LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12978 20.09.2016 Datum des Originals: 20.09.2016/Ausgegeben: 23.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5052 vom 1. August 2016 des Abgeordneten Peter Biesenbach CDU Drucksache 16/12718 Erneute Vorwürfe gegen das Sicherheitspersonal in der Erstaufnahmeeinrichtung in Burbach – Wurden die Standards bei der Prüfung des Sicherheitspersonals eingehalten ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „WDR-Online“ berichtet am 16. August über erneute Vorfälle in Bezug auf das Sicherheitspersonal in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Burbach. Mitglieder des Wachdienstes in der Burbacher Flüchtlingsunterkunft sollen auf Facebook durch rechte Posts aufgefallen sein. So seien Postings der NPD geteilt worden und die SS-Losung "Meine Ehre heißt Treue" von Mitarbeitern des Wachdienstes in der Flüchtlingsunterkunft in Burbach gepostet worden sein. Die Wachleute seien nach Angaben von WDR-Online bei der Siegener Sicherheitsfirma Bewa beschäftigt. In einer schriftlichen Stellungnahme teilte die Sicherheitsfirma Bewa dazu mit: "Wir fordern als Arbeitgeber (...) die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses. Weitere Datenerhebungen zur Überprüfung von Mitarbeitern sind uns aufgrund arbeitsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorschriften nicht gestattet." Zudem seien zwei der beschuldigten Wachleute nicht mehr für das Unternehmen tätig. Zwei weitere Personen seien von der zuständigen Ordnungsbehörde als zuverlässig eingestuft worden. Nach dem letzten Misshandlungsfall in Burbach im Oktober 2014 beschloss die Landesregierung eine Verschärfung der Standards für Sicherheitsdienste und ihre Mitarbeiter vor ihrer Beschäftigung in Flüchtlingsheimen. Alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten müssen ihr Einverständnis erklären, dass betreffend ihrer Person eine Sicherheitsüberprüfung analog den Vorgaben des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes durch die Sicherheitsorgane (Polizei und Verfassungsschutz ) durchgeführt werden dürfe. Zudem gilt, dass für alle im Sicherheitsdienst Beschäftigten eine Zuverlässigkeitsbescheinigung des örtlichen Ordnungsamtes vorzulegen ist, ausschließlich Personal mit der Sachkundeprüfung nach § 34 a Gewerbeordnung (GewO) eingesetzt wird, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen ist sowie eine Eigenerklärung vor- LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12978 2 zulegen ist, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen (Körperverletzungs-, Betäubungs - und Arzneimittelmissbrauchs-, Sexual- und Staatsschutzdelikte) vorliegen und aktuell kein Verfahren anhängig ist. So soll verhindert werden, dass noch einmal Rechtsextreme in Flüchtlingsunterkünften arbeiten und sich schlimmstenfalls an Flüchtlingen vergehen. Die Bezirksregierung Arnsberg hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Stattdessen verwies man auf die Untersuchung der bereits eingerichteten Task Force, um die Vorwürfe gegen den Wachdienst zu klären. In einer schriftlichen Stellungnahme heißt es: "Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, sieht die Bezirksregierung Arnsberg das Vertrauensverhältnis zur Bewa Security als nachhaltig geschädigt an und wird entsprechende Konsequenzen veranlassen ." Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5052 mit Schreiben vom 20. September 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung nimmt die Vorwürfe, die gegen die Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens erhoben wurden, sehr ernst. Diese Vorwürfe werden schnell und gründlich durch die Ermittlungsbehörden aufgeklärt werden. Zu dem Vorwurf gegen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes, rechtsgerichtete Postings auf "Facebook " eingestellt zu haben, gab es letztlich einen Bediensteten, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen rechtsextremistischer Beiträge auf "Facebook" die Ermittlungen aufgenommen hat. Die Ermittlungen dauern zum Zeitpunkt der Beantwortung der Kleinen Anfrage noch an. Der Beschuldigte wurde durch die Bezirksregierung Arnsberg für einen weiteren Einsatz in der Landeserstaufnahme gesperrt. Bei dem Sicherheitsdienstmitarbeiter war zuvor eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz mit dem Ergebnis erfolgt, dass keine Hinweise auf Mitgliedschaften oder Aktivitäten im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Bestrebungen vorlagen. Unabhängig von den aktuellen Vorwürfen setzt sich Nordrhein-Westfalen bereits seit längerem dafür ein, dass die Anforderungen an Wachdienste erhöht werden. Dazu sollen die Gewerbeordnung und die Bewachungsverordnung verschärft werden. NRW hat im Bundesrat Änderungen dahingehend vorgeschlagen, dass im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung auch die Abfrage bei den Verfassungsschutzbehörden verpflichtend erfolgen soll. Darüber hinaus soll eine Nachberichtspflicht der Sicherheitsbehörden (Verfassungsschutz und Polizei) eingeführt werden, so dass nachträglich bekannt gewordene relevante Informationen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit auch an die zuständige Behörde übermittelt werden. Derzeit wird der Gesetzentwurf der Bundesregierung noch im Bundestag beraten. Die von der Landesregierung umgesetzten Maßnahmen, bestehend aus der Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes vor ihrem Einsatz und der nachgelagerten Überprüfung durch Mobile Kontrollteams, gehen über die zurzeit gesetzlich vorgesehenen Standards in diesem Bereich hinaus. Diese Maßnahmen haben die Qualität der Sicherheitsdienstleistungen in den Flüchtlingsunterkünften in NRW seit Herbst 2014 deutlich verbessert. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12978 3 1. Wie erklärt sich die Landesregierung das erneute Auftreten von Vorwürfen gegen das Sicherheitspersonal in der Aufnahmeeinrichtung in Burbach? Die gegen Mitarbeiter des Sicherheitsunternehmens erhobenen Vorwürfe sind teilweise Gegenstand laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren und betreffen auch sensible personenbezogene Daten. Im Rahmen des rechtlich Möglichen hat die Landesregierung über vorliegende Erkenntnisse in der Sitzung des Innenausschusses am 8. September 2016 von sich aus berichtet. Zu dem Vorwurf fremdenfeindlicher Postings durch einzelne Sicherheitsdienstmitarbeiter in sozialen Netzwerken ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Unbedenklichkeitsüberprüfungen des Personals in landeseigenen Flüchtlingseinrichtungen Erkenntnisse aus dem Nachrichtendienstlichen Informationssystem der Verfassungsschutzbehörden (NADIS) abgefragt und an die Bezirksregierung Arnsberg übermittelt werden. In diesem System sind personenbezogene Erkenntnisse gespeichert, die bei der Beobachtung extremistischer Bestrebungen gewonnen wurden. Dabei werden auch Erkenntnisse aus sozialen Netzwerken berücksichtigt, sofern sie im Rahmen des gesetzlichen Beobachtungsauftrags gewonnen wurden. Daten zu Einzelpersonen, die keiner extremistischen Bestrebung zuzuordnen sind, dürfen allerdings nur erhoben und gespeichert werden, wenn ein Gewaltbezug gegeben ist oder von der Person erhebliche Gefahren für die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgehen. Dies bedeutet, dass der Verfassungsschutz nicht zu einer allgemeinen Überwachung der sozialen Netzwerke berechtigt ist und dass einzelne fremdenfeindliche Postings von Personen ohne Bezug zu einer extremistischen Bestrebung in der Regel durch den Verfassungsschutz nicht in NADIS gespeichert werden dürfen. Ergänzend wird auf die Antwort der Landesregierung vom 29.08.2016 auf die Kleine Anfrage 4973 verwiesen (Drucksache 16/12769). 2. Wurden in jeden Fall des beschäftigten Sicherheitspersonals die eigenen Standards an das Wachpersonal in Asylunterkünften eingehalten? 3. Welches Ergebnis brachten die etwaigen Sicherheitsüberprüfungen des Wachpersonals in Burbach? Die für den Einsatz in landeseigenen Unterkünften vorgesehenen Sicherheitsdienstmitarbeiter sind zentral der Bezirksregierung Arnsberg für die Durchführung dieses Überprüfungsverfahrens zu melden. Die Bezirksregierung ist insoweit zunächst auf die ordnungsgemäße Anmeldung der Mitarbeiter durch die Sicherheitsunternehmen angewiesen. Die Einhaltung der Standards wird im Rahmen von regelmäßig stattfindenden mobilen Kontrollen überprüft. In der Einrichtung in Burbach ist die Firma BEWA Security im Auftrag des DRK tätig, der Bewachungsauftrag begann am 01.05.2015. Am 13.09.2016 sind für den Standort Burbach 40 Beschäftigte gemeldet, hiervon sind 3 gesperrt und in 2 Fällen läuft das Prüfverfahren. Ergänzend wird auf die Antwort der Landesregierung vom 29.08.2016 auf die Kleine Anfrage 4973 verwiesen (Drucksache 16/12769). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Wie bewertet die Landesregierung die erneuten Vorwürfe gegen das Sicherheitspersonal in der Landesaufnahmeeinrichtung in Burbach? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12978 4 5. Welche notwendigen Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den aktuellen Vorwürfen? Wie bereits im Rahmen der Frage 1 ausgeführt, sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen, weshalb eine Bewertung der Vorwürfe noch nicht erfolgt. Der Betreuungsverband - wie auch das Sicherheitsunternehmen vor Ort wurden aufgefordert, keine Mitarbeiter, die gegenwärtig als Beschuldigte in Rede stehen, bis zur Klärung der Tatvorwürfe in der Flüchtlingsunterbringung einzusetzen, sämtlichen Vorwürfen nachzugehen und lückenlose Aufklärung zu gewährleisten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12978