LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12939 15.09.2016 Datum des Originals: 15.09.2016/Ausgegeben: 20.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5107 vom 2. September 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12868 Berlins Innensenator will Taser im Polizeialltag testen. Werden nun Elektroimpulswaffen auch in NRW endlich getestet? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Berliner Polizei soll mit Elektroschockwaffen, sogenannten Tasern, ausgestattet werden. Innensenator Frank Henkel stellte seine Pläne in dieser Woche vor. Schon mehrfach habe ich die Landesregierung nach dem Einsatzmittel befragt und zumindest um eine Erprobung bei der Polizei gebeten (Vgl.: KAs 1909, 2650, 2651 und 4834). Im Gegensatz zum Pfefferspray besteht durch Taser keine Gefahr für die Polizeibeamten, sich versehentlich selbst zu verletzen. Außerdem könnten sie sich mit dem Elektroschocker wesentlich besser gegen alkoholisierte oder unter Drogen stehende Angreifer verteidigen. Gleichzeitig birgt das Einsatzmittel erheblich weniger Gefahren für schlimme Verletzungen als die Dienstpistole. Obwohl die Forderung nach Elektroimpulswaffen, kurz Taser, für Streifenbeamte immer lauter wird, etwa seitens der Deutschen Polizeigewerkschaft und des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, will die rot-grüne Landeregierung sie bisher nur den Spezialeinsatzkommandos (SEK) zugestehen. Beamte im Wechseldienst sollen die Geräte nicht bekommen. Die Landesregierung hat sich seit Jahren keinen Schritt weiterbewegt. Vor dem Hintergrund, dass die Gewalt und der Widerstand gegen Polizeibeamte in letzter Zeit immer mehr zugenommen haben, ist das unverantwortlich. Der Innenminister verweigert seinen Polizistinnen und Polizisten, die im täglichen Einsatz Leib und Leben riskieren, bisher ein hilfreiches zusätzliches Einsatzmittel. Die Polizei hat nichts vergleichbar Effektives. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12939 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5107 mit Schreiben vom 15. September 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wird die Landesregierung Elektroimpulswaffen für Polizeibeamte im Wechseldienst einführen bzw. testen? 2. Wenn ja: Wie sieht der Zeitplan zur Umsetzung aus? 3. Wenn Nein: Warum werden Elektroimpulswaffen nicht, insbesondere auch vor dem Hintergrund zunehmender Angriffe auf Polizisten und dem Beispiel Berlins, von der Landesregierung angeschafft? 4. Wenn Nein: Welche ideologischen Gründe gibt es gegen den Einsatz von Elektroimpulswaffen? Die Fragen 1- 4 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Zu diesen Fragen wurde bereits in der Antwort der Landesregierung vom 27.06.2016 auf die Kleine Anfrage 4834 Stellung genommen (Drs.16/12320). 5. Beabsichtigt die Landesregierung, die Einsatzmittel für Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen zu ergänzen? (Wenn ja, bitte konkrete Maßnahmen und Zeitpläne erläutern) Die bereits guten Standards im Bereich der Einsatzmittel für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in NRW werden ständig überprüft und - soweit erforderlich - angepasst. Aktuell befinden sich z. B. die neuen Schutzwesten mit höherer Schutzwirkung in koordinierter Auslieferung an die Polizeibehörden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12939