LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/12994 23.09.2016 Datum des Originals: 22.09.2016/Ausgegeben: 28.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5078 vom 25. August 2016 der Abgeordneten Yvonne Gebauer und Henning Höne FDP Drucksache 16/12765 Wie weit ist die Landesregierung bei der Umsetzung des Programms „Gute Schule 2020“? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Anfang Juli 2016 erklärte Ministerpräsidentin Kraft, den Finanzminister mit der Auflage und Umsetzung eines Förderprogramms für kommunale Schulsanierungen beauftragt zu haben. In Kooperation mit der NRW.Bank solle den Kommunen in NRW im Rahmen des Programms „Gute Schule 2020“ eine zins- und tilgungsfreie Kreditlinie von insgesamt vier Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden, verteilt auf vier Tranchen von je 500 Millionen Euro in den Jahren 2017 bis 2020. Die Rückzahlung der Kredite wolle das Land übernehmen. Zunächst ist erfreulich, dass die Landesregierung die problematische bauliche Situation vieler Schulen in Nordrhein-Westfalen erkannt hat. Seit Jahren befindet sich die Mehrheit der Schulgebäude in einem bedenklichen Zustand. So hat eine WDR-Umfrage unter mehr als 1000 Schulleitern jüngst ergeben, dass nur an 15% der Schulen kein Handlungsbedarf besteht. Auch der Verband Bildung und Erziehung (VBE) beklagt „erheblichen Sanierungsbedarf“, eine digitale Agenda in der Bildungspolitik sei laut dem Vorsitzenden des VBE, Udo Beckmann, ohnehin nur mit zusätzlichen Investitionen denkbar. Insofern ist eine Verbesserung der baulichen Situation an den nordrhein-westfälischen Schulen dringend geboten. Leider war den Erklärungen der Ministerpräsidentin wenig Konkretes zur Umsetzung von „Gute Schule 2020“ zu entnehmen. Zusätzlich distanzierte sich der Landesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Sven Lehmann, ausweislich diverser Presseberichte von den Äußerungen der Ministerpräsidentin . Die im Raum stehenden zwei Milliarden Euro seien keineswegs nur für Schulsanierungen vorgesehen, sondern sollten zusätzlich auch etwa für die Sanierung von Schwimmbädern und Fußballplätzen eingesetzt werden. Somit ist nach wie vor unklar, wie viel Geld effektiv für Schulsanierungen zur Verfügung stehen wird. Im Sinne der Planbarkeit von Maßnahmen in den Kommunen muss dies schnell nachgeholt werden. Auch wenn zusätzliche Investitionen in Schulgebäudesanierungen zu begrüßen sind, so stellt sich doch die Frage nach deren Finanzierung. Hier setzt die Landesregierung leider auf eine Schuldenfinanzierung und damit auf eine Verschiebung der Lasten auf die junge Generation. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12994 2 In einer Zeit, in der jährlich neue Rekordsteuereinnahmen zu verzeichnen sind, ist dies unverantwortlich . Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5078 mit Schreiben vom 22. September 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung sowie dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen des geplanten Programms „Gute Schule 2020“ vergibt die NRW.BANK Kredite in einer Gesamthöhe von zwei Milliarden Euro zweckgebunden an die Kommunen. Soweit in der Kleinen Anfrage vereinzelt von einer Kreditlinie von vier Milliarden Euro die Rede ist, ist das nicht zutreffend. 1. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand der Verhandlungen zum Projekt „Gute Schule 2020“ mit der NRW.Bank? Die Entscheidungen der Gremien der NRW.BANK und des Kabinetts stehen noch aus. Erst danach ist eine konkrete Stellungnahme zu Einzelheiten des geplanten Förderprogramms der NRW.BANK und einer Schuldendiensthilfe des Landes möglich. Insoweit wird auf die Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 29.08.2016 (Vorlage 16/4171) verwiesen. 2. Wann plant die Landesregierung, den Landtag und die Kommunen über die Details des Programms „Gute Schule 2020“ zu informieren? 3. Welche abgestimmte Position vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Frage, ob neben Schulgebäuden auch kommunale Sport- und Freizeiteinrichtungen aus dem Kreditvolumen saniert werden können sollen? Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Landtag und Kommunen werden informiert, sobald die vorgenannten Gremienentscheidungen getroffen worden sind. 4. Ist die Tilgung des Kreditrahmens bereits im Haushaltsentwurf 2017 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten oder soll sie erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen? Die Tilgung des Kreditrahmens ist im Haushaltsplanentwurf 2017 sowie in der Mittelfristigen Finanzplanung nicht enthalten. Die Entscheidung zur Auflegung des Programms „Gute Schule 2020“ ist zu einem Zeitpunkt getroffen worden, als der Haushaltsplanentwurf 2017 und die Mittelfristige Finanzplanung von der Landesregierung bereits beschlossen waren. Das Land wird im Übrigen voraussichtlich im Haushaltsjahr 2018 erstmals Schuldendiensthilfen leisten, so dass es keiner Anpassung des Haushaltsplanentwurfs 2017 bedarf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/12994 3 5. Warum verschiebt die Landesregierung die Kosten von zwei Milliarden Euro in die Zukunft? Durch die Finanzierung von Investitionen über Kredite, deren Laufzeit sich an der Lebensdauer der Investitionsgegenstände orientiert, werden keine Lasten in die Zukunft verschoben. Im Gegenteil: auf diese Weise wird das Investitionsvolumen gerecht auf die Jahre verteilt, auf die auch die damit verbundene Leistung entfällt. Hinzu kommt, dass das Programm „Gute Schule 2020“ von dem derzeitig niedrigen Zinsniveau profitiert. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/12994