LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12969 20.09.2016 Datum des Originals: 19.09.2016/Ausgegeben: 23.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5060 vom 16. August 2016 des Abgeordneten Klaus Voussem CDU Drucksache 16/12734 Planungsstand zum Neubau der Leverkusener Brücke -Tunnel oder Stelze? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zurzeit steht noch nicht fest, ob zwischen dem Leverkusener Kreuz und der neuen A1-Rheinbrücke eine große Stelzenbrücke oder ein Tunnel gebaut wird. Von der Kommunalpolitik in Leverkusen wird gefordert, diesen A1-Ausbau nur durch einen Tunnel und nicht über die geplante Stelzenbrücke durchzuführen. Laut Aussage des Landesbetriebs Straßen.NRW sollte die notwendige Machbarkeitsstudie für die Tunnel-Lösung Mitte des Jahres 2016 vorliegen. Medienberichten zufolge hatte der Landesbetrieb Straßen.NRW im Februar 2016 bekannt gegeben, dass es noch keine Variantenvorentscheidung gebe, das heißt entweder Hochlage (also Stelze) oder die Tieflage mit Teilabdeckung (Wirkung wie ein Tunnel). Ferner gab der Landesbetrieb Straßen.NRW im Februar 2016 bekannt, dass vor dem Neubau der Stelzenfahrbahnen auf jeden Fall die A1-Rheinbrücke gebaut werde. Demnach solle die erste Brückenhälfte voraussichtlich 2017 bis 2020 gebaut werden. Die zweite Hälfte soll nach dem Abriss der alten Brücke voraussichtlich zwischen 2020 und 2023 folgen. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5060 mit Schreiben vom 19. September 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet . 1. Wann wird die Machbarkeitsstudie zur sogenannten Tunnel-Lösung zwischen dem Leverkusener Kreuz und der A1-Brücke vorliegen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12969 2 2. Welche Variante zwischen dem Leverkusener Kreuz und der A1-Brücke möchte die Landesregierung realisieren – Tunnel oder Stelze? Die Machbarkeitsstudie ist zurzeit noch in der Endbearbeitung durch den Landesbetrieb Straßenbau . In die anschließende Gesamtabwägung und Entscheidung sind noch Ergebnisse aus der laufenden Untersuchung zu Gefahrguttransporten im Auftrag der Stadt Leverkusen einzubeziehen . 3. Welche Variante hatte die Landesregierung im Vorfeld der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 dem Bundesverkehrsministerium gemeldet? Für den BVWP wurde zunächst die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zum Immissions- und Umweltschutz günstigste Variante gemeldet. Der Bund weist darauf hin, dass dies in den nachfolgenden Planungsstufen geändert werden kann. Bund und Land haben sich darauf verständigt, auch eine Tunnelvariante zu bewerten. 4. Wie ist der aktuelle Zeitplan für den Neubau der Leverkusener A1-Brücke einschließlich der Fortführung zum Leverkusener Kreuz? Ab 2017 soll der erste neue Überbau der Rheinbrücke erstellt werden, so dass planmäßig ab 2020 keine Verkehrsbeschränkung für LKW mehr auf dem betroffenen Abschnitt bestehen wird. Im Anschluss an den Ersatzneubau der Rheinbrücke wird wegen der extremen Leistungsdefizite zunächst das Autobahnkreuz Leverkusen sowie die A 3 ausgebaut. Erst danach kann der Ausbau der A1 zwischen der Rheinbrücke und dem Autobahnkreuz Leverkusen erfolgen . 5. Wie hoch sind die Kosten für die Tunnel-Lösung im Vergleich zur Stelzenbrücke? Die Kostenschätzung für die Brückenvariante liegt bei ca. 300 Mio. €, die für die Tunnelvariante bei ca. 560 Mio. €. Dabei sind die erheblichen Betriebs- und Erhaltungsmehrkosten für die Tunnelvariante nicht berücksichtigt. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12969