LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/13014 27.09.2016 Datum des Originals: 26.09.2016/Ausgegeben: 30.09.2016 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5091 vom 29. August 2016 des Abgeordneten Gregor Golland CDU Drucksache 16/12790 Erfolgsquote beim Mantrailing seit Einführung des aktuellen Sichtungs- und Prüfsystems Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Wie bereits in meiner Kleinen Anfrage 5063 ausgeführt, wird das aktuelle Sichtungs- und Prüfsystem des LZPD für Mantrailer (Personenspürhunde) von einer privaten Hundestaffel als intransparent kritisiert. Eine entsprechende Beschwerde liegt dem MIK vor. Weiterhin wird kritisiert, dass sich die Erfolgsquote seit Einführung dieses Systems, also ab 2012, halbiert haben soll. Dies, obwohl das System doch der Qualitätssicherung bei der Rettung von Menschenleben dienen soll. Die geringere Erfolgsquote soll anhand der LZPD-Statistik belegbar sein. Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5091 mit Schreiben vom 26. September 2016 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkungen der Landesregierung Ich verweise zunächst auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 2370 (LT-Drs. 16/6300), 3175 (LT-Drs. 16/8262) und 5063 (LT-Drs. 16/12891) zu gleichen Themenkomplexen und teilweise gleichen Fragestellungen in Bezug auf Mantrailing- und Rettungshunde. 1. Wie hat sich die Erfolgsquote von Mantrailern in NRW von 2010 bis heute entwickelt ? (Bitte Quote für jedes Jahr einzeln angeben.) Erfolg ist in dem Bereich der „Menschenrettung“ nicht definiert und schwer messbar. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 16. Wahlperiode Drucksache 16/13014 2 Die Erfolgsquote (EQ) ergibt sich aus der Summe der durch dienstliche Mantrailer aufgefundenen Personen, Beweismittel und Ermittlungsansätze im Verhältnis zu den wahrgenommenen Einsätzen. Die Auswertung für privat geführte Hunde erfolgte analog. Dienstliche Hunde Jahr 2013 2014 2015 EQ 20,27 % 34,72 % 88,61 % Private Hunde Jahr 2013 2014 2015 EQ 19,35 % 33,17 % 75,28 % Für die Jahre 2010-2012 liegen keine entsprechenden Daten vor. 2. Nach welchen Kriterien wurde das aktuelle Sichtungs- und Prüfsystem ausgewählt ? Unter Hinweis auf die Vorbemerkungen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 5063, Frage 1 verwiesen. 3. Warum wurde das System geändert? Bis zum Jahr 2011 erfolgten die Sichtungen auf Geeignetheit privater Mantrailing-Teams durch einen besonders sachkundigen Angehörigen des LZPD NRW, der über die Qualifikation eines Prüfers im Diensthundewesen verfügte. Mit dem Ausscheiden des Beamten aus dem Dienst wurden zum Erhalt des Standards nur solche Mantrailing-Teams in die Alarmierungsliste aufgenommen , die eine Prüfung bei einer anerkannten Rettungshundeorganisation (RHO) vorweisen konnten oder durch einen Prüfer einer solchen Organisation geprüft worden waren. Vor dem Hintergrund der grundsätzlichen Entscheidung, dass auch die Geeignetheit von privaten Mantrailern durch dienstliche Prüfer aus dem Bereich des Diensthundewesens festgestellt werden soll, wurden in der Zwischenzeit durch das LAFP NRW an den dienstlichen Anforderungen und Qualitätsstandards orientierte Regularien festgelegt. Auf Grundlage dieser Regularien werden nun seit 2013 zertifizierte Prüfer/-innen im Diensthundewesen mit nachgewiesen hohen Kompetenzen in der Personenspürhundausbildung als Prüfer eingesetzt. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Entwicklung der Erfolgsquote seit Einführung des jetzigen Systems? Die Landesregierung sieht in jedem Auffinden einer hilflosen Person oder dem Erlangen von Beute, Beweismitteln oder neuen Ermittlungsansätzen einen Erfolg. Nordrhein-Westfalen Drucksache 16/13014