LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12967 19.09.2016 Datum des Originals: 19.09.2016/Ausgegeben: 22.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5051 vom 16. August 2016 der Abgeordneten Simone Brand PIRATEN Drucksache 16/12717 Wieso gab es keinen Schutz für eine besonders schutzbedürftige Frau in der Landesunterkunft in Burbach? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der WDR berichtete am Freitag, dem 12.08., über die mutmaßliche Entführung einer Schutzbedürftigen aus der NRW-Landesunterkunft in Burbach. In den Anfragen 16/12550 und 16/12558 habe ich schon einige Fragen zu den aktuellen Vorwürfen an die Landesregierung gerichtet. Durch die Recherche des WDR, des Vereins Refugee Welcome Bonn, der Piratenfraktion und einer freien Journalistin kamen neue Details ans Tageslicht. Das mutmaßliche Entführungsopfer ist zugleich auch schon Betroffene in einem Fall von Menschenhandel nach Schweden. Dies war den zuständigen Behörden bekannt. Die Betroffene ist u. a. auch deshalb Zeugin in einem Strafverfahren wegen Menschenhandels, weswegen ihr auch eine Duldung zugesprochen wurde. Dennoch wurde sie in verschiedenen Massenunterkünften – zunächst in Burbach und dann auf einem Flüchtlingsschiff in Dortmund – untergebracht, und erst die Intervention verschiedener NGOs konnte dafür sorgen, dass die Schutzbedürftige nun adäquat und geschützt untergebracht ist. Des Weiteren wurden viele Indizien, die die Aussagen der Zeugin (und weiterer Zeugen) stützen, nur durch die intensive Recherche der oben angegebenen Gruppen bekannt und eben leider nicht durch die nach Bekanntwerden der Vorfälle tätig gewordene Task Force der Bezirksregierung Arnsberg. Die Zeugen dieser schwerwiegenden Vorwürfe wurden zudem aus der Unterkunft in Burbach geworfen. Außerdem wird dem Zeugen A. M. eine kommunale Zuweisung nach § 49 II Asylgesetz verwehrt . Beim Verfahren wegen der Misshandlungsvorfälle 2014 in Burbach stellte es sich als schwierig heraus, Opfer und Zeugen zu finden, da viele von ihnen bereits abgeschoben wurden oder in die Herkunftsländer zurückgekehrt waren. Bei der Schwere der neuen Vorwürfe gegen Mitarbeiter der Landesunterkunft in Burbach besteht erneut dringender Aufklärungsbedarf , was die Anwendung des § 49 II Asylgesetz für Zeugen nahelegen könnte. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12967 2 Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5051 mit Schreiben vom 19. September 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Warum wurde die betroffene Schutzbedürftige über Monate hinweg in nicht adäquaten Sammelunterkünften untergebracht, obwohl die EU-Aufnahmerichtlinie seit Juli 2015 in Kraft ist und daher Opfern von Menschenhandel eine an ihrem Bedarf ausgerichtete Unterkunft zusteht? Nach Hinweisen auf eine besondere Schutzbedürftigkeit am 16.12.2015 wurde die Frau in einem besonderen Bereich untergebracht und von der Bezirksregierung Arnsberg zeitnah der Stadt Dortmund zugewiesen, um dort der Mitternachtsmission zugeführt werden zu können. Bei der Mitternachtsmission handelt es sich um eine spezialisierte Beratungsstelle für von Menschenhandel betroffene Frauen und Mädchen. 2. Warum war an der nach Bekanntwerden der Vorfälle zur Aufklärung eingerichteten Taskforce der Bezirksregierung die seit Kurzem bestehende überregionale Beschwerdestelle nicht von Anfang beteiligt, sondern wurde erst durch Hinweis und Nachfrage der Piratenfraktion schließlich unterrichtet? Die überregionale Beschwerdestelle wurde nicht beteiligt, weil die Information über die besondere Schutzbedürftigkeit der Frau von einer dritten außerhalb des Konzepts zum Beschwerdemanagement stehenden Person an die Bezirksregierung am 16.12.2016 herangetragen worden ist. Im Übrigen verweise ich zu den vorgesehenen Beteiligungs- und Informationswegen auf den Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales „Planungsstand bezüglich neuer Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber und aktuelle Situation in den Einrichtungen“ in der Sitzung des Innenausschusses am 26. März 2015, in dem u.a. das Konzept des Beschwerdemanagements vorgestellt wurde. 3. Wieso findet nach Auffassung der Landesregierung § 49 II Asylgesetz für eventuelle Zeugen von Straftaten, z. B. die jetzigen neuen Verdachtsfälle aus Burbach, keine Anwendung? Sofern konkrete Gründe im Sinne des § 49 Absatz 2 AsylG vorliegen, die eine Verpflichtung der Wohnsitznahme in einer Aufnahmeeinrichtung beenden können, werden diese bei der Entscheidungsfindung selbstverständlich berücksichtigt. 4. Stimmt es, dass die Betreiber der Landesunterkünfte die Sicherheitsdienste selbst auswählen und kontrollieren? (Bitte erläutern) Aktuell erfolgt die Beauftragung eines Sicherheitsunternehmens in der Regel über das jeweilige Betreuungsunternehmen am Standort der Unterbringungseinrichtung, welches Vertragspartner des Landes NRW ist. Nach Abschluss der jetzt aktuellen Ausschreibungsverfahren soll das Sicherheitsunternehmen zukünftig unmittelbar an die jeweils beauftragende Bezirksregierung gebunden werden. Eine Kontrolle der Sicherheitsdienste erfolgt aber schon heute durch die mobilen Kontrollteams der Bezirksregierungen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12967 3 5. Welche Sicherheitsdienste waren seit dem 1. Oktober 2014 in den Landesunterkünften tätig? (Bitte nach Unterkunft, Betreiber und Sicherheitsdienst aufschlüsseln ) Zur Beantwortung der Frage verweise ich auf die Tabelle in der Anlage, die Auskunft über die in Landesregeleinrichtungen (EAE und ZUE) eingesetzten Betreuungs- und Sicherheitsdienste gibt. Eine Übersicht über die Betreuungs- und Sicherheitsdienste in den seit 2015 insbesondere von den Kommunen für das Land teilweise nur temporär betriebenen Notunterkünften liegt der Landesregierung nicht vor. 1 Betreiber ARNSBERG EAE EAE Bad Berleburg BEWA DRK EAE Burbach bis 30.04.15 SET; dann BEWA bis 08.10.14 EHC, dann DRK EAE Dortmund-Buschmühle SET EHC EAE Dortmund-Hacheney SET EHC EAE Unna-Massen Samson DRK ZUE ZUE Hamm Kötter Malteser ZUE Hemer Samson Malteser ZUE Meschede Kötter Malteser ZUE Möhnesee Kötter Malteser ZUE Olpe BEWA DRK ZUE Rüthen PMC Stadtlohn Johanniter ZUE Straelen BEWA DRK ZUE Wickede Kötter Malteser DETMOLD EAE Bielefeld / Böllhofhallen ADU ASB Bielefeld / Südring Prodiac Hotelbetriebsgesellschaft Südring ZUE ZUE Detmold ADU ASB ZUE Oerlinghausen KWS Johanniter ZUE Bielefeld ADU ASB ZUE Bad Driburg Freestage Kolping ZUE Borgentreich Kötter Malteser ZUE Harewood BEWA/ ab 01.07.16 SWS DRK/ ab 01.07.16 EHC Düsseldorf EAE Essen (Kutel) SET GmbH European Homecare GmbH Mönchengladbach-Rheindahlen (JHQ) OK Security European Homecare GmbH ZUE SicherheitsdienstEinrichtungen Seite 1 von 3 2 Duisburg (Barbara Hospital) Kötter IPG Marketing und Vetriebsgesellschaft mbH Essen (Optipark) SET GmbH European Homecare GmbH Kerken-Stenden BEWA Security DRK-Kreisverband Lippe Neuss (Alexianerkrankenhaus) SET GmbH European Homecare GmbH Willich I - Bahnstraße 26 SET GmbH European Homecare GmbH Straelen-Herongen BEWA Security Aufgegebene Einrichtung Rees I - Groiner Kirchweg 4 (Drogenfachklinik "Horizont") Kötter Malteser Hilfsdienst e. V. Rheinberg I - Rheinberger Straße 375 (Orsoy) Kötter IPG Marketing und Vetriebsgesellschaft mbH Niederkrüchten I - Roermonder Straße BEWA Security European Homecare GmbH Wuppertal IV - Bockmühle 16 - 24 (Art-Hotel) MSS Sicherheitsdienst GbR Malteser in Wuppertal Ratingen II - Daniel-Goldbach-Str. 25 (Cemex/Readymix) Rheinische Sicherheitsdienste (RDS) GmbH Co KG European Homecare GmbH Viersen (Tengelmann/Kaisers) MSS Sicherheitsdienst GbR European Homecare GmbH Düsseldorf IV (Messehalle 18) MSS Sicherheitsdienst GbR ZOF - ZukunftsOrientierteFörderung e. V. Düsseldorf I - Roßstr. 68 (ehem. SET GmbH Die Johanniter Landesverband Düsseldorf V - Bergerallee 23 (Behrensbau) MTS Security GmbH ZOF - ZukunftsOrientierteFörderung e. V. Heiligenhaus I - Am Sportfeld 5 bis 01.04.2016 JPS Sicherheitsdienste GmbH MSS Sicherheitsdienst GbR European Homecare GmbH Hilden II - Nordstr. 12a Heckermann Objektschutz GmbH &Co. KG DRK Kreisverband Düsseldorf e. V. Mönchengladbach I - Am Nordpark 299 Schmitz Security GmbH European Homecare GmbH Solingen I - Goerdelerstraße 24-26 Auberger UnternehmensgruppeGmbH European Homecare GmbH Solingen VI - Monhofer Str. 25 Pro Secure e.K. DRK Kreisverband Düsseldorf e. V. Weeze I - Euregio-Park 45b (H-Blöcke) SET GmbH DRK Kreisverband Lippe Weeze II - Nordring / Klever Tor (Hangar) dnl group DRK Kreisverband Düsseldorf e. V. Köln EAE Bonn II dnl group DRK Nordrhein ZUE Euskirchen I MTS ZOF Seite 2 von 3 3 Wegberg Auberger Security Johanniter Kerpen II Backup Concept EHC Königswinter /Außenstelle ZUE Bonn für Vulnerable) BEWA Security DRK Westfalen Bonn I DRK Westfalen BEWA Düren II WWS Schutz und Sicherheit GmbH Malteser Euskirchen II ESA Security DRK Linnich Stöltin Security & Service EHC Schleiden I ESA Kall DRK Simmerath I MTS ZOF Kall MTS ZOF Köln II SET Johanniter Kreuzau I / Vulnerable NU Security S&C GmbH Sankt Augustin I SSET EHC MÜNSTER ZUE ZUE Schöppingen S.E.T. GmbH Security & Event Team European Homecare GmbH Seite 3 von 3 Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12967