LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12945 15.09.2016 Datum des Originals: 15.09.2016/Ausgegeben: 20.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5059 vom 15. August 2016 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/12733 Personalsituation der Kreispolizeibehörde Euskirchen zur Bekämpfung von Einbruchskriminalität Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 4. August 2016 bilanzierte die Kölnische Rundschau in einem Artikel, dass es hinsichtlich der Wohnungseinbrüche in NRW zu einer Verschiebung der Straftaten von den Großstädten weg hin zu ländlichen Regionen kommt. Dies ist zumindest die Bilanz des ersten Halbjahres 2016, die eine extrem uneinheitliche Entwicklung in NRW zeigt. Auch der Kreis Euskirchen ist zu den Flächenkreisen zu zählen, die im Zeitraum von Januar bis Juni 2016 eine Zunahme der Wohnungseinbrüche im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen. So nahmen im Kreis Euskirchen die Wohnungseinbrüche um vier Prozent zum ersten Halbjahr 2015 zu. Damit der Staat einer seiner originären Aufgaben, dem Schutz der Bürger, nachkommen kann, sind auch im Kreis Euskirchen mehr Polizisten vonnöten. Gerade in einem Flächenkreis muss es die Polizei durch Präsenz vor Ort den Kriminellen so schwer wie möglich machen, Straftaten zu begehen. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5059 mit Schreiben vom 15. September 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie sieht die konkrete Berechnung der Personalzuweisungen in der Kreispolizeibehörde (KPB) Euskirchen zum 1. September 2016 aus? Die Personalzuweisungen an die KPB des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen im Rahmen des jährlichen Nachersatz- und Versetzungsverfahrens. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12945 2 Die Grundlagen hierfür sind die Belastungsbezogene Kräfteverteilung (BKV), die von den KPB gemeldeten IST-Stärken, d. h. alle besetzten Planstellenanteile im Polizeikapitel 03 110, Stellenplan Teil I zum Stichtag 01.04.2016 sowie bekannte stärkerelevante Entwicklungen (bspw. planbare Zurruhesetzungen). Die Belastungsbezogene Kräfteverteilung (BKV) folgt dem Anspruch, dass Polizei sich dort konzentriert, wo aufgrund des Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehens die größten Anforderungen bestehen. Diesen Ansatz halte ich nach wie vor für richtig. Die BKV ist grundsätzlich in den Behörden akzeptiert. Die BKV-Zielsollstärke im Beamtenbereich der KPB hat sich seit 2010 wie folgt entwickelt: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 248 251 252 252 251 249 248 Zur Berechnung des konkreten Nachersatzbedarfs der KPB wird das im Nachersatzverfahren zur Verfügung stehende Verteilpotential im Wesentlichen so auf die KPB aufgeteilt, dass die Differenz zwischen der IST-Stärke (unter Berücksichtigung stärkerelevanter Entwicklungen) und der Berechnungsgrößen der BKV als SOLL-Stärke grundsätzlich in allen KPB gleich groß ist. Darüber hinaus werden im Versetzungsverfahren auch die Personalabgänge aufgrund von Versetzungen aus persönlichen Gründen ausgeglichen. Im Ergebnis konnten der KPB Euskirchen im diesjährigen Nachersatz- und Versetzungsverfahren insgesamt elf Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte zugewiesen werden. Des Weiteren wurden der KPB Euskirchen im Zuge des Maßnahmenpakets der Landesregierung für mehr Innere Sicherheit und bessere Integration vor Ort in diesem Jahr zwei zusätzliche Stellen für Regierungsbeschäftigte zugewiesen. Dies erfolgte mit der Intention, Möglichkeiten der Entlastung für die operative Aufgabenwahrnehmung zu generieren. Für weiterführende Informationen und Hintergründe zur BKV sowie dem Nachersatz- und Versetzungsverfahren weise ich auf die Landtagsvorlagen 15/148 aus 2010 und 16/3248 aus 2015 hin. 2. Ist in dieser Berechnung berücksichtigt, dass es sich bei dem Kreis Euskirchen um einen sogenannten Flächenkreis handelt? Die BKV berücksichtigt, neben den in der Antwort zu Frage 1 bereits aufgeführten Parametern (Entwicklung des Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehens), für die Zuweisung eines Teils des Personals (Bezirksdienst, Kriminalprävention und Verkehrsunfallprävention) auch die Einwohnerzahlen . Weitere rein quantitative Faktoren wie z.B. die Fläche einer Kreispolizeibehörde werden nicht einbezogen. 3. Falls dieser Fakt Berücksichtigung gefunden hat, in welcher Weise ist er bei der Erstellung des Personalschlüssels berücksichtigt worden? siehe Antwort zu Frage 2 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12945 3 4. Welche konkreten Auswirkungen hat oder hätte ein solcher Flächenansatz für den Personalbestand der Kreispolizeibehörde Euskirchen? Die Auswirkungen des Einbezugs der Fläche in die Berechnungen zur Personalzuweisungen wären insbesondere von Art, Umfang und ggf. Gewichtung dieses Parameters abhängig. Da derzeit keine Planungen zur Einbeziehung der Flächen in die Berechnungen für die Personalzuweisungen der KPB bestehen, können die Auswirkungen des Einbezugs, von dem alle 47 Kreispolizeibehörden betroffen wären, nicht beziffert werden. 5. Bis zum Jahr 2020 kommt es zu einer altersbedingten Fluktuation in der KPB Euskirchen . Durch welche konkreten Maßnahmen soll diesem Fakt im Rahmen der mittelfristigen Personalplanung begegnet werden? Um die Polizei in Nordrhein-Westfalen auch für die Zukunft personell gut aufgestellt zu wissen, hat die Landesregierung in den letzten Jahren bereits eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Anzahl der Polizeibeamten zu erhöhen. So wurde die Zahl der Einstellungsermächtigungen seit 2011 bereits deutlich erhöht. Diese wurden dabei zunächst von 1.100 auf 1.400, im Jahr 2015 auf 1.892 und für das Jahr 2016 auf 1.920 angehoben. Im kommenden Jahr wird mit 2.000 beabsichtigten Neueinstellungen zudem ein neuer Höchstwert erreicht werden. Diese Ausbildungsstärke soll bis zum Jahr 2023 beibehalten werden, wobei die Landesregierung langfristig eine Personalstärke von 41.000 bei der Polizei anstrebt. Hierdurch wird zum einen auf die aktuellen Herausforderungen reagiert, zum anderen aber auch der Personalkörper der Polizei in Nordrhein-Westfalen nachhaltig verjüngt und einer Reduzierung der Personalstärke durch die prognostizierten Abgänge entgegengewirkt. In welchem Umfang die Kreispolizeibehörde Euskirchen von dieser Entwicklung partizipieren wird, ist im Wesentlichen von der zukünftigen Entwicklung des Kriminalitäts- und Verkehrsunfallgeschehens in den Kreispolizeibehörden abhängig. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12945