LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12959 19.09.2016 Datum des Originals: 19.09.2016/Ausgegeben: 22.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5075 vom 23. August 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12760 Anwerbeversuche von Flüchtlingen durch Salafisten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Auf meine Frage wie viele Agitationsversuche durch Islamisten in NRW durch die Behörden registriert worden seien, antworte mir der Landesinnenminister im Mai: „Im Zusammenhang mit Politisch motivierter Kriminalität werden Daten zum Begriff „Agitation“ nicht erfasst.“ (Vgl.: Drucksache 16/11869). Die „Neue Rhein Zeitung“ berichtete in ihrer Ausgabe vom 16.08.2016: „Der Verfassungsschutz in NRW hat in jüngster Zeit deutlich weniger Versuche von Salafisten registriert, unter Flüchtlingen neue Mitglieder anzuwerben. Dies teilte das Landesinnenministerium auf Anfrage der NRZ mit.“ Der Vorgang ist in zweierlei Hinsicht bedenklich. Zum einen kommt es weiterhin zu Anwerbeversuchen durch Salafisten. Wie viele Versuche ggf. erfolgreich waren, ist nicht bekannt. Zum anderen ist die Landesregierung zum wiederholten Mal nicht ihrer Pflicht nachgekommen, das Parlament umfassend zu informieren. Der Presse werden Informationen weitergegeben, die mir als Abgeordneten vorenthalten wurden. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5075 mit Schreiben vom 19. September 2016 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12959 2 1. Wie viele Agitationsversuche durch Islamisten bzw. Salafisten hat es seit 2015 gegeben ? (Bitte auflisten nach Datum, Ort, Anwerber und dessen Organisation, sowie dem konkreten Vorgehen.) Der o.g. Begriff „Agitationsversuche“ wird bei der Beantwortung dieser Frage als auf Flüchtlinge bezogene „Anwerbeversuche“ für den Salafismus durch die salafistische Szene verstanden . Von Ende August 2015 bis zum Jahresende sind in Nordrhein-Westfalen rund 100 Hinweise auf Anwerbeversuche registriert worden, seit Jahresbeginn 2016 wurden bis Ende August zehn weitere Hinweise bekannt. Eine regionale Schwerpunktbildung ist dabei nicht festgestellt worden. Die Flüchtlinge selbst dürfen sich in und außerhalb der Landesunterkünfte frei bewegen und unterliegen diesbezüglich keiner Reglementierung, insofern ist nicht jede Kontaktaufnahme von Angehörigen des salafistischen Spektrums behördlich wahrnehmbar. Mit dem Beginn der verstärkten Migrationsbewegungen in die EU im Jahre 2015 haben salafistische Netzwerke und Personen aus dem salafistischen Umfeld Aktivitäten im Zusammenhang mit Flüchtlingen aufgenommen oder erheblich verstärkt. Nach außen wird durch salafistische Aktivisten in der Regel der Eindruck der friedlichen humanitären Hilfe vermittelt, während tatsächlich durch fundamentalistische und extremistische Salafisten Personenpotential für die eigenen Zwecke angeworben wird. Die Szene hat im angesprochenen Zeitraum zum Zweck der Anwerbung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen ein breites Spektrum an Maßnahmen ergriffen: Personen aus dem salafistischen Spektrum haben an Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge versucht, durch Ansprache und Verteilen von Geschenken eine Bindung an extremistisch beeinflusste Moscheen und Moscheevereine zu erzielen. Frauen wurden gezielt durch vollverschleierte Frauen in der Nähe von Unterkünften angesprochen und in die vorgenannten Moscheen und Moscheevereine eingeladen. Bereits bekannte Aktionsformen, wie das Verteilen von Koranen in deutscher Sprache in Innenstädten wurden um das Verteilen von Koranen in arabischer Sprache an Flüchtlingseinrichtungen erweitert. An Erstaufnahmeeinrichtungen, Flughäfen, Bahnhöfen und Notunterkünften meldeten sich vermehrt Personen aus dem salafistischen Umfeld freiwillig, um als Dolmetscher zu fungieren. Dem Salafismus verbundene Personen wurden im Rahmen von Seminaren, öffentlichen Spendenaufrufen im Internet und auf Flyern dazu aufgerufen, das Spendenaufkommen auf hier lebende Flüchtlinge zu fokussieren und zu erhöhen. Benefizveranstaltungen salafistischer Hilfsorganisationen, deren Spendenerlöse bisher vorwiegend unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe für die Konfliktparteien innerhalb Syriens, des Iraks und Afrikas gingen, wurden seit dem Beginn des verstärkten Flüchtlingszuzugs auch auf in Deutschland untergebrachte muslimische Flüchtlinge und besonders deren Kinder ausgerichtet. 2. Wie hoch wird die Dunkelziffer erfolgreicher Agitationen geschätzt? Es liegen keine Kriterien oder Anhaltspunkte für eine seriöse Benennung einer Dunkelziffer vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12959 3 3. Kann die Landesregierung ausschließen, dass in Nordrhein-Westfalen Flüchtlinge durch Salafisten angeworben und radikalisiert wurden? 4. Welche Gegenmaßnahmen hat die Landesregierung gegen die Anwerbeversuche unternommen? (Bitte konkrete Maßnahmen auflisten.) Eine Radikalisierung von Menschen, die sich in Nordrhein-Westfalen aufhalten, kann nicht ausgeschlossen werden. Deshalb hat die Landesregierung Gegenmaßnahmen im Sinne einer Doppelstrategie ergriffen, indem sie sowohl präventiv als auch repressiv handelt. Diese Doppelstrategie ist einer der Gründe für den Rückgang der Zahlen versuchter Anwerbungen. Im Rahmen der Doppelstrategie beobachtet der Verfassungsschutz NRW die Bestrebungen salafistischer Organisationen, die versuchen, Einfluss auf in Nordrhein-Westfalen schutzsuchende Menschen zu gewinnen. Darüber hinaus wurde eine Broschüre erarbeitet, die dabei unterstützen soll, salafistische Anwerbungs- und Rekrutierungsversuche in Flüchtlingsunterkünften zu erkennen und von den Angeboten seriöser Organisationen zu unterscheiden. Ergänzend stehen weitere Publikationen zum Salafismus zur Verfügung und es werden Informationsveranstaltungen durchgeführt. Dabei wurden bislang ca. 1.500 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die hauptberuflich oder ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit tätig sind, sensibilisiert . Ergänzend wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfrage 3989 (LT-Drs. 16/10324) verwiesen. 5. Warum wurde meine Frage nach Anwerbeversuchen im Mai (Drucksache 16/11869) nicht ordnungsgemäß beantwortet? Die Frage 2 der Kleinen Anfrage 4565 (LT-Drs. 16/11869) war nicht auf Anwerbeversuche, sondern auf „Agitationsversuche“ gerichtet. Der Begriff der „Agitation“ ist bei den Sicherheitsbehörden des Landes NRW nicht gebräuchlich und wurde im Sinne des Klammerzusatzes zur Frage 2 als auf Straftaten bezogen interpretiert . Solange Handlungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle liegen, werden sie statistisch nicht als Politisch motivierte Kriminalität erfasst. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12959