LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12932 14.09.2016 Datum des Originals: 14.09.2016/Ausgegeben: 19.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5069 vom 23. August 2016 des Abgeordneten Thomas Nückel FDP Drucksache 16/12748 Wann werden die kommunalwahlrechtlichen Folgen aus dem RVR-Gesetz gezogen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Gesetz über den Regionalverband Ruhr wurde 2015 mit den Stimmen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen auf eine neue Grundlage gestellt (vgl. Plenarprotokoll 16/83). Ein zentraler Punkt im neuen RVR-Gesetz ist die Einführung einer Direktwahl der Verbandsversammlung des RVR (auch Ruhrparlament genannt). Die Wahl soll am Tag der Kommunalwahlen 2020 erfolgen. Die Wähler werden dazu einen weiteren Stimmzettel erhalten. Die Regionaldirektorin des RVR, Karola Geiß-Netthöfel, hat in einem in der WAZ-Ausgabe vom 15. August 2016 Anpassungen des Kommunalwahlgesetzes eingefordert. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5069 mit Schreiben vom 14. September 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Von welchen konkreten Kosten geht die Landesregierung für die Wahl des Ruhrparlamentes aus? (Bitte detailliert ausführen.) Da eine Direktwahl der Verbandsversammlung des RVR in der Vergangenheit nicht stattgefunden hat und erstmals für den Herbst 2020 ansteht, können deren konkrete Kosten derzeit noch nicht beziffert werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12932 2 2. Welche Kosten wird davon das Land Nordrhein-Westfalen tragen und welche der RVR selbst? Die Wahl der Verbandsversammlung des RVR - nach § 2 Absatz 1 RVRG ein Gemeindeverband in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung - gehört zu den Kommunalwahlen. Nach dem Kommunalwahlrecht ist für Kommunalwahlen eine Kostenerstattung durch das Land, anders als bei Bundestags- oder Landtagswahlen , nicht vorgesehen. Vielmehr bestimmt § 47 Satz 1 KWahlG, dass jedes Wahlgebiet die Kosten der Wahl seiner Vertretung trägt. Folglich wird der RVR die Kosten für die Wahl seiner Verbandsversammlung selbst zu tragen haben. 3. Inwiefern muss der RVR vor der Wahl ein eigenes Wahlamt einrichten? Kommunalwahlen werden durch weitgehend unabhängige und weisungsfreie Wahlorgane - den/die für das jeweilige Wahlgebiet zuständige/n Wahlleiter/in, den Wahlausschuss und die Wahlvorstände - vorbereitet und durchgeführt (vgl. § 2 KWahlG). Die Wahlorgane werden durch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (Gemeindeverwaltungen) nach § 4 KWahlO in vielfältiger Weise unterstützt. Der Landesgesetzgeber wird über die grundsätzliche Anwendung dieser Regelungen auch auf die Wahl der Verbandsversammlung des RVR und etwaige verbandsspezifische Ausprägungen zu entscheiden haben. 4. Inwiefern kann diese Aufgabe auch durch ein Wahlamt einer der Mitgliedskommunen des RVR übernommen werden? (Bitte detailliert angeben.) Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Welche konkreten Anpassungen sind im Kommunalwahlgesetz vorzunehmen? (Bitte detailliert und zeitpunktbezogen angeben.) Nach den bisherigen Überlegungen soll das Kommunalwahlgesetz (und nachfolgend auch die Kommunalwahlordnung) nach der Landtagswahl 2017 und rechtzeitig vor den nächsten allgemeinen Kommunalwahlen im Herbst 2020 überprüft und novelliert werden. Bei dieser Anpassung wird auch die Direktwahl der Verbandsversammlung des RVR im Kommunalwahlgesetz zu verankern sein. Eine Fixierung konkreter Änderungsvorschläge seitens der Landesregierung setzt den vorherigen fachlich-politischen Austausch mit Parteien, Kommunalen Spitzenverbänden und hier nicht zuletzt den Vertreter(inne)n des RVR voraus, der zu gegebener Zeit initiiert werden wird. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12932