LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12980 21.09.2016 Datum des Originals: 20.09.2016/Ausgegeben: 26.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5093 vom 30. August 2016 des Abgeordneten Theo Kruse CDU Drucksache 16/12801 Bilaterale Einsätze von Spezialeinsatzkräften der Polizei Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In meiner Kleinen Anfrage 4985 hatte ich Fragen zum Einsatz von ausländischen Spezialeinsatzkräften bei Amok-/Terrorlagen in Nordrhein-Westfalen gestellt. Aus den Antworten der Landesregierung ergeben sich allgemeine Nachfragen zu bilateralen Einsätzen von Spezialeinsatzkräften der Polizei. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5093 mit Schreiben vom 20. September 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wann wurden in der Vergangenheit Spezialeinsatzkräfte der nordrhein-westfälischen Polizei im Ausland eingesetzt? (Bitte konkrete Anlässe unter Datumsangabe und Nennung der jeweiligen Einheiten auflisten.) Die Spezialeinheiten der nordrhein-westfälischen Polizei sind mehrfach im Jahr, zum Beispiel bei grenzüberschreitenden Observationen, auch im Ausland eingesetzt. Die Landesregierung veröffentlicht keine Details zu Einsätzen der Spezialeinheiten in öffentlich zugänglichen Dokumenten. 2. Wann wurden in der Vergangenheit ausländische Spezialeinsatzkräfte in Nordrhein -Westfalen eingesetzt? (Bitte konkrete Anlässe unter Datumsangabe und Nennung der jeweiligen Einheiten auflisten.) Ausländische Spezialeinheiten der Polizei sind mehrfach im Jahr, zum Beispiel bei grenzüberschreitenden Observationen, auch in Nordrhein-Westfalen eingesetzt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12980 2 Die Landesregierung veröffentlicht keine Details zu Einsätzen der Spezialeinheiten in öffentlich zugänglichen Dokumenten. 3. Inwieweit werden solche bilateralen Einsätze regelmäßig geübt? Die nordrhein-westfälische Polizei pflegt regelmäßigen Kontakt - zum Teil in internationalen Gremien - zu Dienststellen der Spezialeinheiten des benachbarten Auslandes und stimmt sich mit diesen ab. Dabei werden auch gemeinsame grenzüberschreitende Übungen zur Bewältigung polizeilicher Einsatzanlässe, bei denen regelmäßig Spezialeinheiten zum Einsatz kommen, geplant und durchgeführt. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Austausch im Rahmen gemeinsamer internationaler Fortbildungsveranstaltungen für Spezialeinheiten statt. 4. Wie ist die Einbindung in die jeweils anderen Führungsstrukturen geregelt? Die Einbindung in die jeweils anderen Führungsstrukturen wird im Einzelfall zwischen den beteiligten Polizeidienststellen abgestimmt. 5. Wie wird mit der Sprachbarriere umgegangen? Probleme mit Sprachbarrieren sind der Landesregierung in dem Zusammenhang nicht bekannt geworden. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12980