LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12893 09.09.2016 Datum des Originals: 09.09.2016/Ausgegeben: 14.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5012 vom 2. August 2016 des Abgeordneten Henning Höne FDP Drucksache 16/12619 Unbürokratische Finanzhilfen des Landes für Milchbauern in der Milchkrise 2008 – Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Situation der Milchbauern in der aktuellen Milchkrise kurzfristig zu verbessern? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Angesichts der dramatischen Entwicklungen der letzten Monate auf dem Milchmarkt hat die Bundesregierung mitgeteilt, Milchbauern mit mindestens 100 Millionen Euro Soforthilfe unterstützen zu wollen. Dies erklärte Bundesagrarminister Schmidt anlässlich des Berliner Milchgipfels vom 30.05.16. Umweltminister Remmel kritisierte die in Aussicht gestellten Hilfen als unzureichend, da die angekündigten Finanzhilfen für die Betriebe nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein seien. Ergänzende Landeshilfen wurden von Umweltminister Remmel bisher jedoch nicht angekündigt. Dagegen hatte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung im Zuge der Milchkrise im Jahr 2009 die damalige Hilfe des Bundes mit eigenen Mitteln aufgestockt und die Milcherzeuger unterstützt. Damals wurden Liquiditätshilfen in Höhe von vier Millionen Euro bereitgestellt. Neben zinsverbilligten Liquiditätsdarlehen über die NRW-Bank wurden den Milchbauern unbürokratisch und zweckgebunden zwei Millionen Euro über eine Senkung der Mitgliedsbeiträge zum Milchkontrollverband (LKV) zur Verfügung gestellt. Flankiert wurde das Programm von eigenen Maßnahmen der LKV, die ihren Mitgliedern zusätzlich zwei beitragsfreie Monate gewährte. Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 5012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12893 2 Vorbemerkung der Landesregierung Noch bevor die aktuelle Milchkrise als solche von weiten Teilen der Politik und Beteiligten des Milchmarkts überhaupt anerkannt wurde, hat die Landesregierung bereits die Möglichkeiten von Hilfen für die Milchviehbetriebe analysiert und eine grundlegende Neuausrichtung von Maßnahmen zur Krisenbewältigung eingefordert. Als Leitsatz gilt hier, dass Hilfen am wirklichen Kern der Probleme ansetzen und zu einer Mengendisziplin in den Betrieben beitragen müssen. Ohne dass die Hilfsprogramme an Maßnahmen zur Mengenreduktion gekoppelt werden, können sie den Betrieben nicht wirklich und nachhaltig helfen. Bei der Betrachtung der Programme der Milchkrise der Jahre 2008 und 2009 sieht sich die Landesregierung in dieser Auffassung bestätigt. Das Ausmaß der aktuellen Krise hat sich nicht verkleinert, sie dauert länger an und wie nie zuvor sind viele Betriebe in ihrer Existenz bedroht. 1. Wie bewertet die Landesregierung den Erfolg des damaligen nordrheinwestfälischen Liquiditätsprogramms? Im Jahr 2009 wurden im Rahmen des damaligen Liquiditätsprogramms in 1.190 Fällen Darlehen durch Zinsverbilligung unterstützt. Der Wert der Zinsverbilligung betrug insgesamt 1.221.047 €. Da eine weitergehende Evaluierung der Maßnahme nicht erfolgte, ist eine Bewertung im Detail nicht möglich. Mit dem Programm wurden die damals zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur schnellen Hilfe für die Milchviehbetriebe genutzt. Den wirklichen Erfordernissen zur Entschärfung der Krise wurde es jedoch nicht gerecht. Dazu wäre eine bundes- und europaweite Kopplung der Hilfen an eine Verringerung der Milchmenge notwendig gewesen. 2. Ist die Landesregierung angesichts der aktuellen Krise bereit, den Milchbauern eine ergänzende schnelle und unbürokratische Hilfe aus eigenen Mitteln zukommen zu lassen, die einen Mehrwert zur Bundeshilfe hat? 3. Wenn ja, in welcher Höhe und in welcher Form? Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet: Direkte ergänzende Mittel sind nicht vorgesehen. Die Landesregierung sieht die Möglichkeiten zur Hilfe der Milchbäuerinnen und Milchbauern darin am größten, auf den Bund und die KOM hinsichtlich der Ausgestaltung weiterer Programme entsprechend einzuwirken. Das ist für Teile des aktuellen Hilfsprogramms der EU mit der Verknüpfung von direkten Prämien mit einer Mengenreduktion gelungen. Mit abnehmenden Milchmengen können sich die Preise als Grundlage für auskömmliche Einkommen erholen. Aus einer durch Reduzierung der Milchmengen induzierten Markterholung ist für die Betriebe ein weitaus größerer Nutzen zu erwarten, als durch zusätzliche Mittel. Bei der nationalen Umsetzung des EU-Hilfsprogramms im Detail setzt sich die Landesregierung weiterhin dafür ein, dass sowohl eine mengenreduzierende Wirkung gegeben ist und die direkte Hilfe schnell und unbürokratisch auf den Betrieben ankommt. Gleichzeitig wird der Bund aufgefordert, den bürokratischen Aufwand und die Belastung der Verwaltungen in den Ländern so gering wie möglich zu halten. Um künftige Milchmarktkrisen dieses Ausmaßes zu vermeiden, wird neben einer stärkeren Risikoabsicherung und einer Neuorientierung bei den Lieferverträgen die Möglichkeit einer obligatorischen Mengenbegrenzung bei drohenden Marktungleichgewichten eingefordert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12893 3 Über die beschriebenen Krisenhilfen hinaus fördert die Landesregierung Maßnahmen und Initiativen, die die Stellung der Milcherzeuger in der Marktkette sowie die Vermarktung von Milch und Milchprodukten besonderer Qualität und aus der Region verbessern. Dazu gehören z.B. die Programme zur Weidehaltung, Absatzförderung oder Marktstrukturverbesserung. Detailinformationen dazu sind auf den Internetseiten der Landwirtschaftskammer NRW und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW dargestellt. 4. Ist die Landesregierung bereit, darauf hinzuwirken, dass die LKV auch aktuell eigene Maßnahmen zur Abwendung von drohenden Liquiditätsschwierigkeiten ergreift? Der Landeskontrollverband ist ein selbständiger Verein. Mit seiner Arbeit u.a. in der Milchkontrolle bietet er den Milchviehbetrieben wichtige Informationen und Managementhilfen, die zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und der Tiergesundheit auf den Betrieben beitragen aber auch zur Steuerung der Milchmenge genutzt werden können. Wie hoch diese Informationen von den Betrieben geschätzt werden, zeigt die hohe Zahl der unter Prüfung stehenden Kühe von über 80% der Tiere in NRW insgesamt. Die Finanzierung dieses Angebots erfolgt weit überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen, die sich an den entstehenden Kosten orientieren. Hierüber wird nach den Verbandsstatuten in den entsprechenden Gremien berichtet und durch die Mitgliederversammlung abgestimmt. Einflussmöglichkeiten für die Landesregierung werden nicht gesehen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12893