LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12877 07.09.2016 Datum des Originals: 07.09.2016/Ausgegeben: 12.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5001 vom 29. Juli 2016 des Abgeordneten Oskar Burkert CDU Drucksache 16/12602 Flüchtlinge verlassen Alfred-Fischer-Halle in Hamm Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut Presseberichten des WA vom 29. Juli 2016 haben rund 90 Flüchtlinge, die aus der Notunterkunft Selm-Bork in die Alfred-Fischer-Halle in Hamm - einer Asylbewerber- Notunterkunft des Landes – umgesiedelt wurden, die Unterkunft in Hamm Heessen aus Protest gegen die erneute Unterbringung in einem Provisorium verlassen. Bereits am Dienstag, den 26. Juni 2016 hatten die Flüchtlinge gegen die Situation in der Halle protestiert. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5001 mit Schreiben vom 7. September 2016 namens der Landesregierung beantwort. 1. Warum wurde die Stadt Hamm nicht vorab über die Verlegungsmaßnahmen von 400 Flüchtlingen an einem Tag informiert? Es handelte sich um eine Transfermaßnahme auf der Landesebene. Die Stadt Hamm war in ihrem Aufgaben- und Verantwortungsbereich nicht betroffen. 2. Wieso wurden die Flüchtlinge aus der Zeltstadt nicht in die gerade fertig gestellten Plätze in der Regeleinrichtung für Flüchtlinge in Hamm und Wickede-Wimbern verlegt? Notunterkünfte sind organisatorisch bestimmten Regeleinrichtungen zugeordnet. Die Notunterkunft in Selm befindet sich im Zuständigkeitsbereich der ZUE Hamm. Die Verlegung aus der Unterkunft in Selm war erforderlich, da diese Unterkunft seitens des Landes aufgegeben wird. Aufgrund der bereits mit der ZUE Hamm abgestimmten Zuführung der LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12877 2 Bewohner der NU Selm zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge war es sinnvoll, die betroffenen Personen gemeinsam im Zuständigkeitsbereich der ZUE Hamm unterzubringen, um von dort aus eine reibungslose Zuführung zum BAMF zwecks Asylantragstellung und damit ein zügiges Asylverfahren zu gewährleisten. 3. Warum belegt die Bezirksregierung noch Notunterkünfte, die als Provisorien für die ersten Tage nach der Ankunft der Flüchtlinge gedacht waren? Das System der Flüchtlingsunterbringung wird aktuell vollständig neu organisiert, Regelplätze werden weiter auf- und Notplätze weiter abgebaut. Ziel ist es, zukünftig Flüchtlinge nur noch in Regeleinrichtungen unterzubringen und auf Notunterkünfte gänzlich zu verzichten. Die Gesamtzahl der Unterbringungsplätze soll auf 50.000 reduziert werden. Davon sollen 35.000 Plätze aktiv und 10.000 Plätze auf Abruf genutzt werden. 5.000 Plätze dienen als stille Reserve, um auf Veränderungen bei den Flüchtlingszahlen schnell und flexibel reagieren zu können. Die derzeit aufgrund noch laufender Verträge verfügbaren Kapazitäten werden vorübergehend weiter genutzt, insbesondere soweit dies auch den Interessen der untergebrachten Personen entspricht. 4. Warum wurde das Eskalationspotential, das in der en bloc Verlegung von 400 Flüchtlingen liegt nicht erkannt? In der Vergangenheit wurden bereits häufiger Transfers dieser Größenordnung durchgeführt, welche problemlos im Rahmen von Verlegungen erfolgten. Es gab im Vorfeld weder konkrete Hinweise noch sonstige Umstände, die darauf hätten schließen lassen, dass der Transfer Schwierigkeiten mit sich bringen könnte. So verlief auch die betreffende Verlegungsmaßnahme zunächst ruhig und geordnet. Wie sich herausstellte hing die Unruhe insbesondere damit zusammen, dass die Asylsuchenden davon ausgingen, im Rahmen dieser Verlegungsmaßnahme in Wohnungen untergebracht zu werden. Um die Situation zu beruhigen, wurden zusätzlich auch Transfers in die Landeseinrichtungen Wickede und Meschede vorgenommen. Die Situation konnte vollständig aufgeklärt werden. Mittlerweile hatten alle betreffenden Personen die Gelegenheit, beim BAMF einen Asylantrag stellen zu können. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12877