LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12961 19.09.2016 Datum des Originals: 19.09.2016/Ausgegeben: 22.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5062 vom 19. August 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12736 Konkrete Maßnahmen des Pilotprojektes Bund-Länder-Task Force in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen wird nach Mitteilung des MIK ein Pilotprojekt für eine Bund-Länder- Task Force stattfinden mit dem Ziel, straffällig gewordene Nordafrikaner schneller abzuschieben . Noch bestehende Probleme bei der Abschiebung sollen festgestellt, an Einzelfällen aufgezeigt und möglichst schnell behoben werden. Über die Einzelheiten befinden sich die Innenministerien von Bund und Land derzeit im Gespräch. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5062 mit Schreiben vom 19. September 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. 1. Wie soll die Zusammenarbeit zwischen Land und Bund konkret aussehen? (Bitte auch Dauer des Pilotprojektes sowie involvierte Abteilungen des MIK / Behörden nennen.) Nordrhein-Westfalen steht hinsichtlich der Verbesserung der Rückführungsverfahren und der Steigerung der Rückführungszahlen in Staaten, in die sich Rückführungen schwierig gestalten, wie zum Beispiel in einige nordafrikanische Staaten, fortlaufend im Dialog mit dem Bund. Eine im August 2016 gegründete gemeinsame Task Force unter Beteiligung u.a. des Bundesministeriums des Innern, des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW, des Auswärtigen Amtes, der Bundespolizei und der Zentralen Ausländerbehörde Köln, bedarfsweise auch weiterer Ressorts/Behörden, soll sich insoweit in einem Pilotprojekt mit einer Verbesserung der Situation zunächst für Marokko befassen. Im besonderen Fokus steht dabei eine effektivere Rückführung straffällig gewordener Ausreisepflichtiger. Die gemeinsame Task Force soll LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12961 2 die konkreten Abläufe während des Rückführungsverfahrens anhand von Einzelfällen unter Beteiligung der marokkanischen Seite analysieren, Problemfaktoren und Hindernisse identifizieren sowie möglichst schnelle Lösungen erarbeiten. 2. Welcher Zeitrahmen ist künftig für Abschiebungen in nordafrikanische Länder vorgesehen? (Bitte auch bisherigen durchschnittlichen Zeitrahmen angeben.) Nordrhein-Westfalen nutzt die derzeit weiterhin eingeschränkten Möglichkeiten der Rückführung von Ausreisepflichtigen in diese Staaten möglichst effektiv: In diesem Jahr wurden zum Stichtag 31. Juli 2016 insgesamt 62 Abschiebungen von marokkanischen Staatsangehörigen vorgenommen, davon 25 nach Marokko, 65 Abschiebungen von algerischen Staatsangehörigen, davon 25 nach Algerien sowie 6 von tunesischen Staatsangehörigen , davon 4 nach Tunesien (Quelle: Bundespolizei). Aufgrund der Vielgestaltigkeit möglicher Hindernisse lässt sich ein valider durchschnittlicher Zeitrahmen für Abschiebungen im Einzelfall nicht benennen. So beläuft sich beispielweise die Zahl der bei marokkanischen Behörden insgesamt anhängigen Passersatzpapierverfahren aus Nordrhein-Westfalen als Voraussetzung einer Abschiebungsmaßnahme auf mehr als 400. Dabei beträgt die Verfahrensdauer im Einzelfall zwischen 3 Monaten und mehreren Jahren. Nordrhein-Westfalen nimmt zusätzlich auch die neuen, seit März 2016 bestehenden Möglichkeiten der Identifizierung durch Marokko intensiv in Anspruch. Letztlich hängt die Anzahl resultierender möglicher Rückführungen aber notwendig von der unterschiedlichen Dauer und Frequenz erfolgreicher Identitätsprüfungen sowie von der anschließenden Ausstellung von Reisedokumenten durch die marokkanischen Stellen ab. Rückführungen nach Marokko sind erst nach erfolgreichem Passersatzpapierverfahren und derzeit allein auf Linienflügen möglich. Sie scheitern, vor allem bei gewaltbereiten Personen, aber oftmals am Störungsverhalten und am Widerstand der Betroffenen. In solchen Fällen verweigert der verantwortliche Flugkapitän kurzerhand die Mitnahme. Auch akzeptieren die Linienfluggesellschaften auf Linienflügen in der Praxis nur 1-2 Personen plus ggf. notwendige Sicherheitsbegleitung pro Flug. Erst Sammelcharter würden es daher ermöglichen, Rückführungen auch in dieser Hinsicht erfolgversprechender organisieren zu können. Ziel des gemeinsamen Pilotprojekts ist eine Verbesserung und Beschleunigung der verschiedenen Prozesse, insbesondere für straffällig gewordene Ausreisepflichtige. 3. Inwieweit sieht das Pilotprojekt eine Zusammenarbeit mit der Justiz vor? (Bitte angeben, ob Gespräche über Abschiebungen nach geringerem Strafmaß als bisher geplant sind.) Das Verhältnis zur Justiz ist bei Ausweisungen und Abschiebungen durch § 72 Abs. 4 Aufenth G und § 456 a StPO gesetzlich geregelt. Zur Herstellung des Einvernehmens der Staatsanwaltschaft erfolgt im konkreten Fall eine Kontaktaufnahme durch die verantwortlichen Stellen . Bei Bedarf können im Rahmen der Task Force auch weitere Ressorts oder Behörden einbezogen werden (s. Antwort auf Frage 1). 4. Welche weiteren konkreten Maßnahmen sieht das Pilotprojekt vor? Insoweit wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12961 3 5. Wann wird mit der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Pilotprojekt gerechnet? Insoweit wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12961