LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12902 12.09.2016 Datum des Originals: 12.09.2016/Ausgegeben: 15.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5042 vom 29. Juli 2016 der Abgeordneten Jens-Peter Nettekoven und Peter Biesenbach CDU Drucksache 16/12681 Werden die Einsatzhundertschaften der Polizei Nordrhein-Westfalen seit den Ereignissen der Kölner Silvesternacht weniger oft in andere Bundesländer entsendet? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 14. Januar 2016 erklärte Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in einer Sondersitzung des Landtags zu den „Ereignissen in der Silvesternacht in Köln“ u.a. Folgendes: „Darüber hinaus werden wir künftig auch weniger oft unsere Polizeihundertschaften in andere Länder entsenden. Andere Bundesländer haben ihre Bereitschaftspolizei zum Teil abgebaut und fordern jetzt stetig von uns über das eigentlich vereinbarte Maß hinaus Hundertschaften an. Es gilt, zunächst die Sicherheit in diesem Lande sicherzustellen, und deshalb werden wir das einschränken.“ (PlProt 16/102, S. 10538) Vorbemerkung der Landesregierung Die Unterstützung der Länder untereinander bei der Bewältigung großer und herausragender Einsatzlagen ist gelebte Solidarität im Rahmen des Föderalismus und entspricht langjährig geübter Praxis. Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen wurde - wie auch mit den anderen Ländern - ein Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizei abgeschlossen. Darin ist als vorrangige Aufgabe der Bereitschaftspolizei neben der Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass einschließlich der Gefahrenlagen nach dem Grundgesetz auch die Unterstützung anderer Länder bei der Bewältigung solcher Lagen vertraglich vereinbart. Die Länder und der Bund haben sich darüber hinaus darauf vereinbart, die zur Bewältigung regelmäßig wiederkehrender eigener Einsatzlagen (z. B. Fußballspiele der unterschiedlichen Fußballligen) notwendigen Kräfte grundsätzlich selbst in ausreichender Stärke vorzuhalten. Somit sind länderübergreifende Kräfteanforderungen auf besondere Einsatzlagen und den hierfür notwendigen Umfang beschränkt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12902 2 Nordrhein-Westfalen kommt seinen vertraglichen Verpflichtungen nach. Gleichwohl wird das Land Nordrhein-Westfalen Amtshilfeersuchen noch restriktiver prüfen und Unterstützungsersuchen nur im Rahmen der zwingenden Erforderlichkeit entsprechen. Die gegenseitigen Unterstützungsleistungen der Länder und des Bundes umfassen regelmäßig nicht nur die Anforderung von Bereitschaftspolizeihundertschaften (BPH), sondern auch anderer Einheiten der Bereitschaftspolizei (u. a. Abteilungsführungen sowie Technische Einsatzeinheiten ). Um einen repräsentativen und ganzheitlichen Überblick über den Unterstützungsumfang zu gewährleisten, werden daher in den nachfolgenden Darstellungen entgegen der Fragestellung nicht nur die Unterstützungsleistungen durch Bereitschaftspolizeihundertschaften , sondern aller Bereitschaftspolizeieinheiten aufgeführt. 1. Wie oft wurden Einsatzhundertschaften der Polizei NRW von 2010 bis heute in andere Bundesländer entsandt? (Bitte jeweils unter Angabe der anfordernden Bundesländer nach Jahren getrennt aufschlüsseln.) In den Jahren 2010 bis 2016 wurden andere Länder durch Einheiten der Bereitschaftspolizei des Landes Nordrhein-Westfalen1 wie folgt unterstützt: Jahr Anzahl 2 anforderndes Land3 2010 20 Baden-Württemberg (1), Bayern (1), Berlin (3), Brandenburg (2), Bremen (1), Hessen (1), Mecklenburg-Vorpommern (1), Niedersachsen (4), Sachsen (4), Thüringen (2) 2011 27 Bayern (1), Berlin (4), Brandenburg (1), Bremen (1), Hamburg (2), Hessen (2), Mecklenburg -Vorpommern (1), Niedersachsen (4), Rheinland-Pfalz (1), Sachsen (4), Sachsen -Anhalt (2), Schleswig-Holstein (2), Thüringen (2) 2012 17 Baden-Württemberg (2), Bayern (1), Berlin (5), Hamburg (1), Hessen (2), Rheinland- Pfalz (1), Sachsen (2), Sachsen-Anhalt (2), Thüringen (1) 2013 20 Bayern (2), Berlin (6), Hessen (1), Niedersachsen (2), Rheinland-Pfalz (1), Sachsen (2), Sachsen-Anhalt (2), Thüringen (4) 2014 11 Bayern (1), Berlin (3), Niedersachsen (2), Rheinland-Pfalz (1), Sachsen (2), Sachsen- Anhalt (2) 2015 39 Bayern (1), Berlin (7), Hamburg (1), Hessen (3), Niedersachsen (2), Sachsen (17), Sachsen-Anhalt (4), Schleswig-Holstein (2), Thüringen (2) 20164 5 Berlin (3), Niedersachsen (1), Sachsen (1) 1 BPH, Abteilungsführungen, Technische Einsatzeinheiten 2 Anzahl der nordrhein-westfälischen Unterstützungseinsätze nach Verwaltungsabkommen 3 Klammervermerke bezeichnen die Anzahl der Unterstützungseinsätze je Land 4 bis 21.08.2016 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12902 3 2. Wie viele Arbeitsstunden sind bei Einsätzen der Einsatzhundertschaften der Polizei NRW außerhalb Nordrhein-Westfalens von 2010 bis heute angefallen? (Bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln.) Im Rahmen länderübergreifender Unterstützungseinsätze wurden durch die Einheiten der nordrhein-westfälischen Bereitschaftspolizei1 nachfolgende Personalstunden geleistet: Jahr Personalstunden der Bereitschaftspolizei NRW zur Bewältigung von Einsätzen außerhalb NRW 2010 491.114 2011 588.394 2012 225.538 2013 216.634 2014 144.405 20155 761.436 20166 86.279 3. Wie viele Anfragen anderer Bundesländer auf Entsendung von Einsatzhundertschaften der Polizei NRW wurden seit Anfang des Jahres 2016 abgelehnt? (Bitte auch die Anzahl der Ablehnungen in den entsprechenden Vorjahreszeiträumen seit 2010 angeben.) Nordrhein-Westfalen sieht von der Unterstellung von Kräften bzw. der Zuweisung von Führungs - und Einsatzmitteln in der Regel dann ab, wenn eine Unterstützung durch nordrheinwestfälische Einheiten aufgrund vorrangiger eigener Einsatzanlässe nicht möglich war oder grundsätzlich nicht angezeigt ist. So erfolgt bei wiederkehrenden Einsatzanlässen (wie beispielsweise Fußballspiele der unterschiedlichen Ligen), für die die Länder vereinbart haben, eigene Kräfteressourcen grundsätzlich selbst vorzuhalten, grundsätzlich keine Unterstützung. Darüber hinaus war eine Unterstützung durch nordrhein-westfälische Kräfte auch dann nicht erforderlich, wenn die Bedarfe bereits durch andere Länder bzw. den Bund gedeckt werden konnten oder Ersuchen bereits an explizit bezeichnete (beispielsweise benachbarte) Länder gerichtet wurden. 5 mitursächlich für die hohen Personalstunden sind die Einsatzanlässe PEGIDA (Sachsen) und der G7-Gipfel in Elmau (Bayern) 6 bis 30.06.2016 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12902 4 Jahr Gesamtanzahl der länderübergreifenden Unterstützungsein - sätze bundesweit Anzahl der nordrheinwestfälischen Unterstützungseinsätze in anderen Ländern Anzahl der Einsätze nach Verwaltungsvereinbarung , bei denen NRW unterstützt wurde Differenz 2010 122 20 3 99 2011 121 27 6 88 2012 113 17 4 92 2013 110 20 5 85 2014 143 11 4 128 2015 209 39 8 162 20167 118 5 5 108 Hinweis zur Darstellung der Tabelle: Länderübergreifende Unterstützungseinsätze werden durch das Bundesministerium des Innern statistisch zentral erfasst. Die vorhergehende Tabelle stellt nach Abzug der Unterstützungsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen (siehe Antwort zu Frage 1) und der NRW gewährten Unterstützung (siehe Antwort zu Frage 4) die Anzahl der Einsatzanlässe dar, bei denen eine Kräfteunterstellung durch nordrhein-westfälische Einheiten aufgrund vorrangiger eigener Einsatzanlässe nicht möglich war, grundsätzlich nicht angezeigt erschien oder letztlich nicht erforderlich war. 4. Wie oft hat die Polizei NRW von 2010 bis heute Einsatzhundertschaften der Polizeien anderer Bundesländer angefordert (Bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln .) Das Land Nordrhein-Westfalen wurde durch andere Länder bzw. den Bund wie folgt unterstützt : 7 bis 21.08.2016 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12902 5 Jahr Anzahl der Unterstützungseinsätze nach Verwaltungsvereinbarung , bei denen NRW unterstützt wurde Unterstützende Länder bzw. Unterstützung durch den Bund8 2010 3 Baden-Württemberg (1), Bayern (3), Bremen (1), Bundespolizei (2), Hessen (3), Niedersachsen (1), Rheinland-Pfalz (3), Sachsen (2), Thüringen (1) 2011 6 Bayern (1), Bremen (1), Bundespolizei (2), Hamburg (1), Hessen (2), Niedersachsen (4), Rheinland-Pfalz (3), Sachsen (3), Sachsen -Anhalt (1), Saarland (1), Schleswig-Holstein (1), 2012 4 Bayern (1), Berlin (1), Bundespolizei (3), Niedersachsen (3), Rheinland-Pfalz (2), Hessen (1), Sachsen (1) 2013 5 Bayern (1), Bremen (1), Bundespolizei (2), Hamburg (1), Hessen (1), Niedersachsen (3), Mecklenburg-Vorpommern (1), Rheinland -Pfalz (2), Sachsen (1), Schleswig-Holstein (1), Thüringen (1) 2014 4 Bundespolizei (4) 2015 8 Baden-Württemberg (1), Bayern (2), Bremen (1), Bundespolizei (4), Hamburg (1), Hessen (4), Mecklenburg-Vorpommern (1), Niedersachsen (3), Rheinland-Pfalz (2), Saarland (1) 20169 5 Baden-Württemberg (1), Bayern (2), Berlin (2), Brandenburg (1), Bremen (2), Bundespolizei (3), Hamburg (1), Hessen (3), Mecklenburg -Vorpommern (1), Niedersachsen (2), Rheinland-Pfalz (2), Saarland (1), Sachsen (2), Sachsen-Anhalt (1), Schleswig-Holstein (1), Thüringen (2) 8 Klammervermerke bezeichnen die Anzahl der Unterstützungseinsätze je Land 9 bis 21.08.2016 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12902 6 5. Wie oft wurden entsprechende Kräfteanforderungen der Polizei NRW von anderen Bundesländern seit 2010 abgelehnt? (Bitte jeweils unter Angabe der ablehnenden Bundesländer nach Jahren getrennt aufschlüsseln.) Grundsätzlich wurde Ersuchen des Landes Nordrhein-Westfalen durch andere Länder entsprochen , wenn auch nicht immer im vollen Umfang. Die aufgeführte Tabelle der Antwort zu Frage 4 stellt die Unterstützungsleistungen der anderen Länder und des Bundes für Nordrhein- Westfalen dar. Länder die nicht aufgeführt sind, stellten entweder aufgrund eigener Einsatzanlässe keine Kräfte oder weil der Bedarf für den Einsatzanlass bereits durch andere Länder gedeckt wurde. Selbiges gilt für die Kräfte des Bundes. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12902