Übermittlungsweg wie Post, Email, Fax, Telefon, Law Enforcement Online Request System und Status der Beantwortung) 2. In wie vielen Fällen hat Facebook die Anfragen nicht beauskunftet? (Bitte aufschlüsseln nach angegebenen Gründen) Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Entsprechende Statistiken liegen der Landesregierung nicht vor. Anfragen bei Facebook zum Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr erfolgen im Einzelfall und anlassbezogen. Eine Sondererhebung bei 19 Staatsanwaltschaften, 47 Kreispolizeibehörden und beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Welche Leitfäden bzw. Dienstanweisungen stehen den Beamten und Behördenmitarbeitern für die Anfragen an Facebook zur Verfügung? (bitte stellen Sie diese zur Verfügung). Zu Anfragen an Facebook gibt es keine Erlasse des Justizministeriums oder des Ministeriums für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen. Inwieweit Polizeibehörden diesbezügliche Regelungen getroffen haben, ist nicht bekannt. Eine Nachfrage in allen 47 Kreispolizeibehörden und dem Landeskriminalamt ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Ein Austausch von Erfahrungen zu Auskunftsersuchen an US-amerikanische Provider findet im Rahmen der regelmäßigen „Arbeitstagung der Rechtshilfereferentinnen und -referenten des Bundes und der Länder über praktische Probleme der Rechtshilfe in strafrechtlichen Angelegenheiten“ statt. Entsprechende Informationsschreiben des Bundesamtes für Justiz 4 https://www.facebook.com/records/x/login/ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12874 3 sind der gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Praxis in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt worden. Von einer Bekanntmachung des Inhalts dieser Unterlagen sieht die Landesregierung ab, da dies Straftätern ermöglichen könnte, sich auf bestehende Ermittlungsmöglichkeiten taktisch einzustellen. 4. Wie viele Beamte und Behördenmitarbeiter der Polizeibehörden in Nordrhein- Westfalen haben Zugang zu Facebooks 'Law Enforcement Online Request System'? (bitte aufschlüsseln nach Behörde und deren Abteilungen) Ein Zugang zum „Law Enforcement Online Request System“ von Facebook kann grundsätzlich von allen Bediensteten der Polizeibehörden beantragt werden. Daten zur Anzahl beantragter Zugänge werden an zentraler Stelle nicht geführt. Eine diesbezügliche Nachfrage bei den Polizeibehörden ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 5. Welche Auswertungen über den Nutzen der angefragten Informationen für die Straf- und Ermittlungsverfahren liegen der Landesregierung vor? (bitte nennen Sie die Methode der Auswertung und die Ergebnisse) Entsprechende Auswertungen liegen der Landesregierung nicht vor. Eine Sondererhebung bei 19 Staatsanwaltschaften, 47 Kreispolizeibehörden und beim Landeskriminalamt Nordrhein- Westfalen ist in der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12874