LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12927 14.09.2016 Datum des Originals: 14.09.2016/Ausgegeben: 19.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5072 vom 25. August 2016 des Abgeordneten Frank Herrmann PIRATEN Drucksache 16/12754 Werden in Nordrhein-Westfalen Systeme zur Erfassung von Kfz-Kennzeichen im Straßenverkehr eingesetzt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Systeme zur Erfassung von Kfz-Kennzeichen waren schon wiederholt Gegenstand von Diskussionen im Landtag von Nordrhein-Westfalen. Ob zur ‚Abwehr schwerwiegender Gefahren‘ oder zur ‚Bekämpfung von Wohnungseinbruchdiebstahl‘, der Einsatz von Kennzeichenscanning wurde oft als unbedingt notwendiges Fahndungsinstrument dargestellt. Der konkrete Einsatz von Kfz-Kennzeichenlesesystemen wurde jedoch bisher von Seiten der Landesregierung nicht bestätigt. In einer Großen Anfrage der CDU aus dem Landtag von Baden-Württemberg vom 29.04.2015 (Drucksache 15 / 6816) antwortet die dortige Landesregierung auf die Frage, in welchen anderen Bundesländern nach ihrer Kenntnis automatische Kennzeichenlesesysteme genutzt würden, dass nach ihrem Kenntnisstand in Nordrhein-Westfalen entsprechende Systeme eingesetzt würden. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5072 mit Schreiben vom 14. September 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr beantwortet. 1. Wie setzen nordrhein-westfälische Sicherheitsbehörden Kennzeichenlesesysteme für Kfz-Kennzeichen ein? (Bitte geben Sie die jeweilige Behörde, den Einsatzzweck und die Dauer des Einsatzes an) Der Einsatz automatischer Kennzeichenerkennungssysteme (AKS) in Nordrhein-Westfalen erfolgt individuell und einsatzanlassbezogen zur Strafverfolgung auf der Basis einer staatsanwaltschaftlichen Anordnung, respektive eines richterlichen Beschlusses gemäß den LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12927 2 rechtlichen Grundlagen der Strafprozessordnung. Im Jahr 2014 gab es keinen Einsatz, im Jahr 2015 zwei aufgrund eines Tötungsdeliktes bzw. wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ein Einsatz zur Gefahrenabwehr scheidet mangels gesetzlicher Regelung im nordrheinwestfälischen Polizeigesetz aus. 2. Welche Ergebnisse wurden bisher durch den Einsatz von Kennzeichenlesesystemen erzielt? (Bitte nach den in Frage 1 genannten Einsätzen aufschlüsseln) Der Einsatz des AKS erfolgt ermittlungsunterstützend und trägt dadurch zu einem Gesamtermittlungsergebnis bei. 3. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgten die Einsätze? (Bitte nach den in Frage 1 genannten Einsätzen aufschlüsseln) Siehe Antwort zur Frage 1. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Absicht von Bundesinnenminister Thomas de Maizière, der Bundespolizei die Befugnis zu verschaffen, mit Kennzeichenlesesystemen Fahndungsausschreibungen im fließenden Verkehr abgleichen zu können? Zu Absichten und Entscheidungen der Bundesregierung gibt die Landesregierung keine Stellungnahme ab. 5. Wie beurteilt die Landesregierung die langfristigen Auswirkungen auf die Bevölkerung, wenn Autofahrer jederzeit damit rechnen müssen, dass das Kennzeichen ihres Fahrzeugs, auch ohne bei einer Geschwindigkeitsübertretung ‚geblitzt‘ zu werden, ohne es zu merken erfasst, gespeichert und mit weiteren Daten verglichen wird? Die Beantwortung der Frage erfordert eine spekulative Annahme. Vor diesem Hintergrund wird durch das Ministerium für Inneres und Kommunales keine Bewertung vorgenommen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12927