LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13008 26.09.2016 Datum des Originals: 26.09.2016/Ausgegeben: 29.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5027 vom 4. August 2016 des Abgeordneten Bernhard Tenhumberg CDU Drucksache 16/12652 Keiner Schuld bewusst? – Warum beteiligt sich Nordrhein-Westfalen nicht am Ergänzenden Hilfssystem (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs im institutionellen Bereich ? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 26.07.2016 verkündete das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend in einer Pressemitteilung, dass sich Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Hessen als elftes, zwölftes und dreizehntes Bundesland an dem Ergänzenden Hilfssystem (EHS) für Betroffene sexuellen Missbrauchs im staatlichen Bereich beteiligen. Sie nehmen damit ihre Verantwortung als Arbeitgeber gegenüber denjenigen wahr, die in Landeseinrichtungen Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind. Lediglich Bremen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen beteiligen sich bislang nicht am EHS. Die Möglichkeit zur Antragsstellung für Opfer sexueller Gewalt im institutionalisierten Bereich endet am 31. August 2016. Die Landesregierung hat damit die Möglichkeit verpasst, den Betroffenen Hilfe zukommen zu lassen. Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 5027 mit Schreiben vom 26. September 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Schule und Weiterbildung beantwortet. 1. Wurde in der Landesregierung ein Beitritt zum EHS in Erwägung gezogen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13008 2 2. Warum ist Nordrhein-Westfalen in der Vergangenheit nicht dem EHS beigetreten? Die Landesregierung beabsichtigt, dem EHS für Betroffene sexuellen Missbrauchs im institutionellen Bereich beizutreten. Die Abstimmung zwischen den Ressorts zu organisatorischen und administrativen Fragen sowie zur Umsetzung befindet sich gegenwärtig in der Schlussphase . Beabsichtigt ist ferner, die Antragsfrist über den 31.08.2016 hinaus deutlich zu verlängern . 3. Wie beurteilt die Landesregierung ihre besondere Verantwortung als Arbeitgeber gegenüber Personen, die in staatlichen Einrichtungen Opfer sexueller Gewalt geworden sind. Die Landesregierung erkennt ihre grundsätzliche Verpflichtung an, für den sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Beschäftigte des Landes in Einrichtungen des Landes Verantwortung zu übernehmen. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13008