LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12991 23.09.2016 Datum des Originals: 22.09.2016/Ausgegeben: 28.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5092 vom 30. August 2016 der Abgeordneten Margret Voßeler CDU Drucksache 16/12791 Aktueller Sachstand bezüglich des Ausbaus der B67n Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Dezember 2015 stellte der Landtagsabgeordnete der CDU-Fraktion Dr. Günther Bergmann der Landesregierung eine Kleine Anfrage (Drucksache 16/10394) zu den Planungen des Ausbaus der B67n als Verbindung der rechtsrheinischen BAB 43, 31 und 3 sowie der linksrheinischen BAB57. Aufgrund der Notwendigkeit dieser Verbindung für den unteren Niederrhein und das Westmünsterland , ist sie im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans 2030 als „Vordringlicher Bedarf “ gekennzeichnet. Diese Einstufung bestärkt den Bedarf, den die Bewohner sowie die in der Region ansässigen Unternehmen seit Jahren sehen. In ihrer Antwort (Drucksache 16/10614) erklärte die Landesregierung damals, dass der technische Teil des Vorentwurfs seitens des Landesbetriebes Straßenbau NRW abgeschlossen sei und der Vorentwurf ab dem Frühjahr 2016 auf den Genehmigungsweg gebracht werden könne. Mit einer Einleitung des Planfeststellungsverfahrens könne, bei einem planmäßigen Verlauf im Jahr 2017 gerechnet werden. Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5092 mit Schreiben vom 22. September 2016 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Priorität hat der Bau der B67n als autobahnverbindende Spange zwischen der rechtsrheinischen BAB 43, 31 und 3 sowie der linksrheinischen BAB 57 für die Landesregierung? Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan sind die beiden fehlenden Teilstücke in den Vordringlichen Bedarf (VB) eingestuft. Auch für die Landesregierung hat der Weiterbau der B 67 eine hohe Priorität. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12991 2 2. Wie ist der aktuelle Sachstand des Genehmigungsverfahrens des Vorhabens „B 67 OU Uedem"? Die Fragen 2 und 4 werden zusammen beantwortet. Der Vorentwurf ist kurz vor der Fertigstellung. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein- Westfalen beabsichtigt, planmäßig im Jahr 2017 die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens zu beantragen. 3. Gibt es neue Erkenntnisse über einen voraussichtlichen Baubeginn? Ein konkreter Baubeginn kann zurzeit nicht abgeschätzt werden. Nach Fertigstellung des Vorentwurfes muss zur Baurechterlangung zunächst das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Dieses bleibt abzuwarten. 4. Wird das Planfeststellungsverfahren im kommenden Jahr eingeleitet? Siehe Antwort zu 2. 5. Mit welcher Bauzeit ist zu rechnen? Unter der Berücksichtigung der Streckenlänge des Neubaus der B 67n und der Anzahl der erforderlichen Kreuzungsbauwerke ist mit einer Bauzeit von ca. 3 Jahren zu rechnen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12991